- im Zeitraum März 2020 bis 09. März 2022: 145
- im Zeitraum März 2020 bis 20. Jänner 2022: 112 (abgehalten)
Anzeigen
- im Zeitraum März 2020 bis 20. Jänner 2022: 139
davon:
- 136 nach Covid-Maßnahmengesetze
- 1 nach Versammlungsgesetz
- 1 nach Burgenländischem Landessicherheitsgesetz
- 1 nach Burgenländischen Veranstaltungsgesetz
Festnahmen
- im Zeitraum März 2020 – 20. Jänner 2022: 1
wegen: Nichteinhaltung der Covid-Maßnahmen
Verletzte Exekutivbedienstete
- im Zeitraum März 2020 – 09. März 2022: keine
- im Zeitraum März 2020 bis 09. März 2022: 206
- im Zeitraum März 2020 bis 20. Jänner 2022: 156 (abgehalten)
Anzeigen
- im Zeitraum März 2020 bis 20. Jänner 2022: 1.134
davon:
- 898 Anzeigen nach Covid-19-Maßnahmengesetz
- 97 Anzeigen nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und des Kraftfahrgesetzes
- 62 Anzeigen nach dem Versammlungsgesetz
- 40 Anzeigen nach den Bestimmungen des Kärntner Landessicherheitsgesetzes
- 21 Anzeigen nach Sicherheitspolizeigesetz
- 5 Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch (2021)
- 4 Anzeigen nach Pyrotechnikgesetz (2021)
- 2 Anzeigen gem. den Bestimmungen des Epidemiegesetzes (2021)
- 1 Anzeige nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (2022)
- 1 Anzeige nach der Gewerbeordnung (2021)
- 1 Anzeige nach dem Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen (2021)
- 1 Anzeige nach dem Fremdengesetz (2021)
- 1 Anzeige nach dem Meldegesetz (2021)
Festnahmen
- im Zeitraum Jänner 2021 bis 20. Jänner 2022: 32
Im Bereich der Landespolizeidirektion Kärnten erfolgten im Jahr 2021 18 und bis zum 20. Jänner 2022 14 Festnahmen wegen der Nichteinhaltung der Covid-Maßnahmen. Weitere Festnahmen erfolgten nach den Bestimmungen des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen, nach dem Kärntner Landessicherheitsgesetz, nach der Gewerbeordnung und nach dem Epidemiegesetz. Für das Jahr 2020 wurde keine entsprechende Statistik geführt.
Verletzte Exekutivbedienstete bei Corona-Demos
- im Zeitraum 01. Jänner 2021 bis 09. März 2022: 270
- im Zeitraum 01. Jänner 2021 bis 20. Jänner 2022: 222 (abgehalten)
Kundgebungen im Jahr 2020 wurden nicht erfasst.
Anzeigen
- im Zeitraum 01. Jänner 2021 bis 20. Jänner 2022: 843
davon 477 im Jahr 2021 und 366 im Jahr 2022 bis 20. Jänner. Weitere anfragespezifischen Statistiken werden im Bereich der Landespolizeidirektion Niederösterreich nicht geführt. Für das Jahr 2020 wurden in Niederösterreich keine Statistiken hinsichtlich der bei Veranstaltungen erstatteten Anzeigen geführt.
Festnahmen
- im Zeitraum 01. Jänner 2021 bis 20. Jänner 2022: 23
(davon 14 im Jahr 2021 und 9 im Jahr 2022 bis 20. Jänner) wegen Nichteinhaltung der Covid- Maßnahmen. Weitere anfragespezifische Statistiken werden nicht geführt.Im Bereich der Landespolizeidirektion Niederösterreich wurden im Jahr 2020 keine entsprechenden Statistiken betreffend Festnahmen geführt.
Verletzte Exekutivbedienstete bei Corona-Demos
- im Zeitraum 01. Jänner 2021 bis 20. Jänner 2022: 4
Corona-Demos
- im Zeitraum März bis 09. März 2022: 563
- im Zeitraum März 2020 bis 20. Jänner 2022: 366 (abgehalten)
Anzeigen
- im Zeitraum 01.01.2021 bis 20.01.2022: 3.008
davon:
- 2.973 Verwaltungsanzeigen
- 35 Gerichtsanzeigen
Festnahmen
- im Zeitraum 01.01.2021 bis 20.01.2022: 50
(davon 44 im Jahr 2021 und 6 im Jahr 2022 bis 20.01) wegen Nichteinhaltung der Covid-Maßnahmen. Weitere anfragespezifische Statistiken werden nicht geführt.
Im Bereich der Landespolizeidirektion Oberösterreich wurden im Jahr 2020 keine entsprechenden Statistiken geführt.
Verletzte Exekutivbedienstete
- im Zeitraum März 2020 bis 09. März 2022: 207
- im Zeitraum März 2020 bis 20. Jänner 2022: 149 (abgehalten)
Anzeigen
- im Zeitraum März 2020 bis 20.01.2022: 251
- 185 gemäß den Covid-Maßnahmengesetzen
- 66 nach den Bestimmungen der §§ 81 und 82 Sicherheitspolizeigesetz bzw §§ 38 und 30 Pyrotechnikgesetz
Festnahmen
- im Zeitraum 01.01.2021 bis 20.01.2022: 5
davon:
- 2 Festnahmen wegen Nichteinhaltung von Covid-Maßnahmen
- 1 Festnahme nach Verwaltungsstrafgesetz
- 2 Festnahmen nach Strafgesetzbuch ( §§ 170, 171 iVm 15 und 269 StGB)
Für das Jahr 2020 wurden keine entsprechenden Statistiken geführt.
Verletzte Exekutivbedienstete
- im Zeitraum März 2020 bis 09. März 2022: 304
- im Zeitraum März 2020 bis 20. Jänner 2022: 226 (abgehalten)
Anzeigen
- im Zeitraum März 2020 – 20. Jänner 2022: 1.962
davon:
- 1.644 betrafen Covid-Maßnahmengesetze
- 38 betrafen §§ 1 und 2 des Steiermärkischen Landessicherheitsgesetzes, §§ 82, 83 und 88 Sicherheitspolizeigesetz, §§ 84, 115, 269 und 293 Strafgesetzbuch, § 27 Suchtmittelgesetz, §§ 3g und 3h Verbotsgesetz, §§ 52 lit. c Z 24 und 53 Abs. 1 Z 10 Straßenverkehrsordnung
- im Zeitraum März 2020 bis 09. März 2022: 272
- im Zeitraum März 2020 bis 20. Jänner 2022: 285 (abgehalten)
Anzeigen
- im Zeitraum März 2020 bis 20. Jänner 2022: 17.580
(davon 6.939 im Jahr 2020, 9.830 im Jahr 2021 und 814 im Jahr 2022 bis 20.01.) wegen Nichteinhaltung von COVID-Maßnahmen. Eine Unterteilung nach materiellen Verwaltungsmaterien erfolgt nicht.
Festnahmen
Im Bereich der Landespolizeidirektion Tirol werden betreffend der Anzahl der Festnahmen im gesamten Anfragezeitraum nach dem Covid-19 Maßnahmengesetz und nach dem Epidemiegesetz 1950, bzw. wegen sonstiger Delikte im Zuge von Versammlungen gegen die Covid-Maßnahmen der Bundesregierung keine anfragespezifischen Statistiken geführt.
Verletzte Exekutivbedienstete
im Zeitraum März 2020 bis 09. März 2022: 4
- im Zeitraum März 2020 bis 09. März 2022: 175
- im Zeitraum März 2020 bis 20. Jänner 2022: 132 (abgehalten)
Anzeigen
- im Zeitraum März 2020 bis 20. Jänner 2022: 882
davon:
- 855 nach den Covid-Maßnahmengesetzen
Weitere anfragespezifische Statistiken werden nicht geführt.
Festnahmen
Seit März 2020 bis zum 20. Jänner 2022 wurden insgesamt 25.828 Versammlungen angezeigt. Wie viele der angezeigten Versammlungen die Maßnahmen der Bundesregierung zum Thema hatten bzw. wie viele Versammlungen auch tatsächlich abgehalten wurden, kann mangels vorhandener Statistiken nicht angegeben werden. Von der Landespolizeidirektion Wien wurden im Zeitraum März 2020 bis 20. Jänner 2022 insgesamt 460 Versammlungen untersagt. Wie viele der untersagten Versammlungen in den Jahren 2020 und 2021 die Maßnahmen der Bundesregierung zum Thema hatten, kann mangels vorhandener Statistiken nicht angegeben werden. Jedenfalls wurden im Jahr 2020 insgesamt 28 Versammlungen gemäß §§ 6 Abs. 1, 7 und 7a Abs. 4 Versammlungsgesetz untersagt. Im Jahr 2021 wurden 401 Versammlungen gemäß §§ 6 Abs. 1 und 7a Abs. 4 Versammlungsgesetz untersagt. Im Zeitraum zwischen dem 1. und dem 20 Jänner 2022 hatten 31 untersagte Versammlungen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung zum Inhalt. Versammlungen, die sich gegen die COVID-Maßnahmen der Bundesregierung richteten, wurden §§ 6 Abs. 1 bzw. 7a Abs. 4 Versammlungsgesetz untersagt. Quelle: BMI, 9314/AB
Anzeigen bei Corona-Demos
Wie viele Anzeigen in Wien im Anfragezeitraum (März 2020 bis 20. Jänner 2022) nach dem COVID-19 Maßnahmengesetz und nach dem Epidemiegesetz 1950 bzw. wegen sonstiger Delikte im Zuge von Versammlungen erstattet wurden, kann nicht bekannt gegeben werden, da diesbezüglich keine Statistiken geführt werden. Quelle: BMI, 9314/AB
Festnahmen bei Corona-Demos
Im Bereich der Landespolizeidirektion Wien werden betreffend die Anzahl der Festnahmen im gesamten Anfragezeitraum (März 2020 bis 20. Jänner 2022) nach dem Covid-19 Maßnahmengesetz und nach dem Epidemiegesetz 1950, bzw. wegen sonstiger Delikte im Zuge von Versammlungen gegen die Covid-Maßnahmen der Bundesregierung keine anfragespezifischen Statistiken geführt. Quelle: BMI, 9314/AB
Verletzte Exekutivbedienstete bei Corona-Demos
Quellenangabe
- 9314/AB: Antwort des BMI auf PA 9517/J von Ing. Reinhold Einwallner betreffend “Radikalisierung von Covid-Maßnahmengegner*innen auf Demonstrationen”
- 9911/AB: Antwort der BMI auf PA 10155/J von Dr. Stephanie Krisper betreffend “Demonstrationen von Corona-Maßnahmen-GegnerInnen (CMG): Gefährdungsprognose und Vollzug aufseiten der Exekutive”
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