Let’s talk about … ist eine Initiative der GGI und agiert dahingehend als watchdog, als sie einen Debattenraum zu Themen des öffentlichen Interesses bietet. Zu diesem Zweck werden Informationen eingeholt, aufbereitet und bereitgestellt.
Gemäß der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 29.05.2018 ist es geboten einem Auskunftsbegehren nachzukommen, wenn dem Auskunftswerber / der Auskunftswerberin eine Rolle als “watchdog” zukommt, es um einen relevanten Vorbereitungsschritt für journalistische oder andere Aktivitäten geht, mit denen ein Forum für eine öffentliche Debatte werden soll und die begehrten Informationen im öffentlichen Interesse liegen.
Laut EGMR kann ein Eingriff in das durch Art 10 EMRK geschützte Recht zum Empfang von Nachrichten auch dann vorliegen, wenn eine Behörde die Herausgabe von Informationen verweigert. Das Sammeln von Informationen ist ein wesentlicher vorbereitender Schritt im Journalismus und fällt damit unter den Schutz der Pressefreiheit. Aber die Funktion des “public watchdog” oder “social watchdog” ist nicht auf die Medien beschränkt; auch die Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen können einen ähnlichen Schutz rechtfertigen, wie er der Presse zukommt.