Falldefinition (Krankheitsfall / Todesfall)
CoV-Krankheitsfall
Am 16. Dezember 2020 änderte die WHO, was als gesicherter Sars-CoV-2-Fall gilt. Massgebend war ab diesem Zeitpunkt
“nicht mehr, ob jemand Krankheitssymptome hat, sondern der positive PCR-Test. Diese Vorgabe war für alle Länder bindend. Ab diesem Moment waren Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, einen positiven Laborbefund ohne klinische Symptome als “Fall” zu werten – und somit als eine meldepflichtige Erkrankung.” (Allerberger, Infosperber 06.02.2023)
Siehe dazu:
- WHO COVID-19 Case Definitions, Stand 07.08.2020
- WHO COVID-19 Case Definitions, Stand 16.12.2020
- WHO COVID-19 Case Definitions, Stand 27.07.2022
CoV-Todesfall
Bis 4. August 2020 wurde in Österreich (gem. Epidemiegesetz) zwischen gemeldeten und bestätigten Covid-19-Todesfällen unterschieden und schlussendlich nur jene Verstorbenen als CoV-Todesfall gezählt, die tatsächlich an Covid-19 gestorben sind. Bis zu diesem Zeitpunkt schienen in der Statistik nur die bestätigten Covid-19-Todesfälle auf.
Am 5. August 2020 stellte das Ministerium die Zählweise der Corona-Todesfälle um. Ab diesem Zeitpunkt wurden alle gemeldeten Covid-19-Todesfälle als Covid-Todesfall gezählt (“an oder mit Covid verstorben”). Zudem wurden die Zahlen von zuvor korrigiert.
“Wir haben die Definition von der europäischen Seuchenbehörde. Jeder der in den vergangenen 28 Tagen mit Covid-19 infiziert wurde, muss als Todesfall angegeben werden” (Allerberger, Kurier 05.08.2020).
Laut AGES wird COVID19 Tod (für Surveillance-Absichten) wie folgt definiert:
“als ein laborbestätigter Fall von COVID19 mit Ausgang Tod, wobei zwischen Status „Erkrankung“ und Status „Tod“ der Status „Genesen/Geheilt NICHT vorgelegen hat“.
Wobei als “Genesen” gilt (seit 9. Juli):
bei Heimpflege 10-tägige Heimisolation nach Symptombeginn oder Labordiagnose; bei schwerem Krankheitsverlauf frühestens 10 Tage nach Symptombeginn, mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit UND folgendes Ergebnis mittels RT-PCR gemäß Charité-Protokoll: kein Nukleinsäurenachweis von beta-Coronavirus SARS-CoV-2 oder ein Nukleinsäurenachweis von beta-Coronavirus SARS-CoV-2 bei einem Ct-Wert von über 30 (AGES Basisinfo).
Siehe dazu auch:
- WHO: Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD): WHO, Classifications
- Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision: BMSGPK-Version 2022+
- Internationale Richtlinien für die Zertifizierung und Klassifizierung (Kodierung) von COVID-19 als Todesursache vom 20.04.2020 (WHO, International Guidelines for Certification and Classification (Coding) of COVID-19 as Cause of Death);
- Beschreibungen des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC): Überwachungsdefinitionen für COVID-19: Todesfälle aufgrund von COVID-19 (Deaths due to COVID-19 unter Surveillance definitions, European Centre for Desease Prevention and Control)
- Rahmenbedingungen und Informationen von ÖGPath / IAP Austria: Obduktion im Zusammenhang mit COVID-19 in Österreich (ÖGPath/IAPAustria 18.4.2020
- Falldefinitionen des Robert Koch-Instituts zur Übermittlung von Erkrankungs- oder Todesfällen und Nachweisen von Krankheitserregern (Ausgabe 2019)
- Gudula Walterskirchen: Wie die Todesfall-Statistik auf üble Weise manipuliert wird (Die Presse, 14.02.2021, hinter Bezahlschranke)
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