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Falldefini­tion (Krankheits­fall / Todesfall)

CoV-Krankheitsfall 

Am 16. Dezember 2020 änderte die WHO, was als gesicherter Sars-CoV-2-Fall gilt. Massgebend war ab diesem Zeitpunkt

nicht mehr, ob jemand Krankheitssymptome hat, sondern der positive PCR-Test. Diese Vorgabe war für alle Länder bindend. Ab diesem Moment waren Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, einen positiven Laborbefund ohne klinische Symptome als “Fall” zu werten – und somit als eine meldepflichtige Erkrankung.” (Allerberger, Infosperber 06.02.2023)

Siehe dazu:

CoV-Todesfall 

Bis 4. August 2020 wurde in Österreich (gem. Epidemiegesetz) zwischen gemeldeten und bestätigten Covid-19-Todesfällen unterschieden und schlussendlich nur jene Verstorbenen als CoV-Todesfall gezählt, die tatsächlich an Covid-19 gestorben sind. Bis zu diesem Zeitpunkt schienen in der Statistik nur die bestätigten Covid-19-Todesfälle auf.

Am 5. August 2020 stellte das Ministerium die Zählweise der Corona-Todesfälle um. Ab diesem Zeitpunkt wurden alle gemeldeten Covid-19-Todesfälle als Covid-Todesfall gezählt (“an oder mit Covid verstorben”). Zudem wurden die Zahlen von zuvor korrigiert. 

Wir haben die Definition von der europäischen Seuchenbehörde. Jeder der in den vergangenen 28 Tagen mit Covid-19 infiziert wurde, muss als Todesfall angegeben werden” (Allerberger, Kurier 05.08.2020).

Laut AGES wird COVID19 Tod (für Surveillance-Absichten) wie folgt definiert: 

als ein laborbestätigter Fall von COVID19 mit Ausgang Tod, wobei zwischen Status „Erkrankung“ und Status „Tod“ der Status „Genesen/Geheilt NICHT vorgelegen hat“. 

Wobei als “Genesen” gilt (seit 9. Juli): 

bei Heimpflege 10-tägige Heimisolation nach Symptombeginn oder Labordiagnose; bei schwerem Krankheitsverlauf frühestens 10 Tage nach Symptombeginn, mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit UND folgendes Ergebnis mittels RT-PCR gemäß Charité-Protokoll: kein Nukleinsäurenachweis von beta-Coronavirus SARS-CoV-2 oder ein Nukleinsäurenachweis von beta-Coronavirus SARS-CoV-2 bei einem Ct-Wert von über 30 (AGES Basisinfo).

Siehe dazu auch: 


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