Let’s talk about…

Framing von Demonstrationen

Die Versammlungsfreiheit ist ein zentrales Grundrecht jeder Demokratie, zudem ein wesentliches Minderheitsrecht, da im Zuge von Demonstrationen auch solche Inhalte transportiert werden können, die von der Mehrheitsbevölkerung nicht wahrgenommen oder nicht unterstützt werden bzw. als unpopulär gelten. 

Betrachtet man die Gegebenheiten, wird offensichtlich, warum die Menschen auf die Straße gingen und demonstrierten

Am 25. Februar 2020 gab es die ersten bestätigten Corona-Fälle in Österreich. Vom 16. März bis 1. Mai 2020 befand sich Österreich erstmals in einem bundesweiten Lockdown.

Am 24. April 2020 fand in Österreich die erste Corona-Maßnahmen-Demonstration statt. Mitte April 2020 wird heute von Wissenschaftern, wie zB auch Hendrik Streek oder Klaus Stöhr, als der Zeitpunkt markiert, ab wann es die Regierungen nicht mehr “nicht besser gewusst haben”, sondern die Maßnahmen hätten adaptieren müssen. 

Im Frühjahr 2021 hatte die österreichische Bevölkerung bereits 144 bzw. 163 (B) oder 176 (Wien, NÖ) Tage mit Ausgangs- und Zugangsbeschränkungen, Betriebsschließungen und Distance-Learning hinter sich. Obwohl sich Kindergarten- und Schulschließungen  so gut wie nicht und Lockdowns nur unwesentlich auf das Infektionsgeschehen auswirken und somit insgesamt mehr schaden als  nutzen. 

Ab 8. November 2021 galt in ganz Österreich die 2G-Regel, ab 15. November der “Lockdown für Ungeimpfte” – damit wurden rund zwei Millionen Menschen für weitere 104 bzw.167 (Wien) Tage gänzlich bzw. weitgehend aus der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen. Unabhängig davon, ob sie infektiös waren oder nicht, getestet waren oder nicht. Und obwohl von Seiten der Wissenschaft vehement darauf hingewiesen wurde, dass ein Lockdown für Ungeimpfte die Infektionslage nicht wesentlich verändern wird  – weil ungeimpfte Menschen aufgrund der weitreichenden 2G-Regel ohnehin schon von weiten Teilen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen waren und von geimpften Menschen gleichermaßen eine Ansteckungsgefahr ausgeht.

Am 19. November wurde am Achensee ein weiterer bundesweiter Lockdown beschlossen und im Gegenzug eine Impfpflicht für alle. Obwohl bekannt war, dass die Impfung keinen Fremdschutz bietet, weil sie nicht vor Infektion und Weitergabe, sondern maximal vor einem schweren Verlauf schützt. Die rund 400.000 Stellungnahmen bzw. Stellungnahmen-Unterstützungen, die gegen die geplante Einführung einer allgemeinen Impfpflicht im Parlament einlangten, wurden ignoriert, die Impfpflicht dennoch beschlossen. 

In der ersten Phase der Pandemie erfuhr die Regierung eine breite Rückendeckung aus der Bevölkerung. 

Innerhalb des ersten Jahres sank die Zufriedenheit mit dem Corona-Krisen-Management der Regierung von 76 auf 42 Prozent ab. Im selben Zeitraum stieg das Verständnis für Corona-Maßnahmen-Demos von ursprünglich 15 (im April 2020) auf 36 Prozent (März 2021) an. 

Anfang 2022 war die Bevölkerung mit der Arbeit der türkis-grünen Bundesregierung so unglücklich wie noch nie: 69 Prozent waren unzufrieden. Umgekehrt war die Zufriedenheit mit 28 Prozent auf einem Tiefpunkt angelangt.

Monatelang gingen österreichweit hunderttausende Menschen auf die Straßen, weil sie mit dem Pandemiemanagement der Regierung unzufrieden waren.  

In Demokratien versteht man unter Demonstrationen dem Wortsinn entsprechend  Kundgebungen. Dementsprechend sind sie als Stellungnahmen zu Gegebenheiten, als Ausdruck für Unzufriedenheit, als Aufforderung zum Einlenken und/oder als Einladung zum Dialog aufzufassen – nicht als ein demokratiefeindlicher Akt. 

All diesen Umständen zum Trotz, wurden Politik und Medien nicht müde, die Demonstrierenden pauschal in einem rechtsradikalen, antisemitischen, wissenschafts- und demokratiefeindlichen Licht erscheinen zu lassen. 

Weder der Umstand, dass auch Personen und Gruppierungen mit zweifelhaftem Ruf Demonstrationen zum gleichen Thema veranstalten, noch der Umstand, dass sich  Menschen und Gruppierungen mit unlauteren Motiven friedlichen Kundgebungen anschließen (könnten), darf jenen, die friedlich demonstrieren (wollen), zur Last gelegt werden. Keinesfalls darf Menschen die Versammlungsfreiheit erschwert oder gar vereitelt werden. Weder von Hooligans oder Populisten, die Kundgebungen für ihre Zwecke missbrauchen und Unfrieden stiften, noch von Organen der Staatsgewalt, denen die Proteste unbequem oder ein Dorn im Auge sind. Art. 11 MRK garantiert nicht nur Versammlungsfreiheit, sondern umfasst auch eine Nichteinmischungs- und Schutzpflicht des Staates. Nicht die friedlich demonstrieren wollende Bevölkerung hat sich von Kundgebungen fernzuhalten, um nicht mit “Kontaktschuld” behaftet zu werden, sondern der Staat hat die Pflicht alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen, um der Bevölkerung die wirksame Ausübung friedlicher Versammlungen zu gewährleisten.  

Die neuen Staatsfeinde: BVT ermittelt gegen Corona-Demonstranten

Kurier, 04.01.2021

Coronaprotest als rechtsextremes Erfolgserlebnis

DÖW, 31.01.2021

Thousands protest in Vienna as far-right march on COVID measures banned

Reuters, 31.01.2021

Youtube-Reportage: Nazis, Schwurbler und Antisemiten auf Corona-Demos

Der Standard, 19.11.2021

Corona-Demonstrant*innen: Rechts, wissenschaftsfeindlich und esoterisch

Universität Wien, 23.12.2021

CoV-Demonstranten: Rechts und esoterisch

ORF, 15.12.2021

Corona-Demonstranten sind überwiegend rechts

Spiegel, 01.09.2022

“Man muss auch nicht jedem Neonazi hinterher rennen”

Vizekanzler Werner Kogler, Pressekonferenz am 20.01.2022

Ich habe kein Verständnis dafür, dass Staatsverweigerer, Demokratiefeinde, Rechtsextreme, Neonazis in unseren Städten herumspazieren.

Vizekanzler Werner Kogler

Wie sehr durch das Negativ-Framing der Demonstrationen, durch die Pauschalherabwürdigung der Demonstrierenden und durch die Anwendung des Instruments “Kontaktschuld” durch Medien und Politiker in das durch Art 12 StGG und Art 11 MRK verfassungsgesetzlich gewährleistete Demonstrationsrecht eingegriffen wurde, verdeutlicht unter anderem der nebenstehende Leserbrief eines “älteren Herrn” an Heribert Prantl. 
Immer, wenn ich zu einer Demonstration gehen wollte, musste ich zuerst eine fast unüberwindbare Hürde nehmen, welche mir von der Politik und den Medien in den Weg gelegt wurde. Eine Hürde, welche mich schon vor Beginn der Demonstration als unsolidarisch, rechtsradikal und, was mir am meisten weh getan hat, als unmoralisch bezeichnet hat. Ich kann Ihnen versichern, dass ich nichts davon bin. Jedoch überlegt man es sich zweimal, ob man an einer Demonstration teilnimmt oder nicht. Trotzdem wurden Politik und Medien nicht müde, mich so zu bezeichnen. 
In einer Demokratie muß die Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen und nicht umgekehrt verlaufen

An diesem Prozeß sind die Bürger in unterschiedlichem Maße beteiligt. Große Verbände, finanzstarke Geldgeber oder Massenmedien können beträchtliche Einflüsse ausüben, während sich der Staatsbürger eher als ohnmächtig erlebt. In einer Gesellschaft, in welcher der direkte Zugang zu den Medien und die Chance, sich durch sie zu äußern, auf wenige beschränkt ist, verbleibt dem einzelnen neben seiner organisierten Mitwirkung in Parteien und Verbänden im allgemeinen nur eine kollektive Einflußnahme durch Inanspruchnahme der Versammlungsfreiheit. Die ungehinderte Ausübung des Freiheitsrechtes wirkt nicht nur dem Bewußtsein politischer Ohnmacht und gefährlichen Tendenzen zur Staatsverdrossenheit entgegen. Sie liegt letztlich auch deshalb im wohlverstandenen Gemeinwohlinteresse, weil sich im Kräfteparallelogramm der politischen Willensbildung im allgemeinen erst dann eine relativ richtige Resultante herausbilden kann, wenn alle Vektoren einigermaßen kräftig entwickelt sind (EuGRZ 1985/450 ff.).

Es ist ein altbekanntes Problem, dass radikale Randgruppen versuchen, Kundgebungen für ihre Zwecke zu missbrauchen.

Im Zuge einer Debatte über gewalttätige Demonstrationen beim Weltwirtschaftsgipfel 2001 wurden SPÖ und GRÜNE scharf angegriffen. Abgeordneter Paul Kiss meinte, “der gewaltbereite harte Kern der Demonstranten komme eindeutig aus dem Lager der Grünen und der “Roten” und kritisierte, dass “keiner der Verantwortlichen der beiden Oppositionsparteien” in dieser Debatte “auch nur ein einziges Wort der echten und ehrlichen Distanzierung von der Gewalt bei der Salzburger Kundgebung” von sich gab. 

Anhand einer Stange und des beschädigten Helms, “durch den hindurch eine der erfahrensten Beamten bewusstlos geschlagen wurde”, demonstrierte der damalige Innenminister Ernst Strasser “die Gefährlichkeit und Brutalität der gewaltbereiten Gruppe. Unter den 69 gefährlichen Gegenständen, die bei 52 Personen beschlagnahmt wurden, hätten sich 24 Stichwaffen, 3 Schlagstöcke, 4 Benzinbehälter und 2 Feuerkugeln befunden”.

Der Abgeordnete Helmut Kukacka nannte es als demokratiepolitisch bedenklich “wenn SPÖ, Grüne und Arbeiterkammer offenbar mit gewaltbereiten Demonstranten zusammenarbeiten” und forderte Van der Bellen, der damals Grüner Parteivorsitzender war auf, sich klar “von der Linken Gewalt, die den Staat destabilisieren will”, zu distanzieren. 

Die Grünen begründeten ihre Weigerung damit, dass sie sich nicht von etwas distanzieren könnten, das sie nicht sind (“Die Grünen könnten sich nicht von Gewalt distanzieren, weil sie nicht gewaltbereit sind”).

Der Abgeordnete Helmut Haigermoser warf Alexander van der Bellen vor, sich deswegen nicht von den “Linken Chaoten” zu distanzieren, weil diese Sympathisanten der Grünen wären. Werner Kogler, damals Abgeordneter der Grünen, warf den Regierungsparteien wiederum vor, “sie wollten mit dieser Dringlichen bloß die aktuelle ÖGB-Kundgebung “madig machen”, und darüber hinaus das Recht der Opposition, die Exekutive kritisch zu beobachten, in Frage stellen”. Die damalige Grün-Abgeordnete Theresia Haidlmayr betonte wiederum die Wichtigkeit des Demonstrationsrechts und kritisierte “die Diffamierungen von Demonstranten”. Sie persönlich “habe  sich gegen solche Vorwürfe durch eine Klage gewehrt und auch Recht bekommen” stellte sie klar und kündigte an, bei einer Fortsetzung solcher Vorwürfe erneut zu klagen. (Parlamentskorrespondenz Nr. 536 vom 05.07.2001). 

Zahlen & Daten​

Vergleichende Darstellung 2012 – 2021

Anzahl Demos, Anzeigen und Festnahmen 2012 – 2021

Eigene Darstellung; Datenquelle: Sicherheitsberichte des BMI

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Anzeigen nach StGB bei Demos 2012 – 2021

Eigene Darstellung, Datenquelle: Sicherheitsberichte des BMI

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Die Daten wurden aus den jährlichen Sicherheitsberichten des BMI (Kriminalität – Vorbeugung und Bekämpfung; inkl. Anhang) entnommen, von uns zusammengefasst und in einer Übersicht dargestellt. Die Angaben sind ohne Gewähr. 

Zahlen und Daten zu “Corona-Demos”

Zeitraum März 2020 bis 09. März 2022

Eigene Darstellung; Datenquelle: Antworten des BMI auf parlamentarische Anfragen

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Zeitraum 17. November 2021 bis 28. Februar 2022

Eigene Darstellung; Datenquelle: Antworten des BMI auf parlamentarische Anfragen

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Die Daten wurden aus den Antworten des BMI bzw. BMJ auf die zu den Corona-Demos gestellten parlamentarischen Anfragen entnommen und von uns zusammengefasst und in einer Übersicht dargestellt. Die Angaben sind ohne Gewähr. Datenquellen betreffend Corona-Demos im Zeitraum 2020 – 2022 sind: 9911/AB zur PA 10155/J und 9314/AB zur PA 9517/J. Datenquellen betreffend Corona-Demos im Zeitraum 17.11.2021- 28.02.2022 sind:  8782/AB zur PA 8918/J, 9914/AB zur PA 10158/J, 9915/AB zur PA 10159/J und 9916/AB zur PA 10160/J. 

Antworten der zuständigen Ministerien auf parlamentarische Anfragen betreffend Corona-Demos
ad Corona-Demos im September 2020
September 2020 
3666/AB zu PA 3639/J

Grundsätzlich darf festgehalten werden, dass entsprechende anfragespezifische, gesamthafte und bundesweit einheitliche Statistiken nicht geführt werden. Es wird um Verständnis dafür ersucht, dass – abgesehen von gerade noch vertretbaren „Aufwandsabwägungen“ in Einzelfällen hinsichtlich eines diesbezüglich erforderlichen Ressourceneinsatzes im Konnex mit der gebotenen Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns – von einer Beantwortung auf Grund des enormen Verwaltungsaufwandes sowie der daraus resultierenden Ressourcenbindung Abstand genommen werden muss.

3666/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September”

Auswertungen hinsichtlich der Einsätze bei Demonstrationen, die nicht in einer bestimmten Personalerfassungsevidenz (GSOD – Tool) dokumentiert wurden, können aufgrund des damit verbundenen hohen Personal- und Verwaltungsaufwandes nicht erfolgen. Auf Demonstrationen, die im GSOD-Tool unter Vermerk Corona erfasst wurden, entfielen allein in Wien 14.200 Dienststunden. Bei der genannten Stundenanzahl sind Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten nicht inkludiert. Angemerkt wird, dass nicht alle Einsätze bei Demonstrationen im sog. GSOD – Tool zu erfassen sind.

3666/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September”

Die Szene wird im Rahmen der gesetzlich normierten Aufgabenzuweisung, insbesondere auf Grundlage des polizeilichen Staatsschutzgesetzes (PStSG) und des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG), beobachtet. Bei Vorliegen von Sachverhalten, die Ermittlungen nach der Strafprozessordnung (StPO), dem SPG oder dem PStSG vorsehen, werden entsprechende Ermittlungsschritte gesetzt. Die Bekanntgabe diesbezüglicher Ergebnisse könnte aktuelle oder zukünftige Ermittlungen gefährden, weshalb dazu keine Angaben gemacht werden können. Versuche von Vertretern der rechtsextremen Szene, in der Szene der „Corona-Verschwörungstheoretiker“ Fuß zu fassen, können bestätigt werden. Eine antisemitische Ausprägung wird auch in Teilen von „Corona- Verschwörungstheoretikern“ bzw. der Anti-Corona-Protestbewegung immer offensichtlicher.

3666/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September”

Die sogenannten „Corona-Verschwörungstheoretiker“ sind keine homogene Personengruppe.

„Verschwörungstheoretiker“ sind primär nicht politisch positioniert, jedoch nützen oftmals politische Randgruppen öffentliche Kundgebungen zur Verfolgung ihrer Interessen aus.

In die Anti-Corona-Protestbewegung mischen sich verschiedene extremistische Gruppierungen/Personen, die in aktiver (organisatorisch oder als Redner und Rednerinnen) und/oder passiver Form (als Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen) auftreten.

Diese Gruppierungen werden von den Staatsschutzbehörden beobachtet.

3666/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September”

 

Eine Auswertung hinsichtlich der Verstöße gegen österreichische Rechtsnormen für den angefragten Zeitraum kann mangels vorhandener Statistiken nicht durchgeführt werden und müsste dies manuell mit sehr großem Aufwand erfolgen. Mangels der entsprechenden personellen Ressourcen kann daher diese Frage nicht beantwortet werden.

3666/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September”

Konkrete Ermittlungsschritte sind nicht evident.

3666/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September”

Es sind konkret in diesem Zusammenhang keine Anzeigen zu antisemitischen Vorfällen bekannt.

3666/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September”

Hinsichtlich des Kreises der aktiven „Corona-Verschwörungstheoretiker und –innen“ und deren Sympathisanten und Sympathisantinnen kann nur mitgeteilt werden, dass an der größten Anti-Corona-Kundgebung, welche in Wien stattfand, bis zu 1.000 Personen teilnahmen.

3666/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September”

Es ist bekannt, dass österreichische Aktivisten auch Kontakte in das Ausland pflegen und wechselseitig Protestaktionen besuchen.

3666/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September”

Es ist bekannt, dass auch österreichische Aktivisten an den Großdemonstrationen in Berlin teilgenommen haben, bei welchen auch Rechtsextremisten anwesend waren.

3666/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September”

An der Kundgebung am 5. September 2020 nahmen ca. 600 Personen teil. Es waren elf Beamte vor Ort.

3666/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September”

Es erfolgte eine Anzeige wegen des Verdachts nach § 283 StGB gegen eine weibliche Person.

3666/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September”

Ja, es nahmen Vertreter der rechtsextremen Szene an der Veranstaltung teil.

3666/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September”

Ja. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien werden Ermittlungen wegen § 283 StGB geführt.

3666/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September”

„Querdenken“ ist der Landespolizeidirektion Wien aufgrund von Versammlungsanzeigen bekannt. Die erste Demonstration von „Querdenken“ fand am 31. Mai 2020 in Wien statt.

Es wurde eine Anzeige wegen des Verdachts nach § 283 StGB an die StA Wien erstattet und erging ein Bericht gemäß § 100 Abs. 3a StPO.

3666/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September”

 

Ja.

3666/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September”

„Fairdenken“ ist der Landespolizeidirektion Wien aufgrund von Versammlungsanzeigen bekannt. Die Bewegung „Fairdenken“ ging laut eigenen Angaben aus der Bewegung „Querdenken“ hervor und wurde mit September 2020 umbenannt.

Die Szene wird im Rahmen der gesetzlich normierten Aufgabenzuweisung, insbesondere nach dem PStSG und SPG beobachtet. Bei Vorliegen von Sachverhalten, die Ermittlungen nach der StPO, dem SPG oder dem PStSG nach sich ziehen, werden diese geführt.

3666/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September”

Bei „Fairdenken“ handelt es sich ebenfalls nicht um eine homogene und geschlossene Personengruppe. Diese „Gruppierung“ weist daher auch keine Mitglieder auf. Es kann auch keine seriöse Aussage über Sympathisanten getroffen werden. Es ist jedoch evident, dass Personen, die der rechtsextremen Szene zuzurechnen sind, auch bei Veranstaltungen von „Fairdenken“ in Erscheinung treten

3666/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September”

Amtshandlungen

Am 17. September 2020 kam es zu keinen Amtshandlungen. Am 19. September 2020 erfolgte eine Identitätsfeststellung.

Rechtsverstöße

Nein.

Anzahl TeilnehmerInnen

An den Demonstrationen vom 17. und am 19. September 2020 nahmen jeweils ca. 500 Personen teil.

Anzahl Beamte im Einsatz

Am 17. September waren 17. und am 19. September 2020 51 Beamte im Einsatz.

Kanäle zur Mobilisation

Zu den genannten öffentlichen Manifestationen wurde über die Sozialen Medien (Facebook, Telegramm, Signal, TikTok,…) mobilisiert.

Experten des BTV

Bei beiden Kundgebungen waren Beamte des Landesamtes Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien im Einsatz.

3666/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September”

Ja, die Teilnahme ist bekannt.

3666/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September”

„Querdenken/Fairdenken“ rief zur Teilnahme an Anti-Corona-Kundgebungen im Ausland auf, bei denen auch ausländische Rechtsextremisten, Verschwörungstheoretiker und Reichsbürger teilnahmen.

3666/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September”

 

Nach meinem derzeitigen Informaitonsstand nein.

3666/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September”

Ja, seit dem Frühjahr 2020. Ein genaues Datum kann nicht genannt werden.

3666/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September”

 

 

 

An der Versammlung nahmen 700 Personen teil. Es waren 102 Beamte im Einsatz.

Derartige Verstöße sind nicht bekannt.

3666/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September”

„Heimat & Umwelt” ist aufgrund von Versammlungsanzeigen seit 2015 bekannt. Das genaue Datum kann nicht angegeben werden, da in tausende Versammlungsakte Einsicht genommen werden müsste und die entsprechenden personellen Ressourcen nicht vorhanden sind.

3666/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September”

„Corona-Querfront“ kündigte auch Anti-Corona-Demonstrationen an, welche von Personen aus dem Staatsverweigerer-Milieu veranstaltet wurde

3666/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September”

Ob die „Reichsbürger-Flagge“ bei diversen Versammlungen gegen die Corona- Maßnahmen zu sehen war, ist nicht bekannt. Angemerkt wird, dass anlässlich einer Kundgebung der „Querdenker“ am 5. September 2020 jedoch eine Reichsfahne (waagrecht gestreifte, schwarz-weiß-rote Fahne) zu sehen war.

3666/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September”

ad Corona-Demos im Zeitraum 26. Oktober 2020 bis 10. Februar 2021
Zeitraum 26.10.2020 bis 10.02.2021

5387/AB zu PA 5463/J

Im anfragegegenständlichen Zeitraum fanden österreichweit 3.076 Versammlungen statt, davon wurden 2.906 Versammlungen angezeigt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht jede stattgefundene Versammlung angezeigt und nicht jede angezeigte Versammlung stattgefunden hat. Von einer weiteren anfragebezogenen retrospektiven manuellen Auswertung muss auf Grund des exorbitanten Verwaltungsaufwandes und der damit einhergehenden enormen Ressourcenbindung aus Gründen der Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns Abstand genommen werden.

5387/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 5463/J von Christian Ries und weiteren Abgeordneten betreffend „Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit Corona -Demonstrationen“

 

Durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes wurden nach dem polizeilichen Protokollierungssystem Anzeigen und Daten (PAD) in der Zeit zwischen 26. Oktober 2020 und 10. Februar 2021 insgesamt 32.910 Anzeigen nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz erstattet.

Im PAD werden keine anlassbedingten Zusammenhänge vermerkt. Die Zuordnung von Anzeigen zu Versammlungen ist daher über das PAD nicht möglich. Von einer näheren anfragebezogenen manuellen retrospektiven bundesweiten Auswertung muss angesichts des dafür notwendigen Verwaltungsaufwandes und der damit einhergehenden Ressourcenbindung Abstand genommen werden. 

Auflistung der Anzeigen gem. Covid-19 Maßnahmengesetz vom 16.10.20-10.02.22

Burgenland: 683

Kärnten: 2.260

Niederösterreich: 3.564

Oberösterreich: 5.468

Salzburg: 1.824

Steiermark: 4.322

Tirol: 4.058

Vorarlberg: 846

Wien: 9.885

5387/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 5463/J von Christian Ries und weiteren Abgeordneten betreffend „Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit Corona -Demonstrationen“

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt. Wie ich bereits ausgeführt habe, werden anlassbedingte Zusammenhänge von Anzeigen im PAD nicht vermerkt und sind daher nicht auswertbar. Die Erhebung der Daten wäre somit mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden, weswegen einer Beantwortung auch das verfassungsrechtliche Effizienzgebot des Art. 126b B-VG entgegensteht.

5387/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 5463/J von Christian Ries und weiteren Abgeordneten betreffend „Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit Corona -Demonstrationen“

Im betreffenden Zeitraum wurden keine derartigen Anzeigen erstattet.

5387/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 5463/J von Christian Ries und weiteren Abgeordneten betreffend „Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit Corona -Demonstrationen“

ad Corona-Demos in Wien am 16. Jänner 2021
Wien, 16.01.2021

5045/AB zu 5112/J  5149/AB zu 5159/J

Am 16.01.2021 waren in Wien folgende 24 Versammlungen angemeldet:

(1) Corona-Wahnsinn

Resselpark, ca 500 – 2.000 TeilnehmerInnen

Untersagt (Quelle: 5045/AB). Die Untersagungen erfolgten nicht, weil sie von amtsbekannten, dem rechtsextremen Lager zuzurechnenden Personen angemeldet worden waren, sondern gemäß § 6 Abs. 1 Versammlungsgesetz 1953, weil deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft und deren Abhaltung das öffentliche Wohl gefährdet  (Quelle: 5149/AB)
 
(2) Gegen Tierquälerei 

Stephansplatz über Virgil-Kapelle; ca 4-12 TeilnehmerInnen

(3) Coronamaßnahmen und deren wirtschaftliche und gesellschaftl. Auswirkungen – sind wir in einer Corona—Diktatur?

Heldenplatz, ca 100 TeilnehmerInnen

Untersagt (Quelle: 5045/AB). Die Untersagungen erfolgten nicht, weil sie von amtsbekannten, dem rechtsextremen Lager zuzurechnenden Personen angemeldet worden waren, sondern gemäß § 6 Abs. 1 Versammlungsgesetz 1953, weil deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft und deren Abhaltung das öffentliche Wohl gefährdet (Quelle: 5149/AB)
 
(4) Tierrechts-Thematik

Stock im Eisen-Platz 3, ca 30 TeilnehmerInnen

(5) Gegen Corona-Diktatur

Heldenplatz, ca 500 – 1.500 TeilnehmerInnen

Untersagt (Quelle: 5045/AB). Die Untersagungen erfolgten nicht, weil sie von amtsbekannten, dem rechtsextremen Lager zuzurechnenden Personen angemeldet worden waren, sondern gemäß § 6 Abs. 1 Versammlungsgesetz 1953, weil deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft und deren Abhaltung das öffentliche Wohl gefährdet  (Quelle: 5149/AB)
 
(6) Corona und die Wirtschaftszerstörung

Ringrunde, ca 20.000 TeilnehmerInnen

(7) keine Bühne für Verschwörungsideolog:innen

Innenstadt, ca 300 TeilnehmerInnen

(8) zum Schutz der österr. Verfassung und unser aller Menschenrechte

Ringstraße, ca 5.000 – 10.000 TeilnehmerInnen

(9) Menschen in Not helfen

Sigmund-Freud-Park, ca 15 TeilnehmerInnen

(10) Für ein freies Österreich

Maria Theresien Platz, ca 1.000 – 5.000 TeilnehmerInnen

(11) Information der Meidlinger Bevölkerung über die Aktivitäten der Meidlinger Bezirksgruppe von LINKS

Meidlinger Hauptstr./Bonygasse, ca 20 TeilnehmerInnen

(12) Nie wieder Automesse

Innenstadt; ca 200 TeilnehmerInnen

(13) Aktuelle Entwicklungen in der österr. Bundespolitik

Yppenplatz, ca 3 TeilnehmerInnen

(14) Kunst-Demonstration, für strengere Corona-Maßnahmen

Innenstadt, ca 500 TeilnehmerInnen

(15 – 24) zum Schutz der österr. Verfassung und unser aller Menschenrechte

sternförmig – von 10 versch. Punkten zum Heldenplatz, insgesamt 650 – 1.200 TeilnehmerInnen

Zwei davon untersagt (Quelle: 5045/AB). Die Untersagungen erfolgten nicht, weil sie von amtsbekannten, dem rechtsextremen Lager zuzurechnenden Personen angemeldet worden waren, sondern eine gemäß § 6 Abs. 1 Versammlungsgesetz 1953, weil deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft und deren Abhaltung das öffentliche Wohl gefährdet  (Quelle: 5149/AB)  und eine gemäß § 7 Abs. 4a Versammlungsgesetz 1953, weil die Versammlung am selben Ort und zur selben Zeit im Schutzbereich einer rechtmäßigen Versammlung stattfinden hätte sollen. (Quelle: 5149/AB) 
 

Quellen: 5045/AB und 5149/AB  

 

 

Zur Vorfeldsicherung waren 280 Exekutivbedienstete abgestellt. Am 16. Jänner 2021 waren 1.332 Exekutivbedienstete eingesetzt. Von einer tiefergehenden Beantwortung nehme ich aus sicherheitspolizeilichen bzw. einsatztaktischen Überlegungen Abstand.

5149 AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 5159/J von Dr. Stephanie Krisper betreffend „Verhalten der Polizei bei Corona-Demonstration in Wien, 16. Jänner 2021“

Nach der damals in Kraft stehenden 3. COVID-19-SchuMaV (BGBl. II Nr. 566/2020) wurden 156 Anzeigen erstattet.


5149 AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 5159/J von Dr. Stephanie Krisper betreffend „Verhalten der Polizei bei Corona-Demonstration in Wien, 16. Jänner 2021“

Es wurde ein verbotsgesetzwidriger Sachverhalt („Hitlergruß“) in Bezug auf eine Person wahrgenommen und der Staatsanwaltschaft Wien im Hinblick auf den Anfangsverdacht nach § 3g Verbotsgesetz berichtet (§ 100 StPO).

 

5149 AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 5159/J von Dr. Stephanie Krisper betreffend „Verhalten der Polizei bei Corona-Demonstration in Wien, 16. Jänner 2021“

Es wurden 14 Anzeigen gegen acht (bekannte und unbekannte) Personen wegen Anfangsverdachts in Bezug auf Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Tierquälerei (Fußtritte gegen Diensthunde) erstattet.

 

5149 AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 5159/J von Dr. Stephanie Krisper betreffend „Verhalten der Polizei bei Corona-Demonstration in Wien, 16. Jänner 2021“

Einer Auflösung einer Versammlung von mehreren tausend nicht kooperativen, zwar in der überwiegenden Mehrheit nicht gewaltbereiten, Menschen ergibt faktische Probleme (geeignete Örtlichkeit und mehrstündige Dauer zur Abarbeitung) und damit einhergehend vor allem rechtliche Probleme in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme, weshalb auf eine zwangsweise Durchsetzung verzichtet werden muss. Eine Auflösung wäre unter den genannten Aspekten und auch im Hinblick auf die sanitätspolizeilich zu beachtende Ansteckungsgefahr in Bezug auf Covid-19 für die Demonstrationsteilnehmer und für die einschreitenden Exekutivbediensteten nicht verhältnismäßig. 

 

5045/AB – Antwort des BMI vom 19.03.2021 auf parlamentarische Anfrage 5112/J von Eva Blimlinger, Georg Bürstmayr, David Stögmüller, Lukas Hammer, betreffend „Polizeigewalt gegen Demonstrant*innen und Teilnahme rechtsextremer Person an Anti-Corona- Demonstrationen am Samstag 16. Jänner 2021 in Wien”

Im Zuge des sicherheitspolizeilichen Einsatzes wurden bestimmte Personen beobachtet. 

Behauptungen, die in Medienberichten und in Einträgen Sozialer Medien aufgestellt wurden, nämlich dass Personen Pfeffersprays, Messer, Schlaghandschuhe etc. mit sich geführt haben sollen, decken sich nicht mit den Wahrnehmungen der Landespolizeidirektion Wien. 

Es wurde derartige Gegenstände nicht wahrgenommen, weshalb auch solche nicht abgenommen werden konnten und es somit auch zu keinen diesbezüglichen Amtshandlungen gekommen ist. (BMI)

5045/AB – Antwort des BMI vom 19.03.2021 auf parlamentarische Anfrage 5112/J von Eva Blimlinger, Georg Bürstmayr, David Stögmüller, Lukas Hammer, betreffend „Polizeigewalt gegen Demonstrant*innen und Teilnahme rechtsextremer Person an Anti-Corona- Demonstrationen am Samstag 16. Jänner 2021 in Wien”

Es liegt eine Anzeige vor, wonach ein Pressefotograf am 16. Jänner 2021, um 15:30 Uhr, in Wien 1., Parkring im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Stubentor, nächst Stadtpark, von einem unbekannten Täter, durch einen Faustschlag ins Gesicht verletzt wurde. 

Als Erstmaßnahmen wurden gesetzt: Sofortige Verfolgung des in die Menschenmenge flüchtenden Angreifers nach der Tat, um seine Identität festzustellen; Hilfeleistung gegenüber dem Opfer und Anbieten der Verständigung des Rettungsdienstes; Beweissicherung durch Sicherstellung eines Screenshots, auf dem der Angreifer vom Opfer identifiziert wurde; Aufnahme einer Anzeige, Ermittlung eines Tatzeugen und Verweisung des Opfers zur amtsärztlichen Untersuchung. 

Der Beschuldigte hat sich durch Flucht der Strafverfolgung entzogen. Darüber hinaus sind die kriminalpolizeiliche Ermittlungen nach den Erstmaßnahmen noch nicht abgeschlossen.

 

5149 AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 5159/J von Dr. Stephanie Krisper betreffend „Verhalten der Polizei bei Corona-Demonstration in Wien, 16. Jänner 2021“

Die Ausübung von Befehls- und Zwangsgewalt (§ 39a VStG) war zur Durchsetzung von Identitätsfeststellungen (§ 34b VStG) erforderlich.

Die mangelnde Kooperationsbereitschaft der antifaschistischen Kundgebungsteilnehmer machte die Ausübung von angemessener Befehls- und Zwangsgewalt erforderlich. Die Personen wurden zur Ausweisleistung und zum Verlassen der Fahrbahn aufgefordert.

Da sie dieser Aufforderung nicht nachkamen, wurden sie nach Androhung der Maßnahme von der Fahrbahn weggetragen.

Die Behauptung, dass mit teilweise unangemessener Befehls- und Zwangsgewalt vorgegangen wurde, entspricht nicht den Tatsachen.

Es wurden zwei Anzeigen wegen Misshandlungsvorwürfen eingebracht, die vom Referat Besondere Ermittlungen mit Bericht (§ 100 StPO) der Staatsanwaltschaft Wien übermittelt wurden.

Disziplinarrechtliche Schritte wurden bisher keine gesetzt, da der Sachverhalt noch nicht geklärt ist, eine Misshandlungsabsicht nicht offensichtlich ist und die gesetzlichen Voraussetzungen des § 112 Abs. 1 BDG nicht vorliegen. 

5045/AB – Antwort des BMI vom 19.03.2021 auf parlamentarische Anfrage 5112/J von Eva Blimlinger, Georg Bürstmayr, David Stögmüller, Lukas Hammer, betreffend „Polizeigewalt gegen Demonstrant*innen und Teilnahme rechtsextremer Person an Anti-Corona- Demonstrationen am Samstag 16. Jänner 2021 in Wien” 

Bei GSOD (Großen Sicherheitspolizeilichen Ordnungsdienst)-Einsätzen hat sich die sogenannte 3D-Philosophie (Dialog – Deeskalation – Durchgreifen) bewährt. Der gezielte Einsatz von „Dialog“ und „Deeskalation“ hat nichts mit einem freundschaftlichen Naheverhältnis zu tun, sondern ist Teil der anerkannten Strategie zur Vermeidung von Konflikten in großen sicherheitspolizeilichen Einsätzen, ohne die einsatztaktischen Ziele zu vernachlässigen. 

Für die Einleitung weiterer – insbesondere disziplinarrechtlicher – Schritte ist nach Prüfung des Sachverhalts keine rechtliche Grundlage gegeben. 

 

 

5045/AB – Antwort des BMI vom 19.03.2021 auf parlamentarische Anfrage 5112/J von Eva Blimlinger, Georg Bürstmayr, David Stögmüller, Lukas Hammer, betreffend „Polizeigewalt gegen Demonstrant*innen und Teilnahme rechtsextremer Person an Anti-Corona- Demonstrationen am Samstag 16. Jänner 2021 in Wien” 

 

Dem Landesamt Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien war bekannt, dass am 16. Jänner 2021 Personen, die der als rechtsextremistisch eingestuften Bewegung „Die Österreicher – D05“, der Bewegung „Querfront“ sowie der Gruppierung „Noricum“ (die der „rechten Fußballszene“ zuzurechnen sind) zuordenbar sind, ihre Teilnahme an der Corona Demonstration angekündigt hatten.

Auch gab es Hinweise, dass einzelne sogenannte „Staatsverweigerer“, die als staatsfeindlich einzustufen sind, Kontakte zu „Corona-Leugnern“ pflegen und daher eine Teilnahme an der Versammlung wahrscheinlich war.

5149 AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 5159/J von Dr. Stephanie Krisper betreffend „Verhalten der Polizei bei Corona-Demonstration in Wien, 16. Jänner 2021“

Das oberste polizeiliche Ziel bei jeder Versammlung ist der Schutz von Leben und Gesundheit aller Beteiligten sowie die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der angezeigten Versammlungen, die Sicherung möglicher gefährdeter Objekte und die Überwachung der Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen.

Wenn ein gefährlicher Angriff oder eine Verwaltungsübertretung seitens der Polizei wahrgenommen wird, werden unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips zur Beendigung des gefährlichen Angriffs bzw. der Verwaltungsübertretung ergriffen.

Die Sicherheitsbehörden gehen entsprechend der geltenden Rechts- und Erlasslage vor.

Es bedarf daher keiner speziellen Vorgaben durch den Landespolizeipräsidenten oder den Herrn Innenminister und wurden auch keine ausgegeben.

5149 AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 5159/J von Dr. Stephanie Krisper betreffend „Verhalten der Polizei bei Corona-Demonstration in Wien, 16. Jänner 2021“

Im angefragten Zeitraum wurden zur Gewährleistung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit Binnengrenzkontrollen gem. Verordnung nach § 10 des Grenzkontrollgesetzes zu den Nachbartstaaten Ungarn und Slowenien, sowie seit 9. Jänner 2021 auch zur Tschechischen Republik und zur Slowakischen Republik durchgeführt.

Darüber hinaus erfolgten im angefragten Zeitraum an den Binnengrenzen zu den weiteren Nachbarstaaten polizeiliche Kontrollen im Rahmen der Schengen-Ausgleichsmaßnahmen.

Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben bei der Wahrnehmung dieser ihnen sonst obliegenden Aufgaben (Binnengrenzkontrolle und Ausgleichsmaßnahmen) über Ersuchen der Gesundheitsbehörde auch an der Vollziehung der gesundheitspolizeilichen Kontrollen gem. der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise nach Österreich im Zusammenhang mit COVID-19 (COVID-19-Einreiseverordnung – COVID-19-EinreiseV), BGBl. II Nr. 445/2020 in der damals gültigen Fassung BGBl. II Nr. 15/2021, mitgewirkt.

5149 AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 5159/J von Dr. Stephanie Krisper betreffend „Verhalten der Polizei bei Corona-Demonstration in Wien, 16. Jänner 2021“

Die Landespolizeidirektionen sind diesbezüglich sensibilisiert und führen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Kontrollen von Reisebussen durch. Im Bundesministerium für Inneres liegen jedoch keine Erkenntnisse betreffend Anreise von Demo-Teilnehmern in Reisebussen aus Deutschland vor.

 

5149 AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 5159/J von Dr. Stephanie Krisper betreffend „Verhalten der Polizei bei Corona-Demonstration in Wien, 16. Jänner 2021“

Es ist beabsichtigt, bei angezeigten Demonstrationen aufgrund der gewonnenen Erfahrungswerte regelmäßig die rechtliche Möglichkeit einer Untersagung aus Gründen des öffentlichen Wohls zu prüfen. Die Einrichtung eines Haftjournaldienstes des Magistrats der Stadt Wien soll die Vorführung (§ 35 VStG) von beharrlichen Schutzmaßnahmen-verweigerern zur Verwaltungsstrafbehörde ermöglichen.

Es ist geplant, durch den Einsatz von spezifischen Kommunikationsteams von Beginn an konsequent bei Übertretungen der geltenden Corona Regeln die Betroffenen aufzufordern, ihr Verhalten den geltenden Vorschriften anzupassen, sowie bei deren Missachtung Anzeigen zu erstatten, um insgesamt der Durchsetzung der geltenden Corona Regeln bei den Zielsetzungen des Einsatzes eine höhere Prioritätenreihung zu geben.

 

5149 AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 5159/J von Dr. Stephanie Krisper betreffend „Verhalten der Polizei bei Corona-Demonstration in Wien, 16. Jänner 2021“

ad Corona-Demos in Wien am 31. Jänner 2021
Wien, 31.01.2021

5149/AB zu PA 5205/J  5292/AB zu PA 5300/J  5229/AB zu PA 5246/J 

Folgende 21 Versammlungen waren für den 31.01.2021 angemeldet: 

(1) Für die Möglichkeit im Freien, unter Wahrung der Abstand- und Hygieneregeln eine freie, bewusste Bewegungspraxis mit Musik und Kopfhörer auszuüben 

11.00 – 13.00 Uhr in 1130 Wien:  ca 70 TeilnehmerInnen, keine Untersagungen

(2)  Gedenken Tag der Befreiung von Ausschwitz

14.00 – 16.00 Uhr in 1090 Wien: 10-15 TeilnehmerInnen, keine Untersagungen

(3) Protest gegen Unzumutbarkeiten der Politik

12.00 -22.00 Uhr: 1010 Wien:  ca 30 TeilnehmerInnen, keine Untersagungen

(4) Freiheit für politische Gefangene in Russland

12.00 – 15.00 Uhr in 1070 Wien:  mind 500 TeilnehmerInnen, keine Untersagungen

(5) Stop Terror in Belarus

14.00 – 16.30 Uhr in 1070 Wien: ca 100 TeilnehmerInnen, keine Untersagungen

(6) Österreich braucht Jesus

11.00- 12.30 Uhr in 1010 Wien: ca 25 TeilnehmerInnen, keine Untersagungen

(7) Gegen die geplante Universitätsgesetz-Novelle

12.45 – 14.00 Uhr in 1090 Wien: ca 3 TeilnehmerInnen, keine Untersagungen

(8) Verkündung des Evangeliums Christi

14.00 – 19.00Uhr in 1070 Wien: ca 3 – 15 TeilnehmerInnen, keine Untersagungen

(9) Abschiebungen von Ahot und Tina 

15.00 – 17.00 Uhr in 1110 Wien: ca 50 TeilnehmerInnen; keine Untersagungen

(10) Bildung brennt!  Gegen die UG-Novelle!

12.30 – 20.00 Uhr in 1010 Wien: ca 2.000 TeilnehmerInnen – Untersagung

(11) Unsere Solidarität gegen Coronaleugner, Faschismus und  …

13.00 – 17.00 Uhr in 1010 Wien: ca 1.000 TeilnehmerInnen

(12) Für die Freiheit: Für Bürger- und Freiheitsrechte – gegen Zwang, Willkür, Rechtsbruch

12.00 – 16.00 Uhr in 1010 Wien: ca 5.000 TeilnehmerInnen – Untersagung

(13) Corona und seine Folgen

10.00 – 19.00 Uhr in 1010 Wien: kA zu TeilnehmerInnen – Untersagung

(14)  Für den Schutz unserer Verfassung und Grundrechte

11.00 – 20.00 Uhr in 1010 Wien: kA zu TeilnehmerInnen – Untersagung

(15) Die Lage der Nation

13.00 – 22.00 Uhr in 1010 Wien: ca 12 – 20 TeilnehmerInnen – Untersagung

(16) #kurzmussweg

11.10 – 12.30 in 1010 Wien:  ca 100 – 200 Fahrzeuge – Untersagung

(17) Start einer menschenwürdigen Umgangsform in Freiheit und Verbundenheit

17.00 – 22.00 Uhr in 1010 Wien: ca 2.000 TeilnehmerInnen – Untersagung

(18) Unmenschliche Abschiebung gut integrierter Kinder und Familien muss aufhören

14.00 – 22.00 Uhr in 1010 Wien:  ca 3.000 TeilnehmerInnen – Untersagung

(19) Kurz muss weg. Die Bundesregierung ist rücktrittsreif!

13.45 – 18.00 in 1010 Wien: ca 5000 TeilnehmerInnen – Untersagung

(20) Allgemeine Information der FPÖ 

14.35 – 18.00 Uhr in 1010 Wien: ca 2.000 TeilnehmerInnen – Untersagung

(21) Für den Schutz unserer Verfassung und Grundrechte 

11.00 – 20.00 Uhr in 1010 Wien: kA über TeilnehmerInnen – Zurückweisung

 

Quelle: 5149/AB zu 5205/J

Es wurde mit mehreren tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmern gerechnet. Die Annahme ergibt sich aus den Angaben der Anmelder und der Einschätzung des Landesamtes Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien. Die Einsatzplanung und die Festlegung des Kräfteansatzes erfolgen für die jeweilige Demonstration auf Basis der Lage- und Gefährdungseinschätzung und dem im Vorfeld mit dem Versammlungsanmelder geführten Dialog, sowie in enger Abstimmung zwischen der Landespolizeidirektion als Versammlungsbehörde und der Einsatzabteilung der Landespolizeidirektion. Bisherige Einsatzerfahrungen, sowie der Dialog mit den Anmeldern und allfällige Gefährdungseinschätzungen fließen dabei ein. 

5149/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5205/J von David Stögmüller, Eva Blimlinger, Lukas Hammer, Georg Bürstmayr betreffend „sogenannte AntiCorona-Demonstrationen am Sonntag 31. Jänner 2021 in Wien“ 

 

 

Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurde nicht „offensichtlich unterschätzt“. Die „Planungen des Polizeieinsatzes“ erfolgen stets einzelfallbezogen nach polizeitaktischen Erwägungen.

5149/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5205/J von David Stögmüller, Eva Blimlinger, Lukas Hammer, Georg Bürstmayr betreffend „sogenannte AntiCorona-Demonstrationen am Sonntag 31. Jänner 2021 in Wien“ 

betreffend Personen, die sich nicht an Abstandsregeln und Maskenpflicht gehalten haben

Ja, es wurde die Identität von 1.023 Personen festgestellt. Diese wurden angezeigt sowie zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen aufgefordert.

Insgesamt

Es kam im Verlauf der Einsätze zu 1.559 Identitätsfeststellungen.

 

5149/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5205/J von David Stögmüller, Eva Blimlinger, Lukas Hammer, Georg Bürstmayr betreffend „sogenannte AntiCorona-Demonstrationen am Sonntag 31. Jänner 2021 in Wien“ 

 

Es kam insgesamt zu 11 Festnahmen:

  • 8 Festnahmen nach StPO (§§ 84, 1125, 269 StGB)

Entlassung zwischen 18.25 und 22.30 Uhr

  • 1 Festnahmeanordnung nach StPO

Einlieferung in Justizanstalt

  • 2 Festnahmen nach VStG (§ 14 Abs 1 Versammlungsgestz 1953)

Entlassung um 17.00 Uhr bzw um 17.10 Uhr

Die Festnahmen wurden aufgehoben, sobald der Zweck der Maßnahme erreicht oder der Haftgrund weggefallen war. In zehn Fällen dauerten die Anhaltungen zwischen 3,5 und acht Stunden. Eine Person wurde aufgrund einer Festnahmeanordnung in die Justizanstalt Wien-Josefstadt eingeliefert

5149/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5205/J von David Stögmüller, Eva Blimlinger, Lukas Hammer, Georg Bürstmayr betreffend „sogenannte AntiCorona-Demonstrationen am Sonntag 31. Jänner 2021 in Wien“ 

Es wurden vier Exekutivbedienstete unbestimmten Grades verletzt.

 

5149/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5205/J von David Stögmüller, Eva Blimlinger, Lukas Hammer, Georg Bürstmayr betreffend „sogenannte AntiCorona-Demonstrationen am Sonntag 31. Jänner 2021 in Wien“ 

Es wurden fünf Personen im Zuge von Festnahmen verletzt.

 

5149/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5205/J von David Stögmüller, Eva Blimlinger, Lukas Hammer, Georg Bürstmayr betreffend „sogenannte AntiCorona-Demonstrationen am Sonntag 31. Jänner 2021 in Wien“ 

Ja, eine Person konnte ausgeforscht werden und wurde angezeigt.

 

5149/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5205/J von David Stögmüller, Eva Blimlinger, Lukas Hammer, Georg Bürstmayr betreffend „sogenannte AntiCorona-Demonstrationen am Sonntag 31. Jänner 2021 in Wien“ 

Die Versammlung im Bereich Maria-Theresien-Platz/Burgring wurde um 13:08 Uhr gemäß Versammlungsgesetz 1953 aufgelöst.

Auch wenn von der Behörde eine Versammlung aufgelöst wurde, kann die polizeitaktische Beurteilung ergeben, dass die Verhältnisse die weitere exekutive Durchsetzung der Auflösung einer Versammlung bzw. die Auflösung weiterer Versammlungen nicht zulassen, weil der gesetzmäßige Zustand durch gelindere Mittel (zB Dialog) hergestellt werden könnte oder die Durchsetzung der Auflösung nicht verhältnismäßig wäre.

Unverhältnismäßigkeit kann z.B. bei einer großen Anzahl von Versammlungsteilnehmern vorliegen, da davon auszugehen ist, dass es durch die Durchsetzung der Auflösung mittels Zwangsgewalt zwangsläufig zu einer Nichtbeachtung der Schutzmaßnamen (Mindestabstand) und damit zu einer erhöhten Ansteckungsgefahr für die einschreitenden Organe und die Versammlungsteilnehmer führt. Unverhältnismäßigkeit kann sich auch bei einem gewaltbereiten Gegenüber ergeben, wenn beim Einschreiten mit Körperverletzungen „auf beiden Seiten“ zu rechnen ist und sich zuvor noch keine Straftaten ereignet haben. Die Auflösung einer Versammlung setzt immer eine Einzelfallprüfung voraus, welche durchgeführt wurde.

zur Auflösung der Versammlung am Wiener Bugring, Höhe Maria-Theresien-Platz

Um 13:07 Uhr erfolgte die Durchsage der Auflösung. Um 13:09 Uhr wurden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen informiert, dass ihnen 15 Minuten Zeit zum Auseinandergehen und Verlassen des Orts eingeräumt wird. Eine Durchsetzung der Auflösung konnte nicht erfolgen, da die Teilnehmer auf zahlreichen Routen auseinanderströmten.  

Von ca. 13:00 bis 19:30 Uhr wurden Demonstranten begleitet, um eine Gefährdung unbeteiligter Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen zu unterbinden. Aufgrund der Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen und nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit war ein Unterbinden des Demonstrationszuges faktisch nicht möglich. Ansprechpersonen gab es nicht. 

5149/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5205/J von David Stögmüller, Eva Blimlinger, Lukas Hammer, Georg Bürstmayr betreffend „sogenannte AntiCorona-Demonstrationen am Sonntag 31. Jänner 2021 in Wien“ 

Hinsichtlich der angeführten Personen, welche Latten mit sich getragen haben sollen und damit in das Parlament eindringen wollten, liegen der Landespolizeidirektion Wien keine Erkenntnisse vor.

Die Sicherung des historischen Parlaments erfolgte vorausschauend durch Erhöhung der sichtbaren polizeilichen Präsenz beim Parlament auf Seite des Rings. 

 

5149/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5205/J von David Stögmüller, Eva Blimlinger, Lukas Hammer, Georg Bürstmayr betreffend „sogenannte AntiCorona-Demonstrationen am Sonntag 31. Jänner 2021 in Wien“ 

Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Demonstration wurden begleitet und, speziell das Verhalten von in der Fragestellung angeführten Personengruppen, auch insbesondere in Bezug auf gefährliche Angriffe und Übertretungen der COVID-19-Maßnahmen beobachtet.

Eingeschritten wurde anlassbedingt auf Basis der gegebenen Rechtsgrundlagen.

In zwei Fällen wurden Personen, die gegen § 9a Versammlungsgesetz verstießen, angezeigt und Schlaghandschuhe sowie ein Pfefferspray abgenommen.

5149/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5205/J von David Stögmüller, Eva Blimlinger, Lukas Hammer, Georg Bürstmayr betreffend „sogenannte AntiCorona-Demonstrationen am Sonntag 31. Jänner 2021 in Wien“ 

Es wurde ein Journalist laut eigenen Angaben durch einen unbekannten Täter verletzt. Der Täter konnte noch nicht ausgeforscht werden. Es wurde gegen unbekannten Täter Anzeige wegen Verdachts der Körperverletzung erstattet.

Eine diesbezügliche Beteiligung eines WEGA-Beamten hat nicht stattgefunden. Weitere Übergriffe auf Journalisten sind nicht bekannt.

 

5149/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5205/J von David Stögmüller, Eva Blimlinger, Lukas Hammer, Georg Bürstmayr betreffend „sogenannte AntiCorona-Demonstrationen am Sonntag 31. Jänner 2021 in Wien“ 

Dieser Vorfall ist der Landespolizeidirektion Wien nicht bekannt. Im Rahmen eines Polizeieinsatzes sind allen Kräften bestimmte Aufgaben zugewiesen. Wenn Kräfte mit Fahrzeugen an andere Einsatzorte verlegt werden, kann der Eindruck entstehen, dass Polizeifahrzeuge vorbeifahren.

 

5229/AB – Antwort des BMI an parlamentarische Anfrage 5246/J von Thomas Drozda betreffend „Angriffe auf Journalist*innen bei Demonstrationen“ 

Von ca. 13:00 bis 19:30 Uhr wurden Demonstranten begleitet, um eine Gefährdung unbeteiligter Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen zu unterbinden. Aufgrund der Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen und nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit war ein Unterbinden des Demonstrationszuges faktisch nicht möglich. Ansprechpersonen gab es nicht.

 

5149/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5205/J von David Stögmüller, Eva Blimlinger, Lukas Hammer, Georg Bürstmayr betreffend „sogenannte AntiCorona-Demonstrationen am Sonntag 31. Jänner 2021 in Wien“ 

 

 

Diese beiden medial kolportierten Vorfälle („Ein Fotograf berichtete, dass ihm seine Kamera aus der Hand getreten, eine Redakteurin, dass sie bespuckt und beschimpft worden sei.“) wurden von den Betroffenen weder den beiden eingesetzten Medienkontaktbeamten noch in der Folge der Landespolizeidirektion Wien angezeigt.

5292/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5300/J von Henrike Brandstötter betreffend “Angriffe auf Journalist_innen im Zuge der (untersagten) Demonstrationen am 31. Jänner 2021″

Nein, diesbezüglich liegen der Landespolizeidirektion Wien keine Erkenntnisse vor.

 

5149/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5205/J von David Stögmüller, Eva Blimlinger, Lukas Hammer, Georg Bürstmayr betreffend „sogenannte AntiCorona-Demonstrationen am Sonntag 31. Jänner 2021 in Wien“ 

Ja, das war bekannt. Es wurden zwei Busse mit 65 Personen angehalten und Vollzugskontrollen in Bezug auf die Einhaltung der COVID-Schutzmaßnahmen bei der Benutzung von Kraftfahrzeugen im Rahmen von Fahrgemeinschaften durchgeführt.

Mangels Rechtsgrundlage war eine Hinderung an der Weiterfahrt oder eine Erzwingung der Rückreise nicht möglich.

Der Landespolizeidirektion Wien ist bekannt, dass auch ein Bus aus der Steiermark zu diesem Zweck nach Wien fuhr.

5149/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5205/J von David Stögmüller, Eva Blimlinger, Lukas Hammer, Georg Bürstmayr betreffend „sogenannte AntiCorona-Demonstrationen am Sonntag 31. Jänner 2021 in Wien“ 

 

Aufgrund der großangelegten Mobilisierung im Vorfeld der Versammlungen am 31. Jänner 2021 und der Erfahrungen im Zusammenhang mit der großen Teilnehmeranzahl der „Corona-Demonstrationen“ am 16. Jänner 2021, war mit einer Teilnehmerzahl von mehreren tausend Personen zu rechnen. Eine Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes von zwei Metern gegenüber haushaltsfremden Personen ist bei derartig großen Menschenansammlungen faktisch nicht möglich, wie man ja auch am 16. Jänner 2021 beobachten konnte. Darüber hinaus war aufgrund von entsprechenden Aufrufen in den sozialen Medien damit zu rechnen, dass ein Großteil der Teilnehmer die Schutzmaßnahmen (Abstandsregel und Tragen eines enganliegenden Mund-NasenSchutzes) nicht beachten würde.

5149/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5205/J von David Stögmüller, Eva Blimlinger, Lukas Hammer, Georg Bürstmayr betreffend „sogenannte AntiCorona-Demonstrationen am Sonntag 31. Jänner 2021 in Wien“ 

ad Corona-Demos in Österreich im Jänner 2021
Jänner 2021

5386/AB zu PA 5435/J 

In Kärnten kam es im Jänner 2021 bei zwei Demonstrationen gegen die Anti-Corona- Maßnahmen der Bundesregierung zu insgesamt zwei Anzeigen nach dem Verbotsgesetz.

  • 18. Jänner 2021 in Klagenfurt
  • 23. Jänner 2021 in Villach

In der Steiermark kam es im Jänner 2021 bei einer Demonstration gegen die Anti-Corona- Maßnahmen der Bundesregierung zu einer Anzeige nach dem Verbotsgesetz.

  • 08. Jänner 2021 in Deutschlandsberg

In Wien kam es im Jänner 2021 bei fünf nicht angezeigten Demonstrationen gegen die Anti-Corona-Maßnahmen der Bundesregierung zu insgesamt sechs Anzeigen nach dem Verbotsgesetz.

  • 03. Jänner 2021 Burgring/Äußeres Burgtor
  • 16. Jänner 2021 Weiskirchnerstr. 1
  • 16. Jänner 2021 Parkring/Dr. Karl Lueger-Platz
  • 31. Jänner 2021 Burgring
  • 31. Jänner Mariahilferstr. 06./07. 

5386/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5435/J von Christian Hafenecker betreffend „Anzeigen nach dem Verbotsgesetz und Feststellung der Teilnahme angeblicher Rechtsextremer an Demonstrationen gegen die Anti-Corona- Regierungsmaßnahmen”

Kärnten: 

  • 1 Festnahme am 25.01.2021 in Klagenfurt (§§ 171 iVm 170 StPO wegen §§ 83/84, 269 StGB)

Niederösterreich: 

  • 2 Festnahmen am 06.01.2021 in Wiener Neustadt (VStG (§35/3) wegen Übertretungen nach der Covid-19-Notmaß- nahmenVO)
  • 1 Festnahme am 09.01.2021 in Ruprechtshofen (VStG (§35/3) Nichtverwenden des MNS)
  • 1 Festnahme am 13.01.2021 in St. Pölten (VStG (§35/3) Nichtverwenden des MNS)
  • 1 Festnahme am 24.01.2021 in Horn (VStG (§35/3) Nichtverwenden des MNS)

Oberösterreich: 

  • 1 Festnahme am 30.01.2021 in Kirchdorf an der Krems (§ 35 VStG, Nichtverwenden des MNS)
  • 1 Festnahme am 31.01.2021 in Steyr (§ 35 VStG, Nichtverwenden des MNS)

Steiermark:

  • 1 Festnahme am 06.01.2021 in Weiz  (§§ 84 und 125 StGB)
  • 1 Festnahme am 06.01.2021 in Liezen (§ 35/3 VStG wegen Übertretung nach der Covid-19-Notmaß- nahmenVO)
  • 1 Festnehme am 24.01.2021 in Leibniz (§ 35/3 VStG wegen Übertretung nach der Covid-19-NotmaßnahmenVO)

Vorarlberg: 

  • 1 Festnahme am 17.01.2021 in Bregenz Hafen (VStG (§35/3) Nichtverwenden des MNS)

Wien: 

In Wien kam es im Jänner 2021 im Zusammenhang von Demonstrationen gegen die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung des Coronavirus zu insgesamt 34 Festnahmen.

  • 20 Festnahmen am 16.01.2021 (1 FN §§ 269, 84 StGB; 1 FN §§ 269, 84 StGB; 1 FN §§ 269, 84 StGB; 17 FN § 81 SPG, § 76 StVO)
  • 2 Festnahmen am 30.01.2021 (1 FN COVID – 19 Maßnahmengesetz; 1 FN § 1 Abs 1 WLSG)
  • 12 Festnahmen am 31.01.2021 (9 FN nach §§ 269, 84, 125 StGB; 2 FN nach § 14 Abs. 1 Versammlungsgesetz; 1 Festnahmeauftrag (LG Innsbruck))

5386/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5435/J von Christian Hafenecker betreffend „Anzeigen nach dem Verbotsgesetz und Feststellung der Teilnahme angeblicher Rechtsextremer an Demonstrationen gegen die Anti-Corona- Regierungsmaßnahmen”

ad Corona-Demos in Wien am 06. März 2021
Wien, 06.03.2021

5692/AB zu PA 5735/J 

Für 06.03.2021 waren in Wien folgende 34 Versammlungen angemeldet (9 davon wurden untersagt):

 

(1) Grausamkeiten der Massentierhaltung und in Schlachthöfen

06.03.2021, Stephansplatz 15.30 – 07.03.2021, 01.00 Uhr: angemeldet vom Verein gegen Tierfabriken:  4 – 12 TeilnehmerInnen

 

(2) Tierrechts-Thematik

06.03.2021, Stock im Eisen-Platz,  14.10-17.00 Uhr: angemeldet von Einzelperson: ca 50 TeilnehmerInnen

 

(3) Protest gegen Unzumutbarkeiten der Politik

06.03.2021, Heldenplatz, angemeldet von Einzelperson:  ca 30 TeilnehmerInnen

 

(4) Botschaft der Bibel

06.03.2021, Mariahilfer Str., 13.00 – 18.00 Uhr: angemeldet vom Verein Wort des Lebens Mission: ca 15 – 20 Personen

 

(5) Verfolgung von Falun Dafa in China

06.03.2021 Stephansplatz, 10.00 – 15.00 Uhr: angemeldet von Einzelperson: ca 3- 9 TeilnehmerInnen

 

(6) Flüchtlinge willkommen, nieder mit der FPÖ

06.03.2021, Mariahilfer Str., 13.45 – 15.15: angemeldet von Einzelperson:  ca 5 – 10 TeilnehmerInnen

 

(7) Demokratiereform & Grundrechte

06.03.202, Kahlenberg, 14.00 – 14.45, 15.15 – 16.00 Uhr: angemeldet von Einzelperson: ca 50 TeilnehmerInnen

 

(8) Tanzen gegen politische Kälte

06.03.2021, Karlsplatz, 18.00 – 23.00 Uhr: angemeldet von Einzelperson: ca 80 TeilnehmerInnen

 

(9) Internat. Frauentag

06.03.2021 Elterleinplatz 09.00 – 13.00 Uhr: angemeldet von den Grünen Alternativen Wien: ca 15 – 20 TeilnehmerInnen

 

(10) Internat. Frauentag 8. März

06.03.2021 Obere Augartenstr./Taborg.  10.00 – 12.00 Uhr; angemeldet von Verein Gesellschaft & Politik: ca 5  TeilnehmerInnen

 

(11) Menschenrechte verteidigen – Aufmerksamkeit für Situationen an EU-Außengrenzen schaffen – ein Wochenende für Moria

05.03.2021, Heldenplatz, 12.00 – 06.032021, 10.00 Uhr: angemeldet von Einzelperson: ca 150 – 200 TeilnehmerInnen

 

(12) Wiener Kultur Leben

Stadtpark/Am Heumarkt, 14.00 – 16.00 Uhr; angemeldet von Einzelperson; ca 30 TeilnehmerInnen

 

(13) Gegen Diktatur (Russland, Weißrussland)

06.03.2021 Schwarzenbergplatz 14.00 – 16.00 Uhr, angemeldet von Kulturverein ICHKERIA:  ca 50 – 100 TeilnehmerInnen

 

(14) NEIN zu Drogen

06.03.2021 Landstr. Hauptstr. 12.00 – 17.00 Uhr: angemeldet vom Verein Sag nein zu Drogen: ca 10 TeilnehmerInnen

 

(15) Gegen die finanziellen Unterstützung VW’s die Zwangsarbeit Chinas in Ostturkistan

06.03.2021 Triester Str. 87 09.00 – 13.00 Uhr, angemeldet von Einzelperson: ca 3 – 5 TeilnehmerInnen

 

(16) Für die dauerhafte Erhöhung des Arbeitslosengeldes

06.03.2021 im Hof WUK 14.00 – 18.30 Uhr: angemeldet von Einzelperson: ca 40 TeilnehmerInnen

 

(17) Aufstehen gegen Antisemitismus

06.03.2021 Sigmund-Freud-Park 10.00 – 18,.00 Uhr; angemeldet von Einzelperson:  ca 70 TeilnehmerInnen

 

(18) Kunst-Demonstration, für strengere Corona-Maßnahmen

06.03.2021 Kärntner Str. – Stephansplatz 13.00 – 14.00 Uhr; angemeldet durch Einzelperson:  ca 60 – 70 TeilnehmerInnen

 

(19) Österreich braucht Jesus

06.03.2021 Volksgarten 10.30 – 12.00 Uhr;  angemeldet von Einzelperson: ca 35 TeilnehmerInnen

 

(20) Demo für ein gerechtes Gemeinwesen, gegen Corona-Schwurbler, Sexismus,..

06.03.2021 Heldenplatz/Wiener Burgtor 13.00 – 16.00 Uhr; angemeldet von Die PARTEI: ca 25 – 50 TeilnehmerInnen

 

(21) Für die Entschleunigung für Mutter Erde und für Menschenwürde als Grundrecht 

06.03.2021 Heldenplatz- Wiener Burgtor 13.00 – 14.00 Uhr; angemeldet von Einzelperson: ca 30 TeilnehmerInnen

 

(22) Demokratie, Grundrechte und Freiheit

06.03.2021 Rustenschacherallee 15.00 – 22.00 Uhr;  angemeldet von FPÖ Bundesgeschäftsstelle: ca 3.000 TeilnehmerInnen

 

(23) Versammlungsfreiheit für Regierungskritiker

06.03.2021 Heldenplatz 12.00 – 17.00 Uhr; angemeldet von Freiheitlicher Parlamentsclub: ca 30 TeilnehmerInnen

 

(24) Corona-Wahnsinn

06.03.2021 Heldenplatz 11.00 – 19.00 Uhr;  angemeldet von Einzelperson: ca 500 – 2.000 TeilnehmerInnen. 

Wurde aus folgendem Grund untersagt: Verstoß gegen die Strafgesetze (massive Verstöße gegen die COVID- 19-Bestimmungen waren zu erwarten)

 

(25) Gegen Corona Diktatur 

06.03.2021 Heldenplatz 11.00 – 19.00 Uhr; angemeldet von Einzelperson: ca 500 – 1.500 TeilnehmerInnen

Wurde aus folgendem Grund untersagt: Verstoß gegen die Strafgesetze (massive Verstöße gegen die COVID- 19-Bestimmungen waren zu erwarten)

 

(26) Corona und seine Folgen!

06.03.2021 Heldenplatz  – Ring – Heldenplatz 10.00 – 19.00 Uhr; angemeldet von Einzelperson: kA zur Teilnehmeranzahl

Wurde aus folgendem Grund untersagt: Gefährdung des öffentlichen Wohls (Prognose, dass mehrere Tausend Personen teilnehmen werden, von welchen ein Großteil nicht eine FFP2- Maske tragen wird und den Mindestabstand von 2 Metern nicht einhalten wird)

 

(27) Spaziergang für die Freiheit

06.03.2021 Oper – Ring – Heldenplatz 13.00 – 00.00 Uhr; angemeldet von Einzelperson:  ca 500 – 50.000 Teilnehmer

Wurde aus folgendem Grund untersagt: Gefährdung des öffentlichen Wohls (Prognose, dass mehrere Tausend Personen teilnehmen werden, von welchen ein Großteil nicht eine FFP2- Maske tragen wird und den Mindestabstand von 2 Metern nicht einhalten wird)

 

(28) Wirtschaftliche Folgen durch Corona

06.03.2021 Rathausplatz – Heldenplatz 10.00 – 19.00 Uhr; angemeldet von Einzelperson: ca 1.500 TeilnehmerInnen

Wurde aus folgendem Grund untersagt: Gefährdung des öffentlichen Wohls (Prognose, dass mehrere Tausend Personen teilnehmen werden, von welchen ein Großteil nicht eine FFP2- Maske tragen wird und den Mindestabstand von 2 Metern nicht einhalten wird)

 

(29) Für die Freiheit

06.03.2021 Burgring – Ringstraße 13.00 – 16.00 Uhr; angemeldet von Einzelperson:  ca 10.000 TeilnehmerInnen

Wurde aus folgendem Grund untersagt: Gefährdung des öffentlichen Wohls (Prognose, dass mehrere Tausend Personen teilnehmen werden, von welchen ein Großteil nicht eine FFP2- Maske tragen wird und den Mindestabstand von 2 Metern nicht einhalten wird)

 

(30) Schluss mit experimentellen Gen-Impfungen und unverhältnismäßigen Maßnahmen

06.03.2021 Schwarzenbergplatz 11.30 – 12.30,  angemeldet von Einzelperson: ca 250 – 500 TeilnehmerInnen. Marsch über Ring ab 13.00 Uhr: ca 5.000 – 10.000 TeilnehmerInnen

Wurde aus folgendem Grund untersagt: Gefährdung des öffentlichen Wohls (Prognose, dass mehrere Tausend Personen teilnehmen werden, von welchen ein Großteil nicht eine FFP2- Maske tragen wird und den Mindestabstand von 2 Metern nicht einhalten wird)

 

(31) Gedenken an den Nationalhelden Andres Hofer, für Freiheit, Recht und Glauben

06.03.2021 Europaplatz – Schwarzenbergplatz 11.30 – 12.30; angemeldet von Einzelperson: ca 150 – 300 TeilnehmerInnen. Ab 12.30 Marsch über Ring: ca 5.000 – 10.000 TeilnehmerInnen

Wurde aus folgendem Grund untersagt: Gefährdung des öffentlichen Wohls (Prognose, dass mehrere Tausend Personen teilnehmen werden, von welchen ein Großteil nicht eine FFP2- Maske tragen wird und den Mindestabstand von 2 Metern nicht einhalten wird)

 

(32) 2. Wiener – Mobile – Demo Grundrecht – Versammlungsfreiheit für Österreich 

06.03.2021 Heldenplatz – Ringstraße 13.00 – 16.00 Uhr: angemeldet von Einzelperson:  ca 10.000 TeilnehmerInnen

Wurde aus folgendem Grund untersagt: Gefährdung des öffentlichen Wohls (Prognose, dass mehrere Tausend Personen teilnehmen werden, von welchen ein Großteil nicht eine FFP2- Maske tragen wird und den Mindestabstand von 2 Metern nicht einhalten wird)

 

(33) Hunger auf Hoffnung – Öffentl. Hungerstreik für die Evakuierung der Lager Kara, Tepe und Lipa

06.03.2021 Ballhausplatz 11.02.2021 – 18.03.2021;  angemedet von Einzelperson: ca  3- 5 TeilnehmerInnen

 

(34) Zeichen gegen Korruption setzen und Aufmerksamkeit für eine unabhängige Justiz schaffen 

06.03.2021 Donauinsel Kaisermühlenbrücke ab 13.00 Uhr;  angemeldet von Einzelperson: ca 35 TeilnehmerInnen

 

Weiters

Weiters fand eine unangemeldete Gegendemonstration (Aufruf im Internet – Anti- faschistische Fahrraddemo) statt, an der ca. 30 Personen teilnahmen, welche mit Fahrrädern im Bereich des 1. und 2. Bezirks fuhren.

Die Märsche (vom Maria-Theresien-Platz in den Prater und in weiterer Folge von der Jesuitenwiese Richtung Schüttelstraße und Obere Donaustraße) waren in dieser Form ebenfalls nicht angemeldet.

5692/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage von Eva Blimlinger, Olga Voglauer, Markus Koza, David Stögmüller, Lukas Hammer betreffend “sogenannte Anti-Corona-Demonstrationen am Samstag, 06. März 2021 in Wien“

 

Es wurde mit mehr als 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gerechnet. Die Annahme ergibt sich aus den Angaben der Anmelder und der Einschätzung des Landesamtes Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien.

Eine starre Berechnung des Kräfteansatzes anhand der zu erwartenden Teilnehmeranzahl erfolgt nicht. Die Einsatzplanung und die Festlegung des Kräfteansatzes erfolgten für die jeweiligen Demonstrationen auf Basis der Lage- und Gefährdungseinschätzung und den im Vorfeld mit den Versammlungsanmeldern geführten Dialoge, sowie in enger Abstimmung zwischen der Landespolizeidirektion als Versammlungsbehörde und der Einsatzabteilung der Landespolizeidirektion als Einzelfallbeurteilung, die von vielen Faktoren, wie z.B. Örtlichkeit/Route oder einer möglichen Gewaltbereitschaft der Demonstrations- teilnehmer beeinflusst wird. Bisherige Einsatzerfahrungen, sowie der Dialog mit den Anmeldern und allfällige Gefährdungseinschätzungen flossen dabei ein.

5692/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5735/J vonEva Blimlinger, Olga Voglauer, Markus Koza, David Stögmüller, Lukas Hammer betreffend „sogenannte Anti-Corona-Demonstrationen am Samstag, 06. März 2021 in Wien“

Nach Einschätzungen des Landesamtes Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien wurde hauptsächlich mit Personen aus dem Lager der „Corona-Leugner“- bzw. „Corona-Maßnahmen-Gegner“, aber auch mit Anhängern des rechtsextremen Spektrums, Fußball-Hooligans, Verschwörungstheoretikern und regierungskritischen Personen gerechnet. Es gab auch Aufrufe zur Teilnahme durch die „Identitäre Bewegung Österreich (IBÖ)“ und der Sammelbewegung „Die Österreicher“.

5692/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5735/J von Eva Blimlinger, Olga Voglauer, Markus Koza, David Stögmüller, Lukas Hammer betreffend „sogenannte Anti-Corona-Demonstrationen am Samstag, 06. März 2021 in Wien“

Die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurde nicht „offensichtlich unter- schätzt“. Die „Planungen des Polizeieinsatzes“ erfolgen stets einzelfallbezogen nach polizeitaktischen Erwägungen. In einer Gefährdungseinschätzung wurde aufgrund Erfahrungswerten mit den Protesten der Covid-19 Maßnahmengegner auch auf die mögliche Präsenz von Akteuren aus staatsschutzrelevanten Phänomenbereichen hingewiesen. Diese Erkenntnisse flossen in die Einsatzplanung ein.

5692/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5735/J von Eva Blimlinger, Olga Voglauer, Markus Koza, David Stögmüller, Lukas Hammer betreffend „sogenannte Anti-Corona-Demonstrationen am Samstag, 06. März 2021 in Wien“

Die Landespolizeidirektion Wien führt keine Statistik über Personen, die aus den Bundesländern mit angemieteten Reisebussen angereist sind.

Für derartige Maßnahmen wie die Hinderung an der Weiterfahrt, besteht keine Rechtsgrundlage. Es wurden aber Vollzugskontrollen in Bezug auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen in Bezug auf Fahrgemeinschaften und Gelegenheitsverkehr (§ 3 der 4. COVID-19-SchuMaV) durchgeführt.

5692/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5735/J von Eva Blimlinger, Olga Voglauer, Markus Koza, David Stögmüller, Lukas Hammer betreffend „sogenannte Anti-Corona-Demonstrationen am Samstag, 06. März 2021 in Wien“

Insgesamt waren 1.521 Polizistinnen und Polizisten aus den Einsatzeinheiten, den Ordnungsdiensteinheiten, der Bereitschaftseinheit Wien, der Einsatzeinheit Wien, der WEGA, der Polizeidiensthundeeinheit, der Landesverkehrsabteilung, des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, des Landeskriminalamts, der Abteilung Fremdenpolizei und Anhaltevollzug, der Logistikabteilung, sowie Medienkontaktbeamte (MKB) und Sprengstoffkundige Organe im Einsatz. Davon waren 85 Exekutivbedienstete in Zivil im Dienst.

5692/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5735/J von Eva Blimlinger, Olga Voglauer, Markus Koza, David Stögmüller, Lukas Hammer betreffend „sogenannte Anti-Corona-Demonstrationen am Samstag, 06. März 2021 in Wien“

Es kam zu

  • 36 Festnahmen nach StPO (§§ 15 84 269 StGB, § 109 Abs. 3 Z 3 StGB, § 3g VerbotsG)
  • 6 Festnahmen nach VStG (§ 13 Abs. 4 der 4. COVID-19 SchuMaV, 6 § 82 SPG, § 9a VersG)

Die Festnahmen wurden unverzüglich aufgehoben, wenn der Zweck der Maßnahme erreicht oder der Haftgrund weggefallen war. Die Anhaltungen dauerten zwischen 3,5 und knapp 14 Stunden.

Die Entlassung der festgenommenen Personen erfolgte zwischen dem 6. März 2021, 16:50 Uhr, und 7. März 2021, 09:15 Uhr.

Es wurden Personen des öffentlichen Lebens angezeigt, weil sie am 6. März 2021 als Versammlungsteilnehmer – zumindest zeitweise – keine FFP2-Maske trugen, sowie von ihnen der Abstand von mindestens zwei Metern gegenüber Personen, welche nicht im gemeinsamen Haushalt leben, nicht eingehalten wurde.

5229/AB – Antwort des BMI an parlamentarische Anfrage 5246/J von Thomas Drozda betreffend „Angriffe auf Journalist*innen bei Demonstrationen“ 

Es wurden vier Exekutivbedienstete unbestimmten Grades verletzt.

 

5229/AB – Antwort des BMI an parlamentarische Anfrage 5246/J von Thomas Drozda betreffend „Angriffe auf Journalist*innen bei Demonstrationen“ 

Der Landespolizeidirektion Wien ist aus eigener Wahrnehmung nicht bekannt, dass Teilnehmer der Demonstration im Zusammenhang mit der Demonstration verletzt wurden.

Bekannt wurde, dass in einer Anzeige einer Privatperson an die Staatsanwaltschaft Wien behauptet wurde, dass durch den Pfeffersprayeinsatz in der Oberen Donaustraße – namentlich nicht benannte – Personen verletzt worden seien.

5229/AB – Antwort des BMI an parlamentarische Anfrage 5246/J von Thomas Drozda betreffend „Angriffe auf Journalist*innen bei Demonstrationen“ 

Bekannt wurde der Landespolizeidirektion Wien, dass ein „Wachmann“ eines Versicherungsunternehmens Verletzungen erlitten hat.

Die Erhebungen ergaben, dass der Wachmann im Zuge der Erstürmung des Innenhofes ohne Fremdeinwirkung stürzte und sich schwer verletzte.

Durch die Ermittlungen konnte der Anfangsverdacht der schweren Körperverletzung entkräftet werden.

Die vermutete Verletzung eines weiteren Wachmannes stellt sich als unrichtig heraus.

5229/AB – Antwort des BMI an parlamentarische Anfrage 5246/J von Thomas Drozda betreffend „Angriffe auf Journalist*innen bei Demonstrationen“ 

Die von der Landespolizeidirektion Wien eingesetzten Medienkontaktbeamten (MKB) wurden nicht von Medienvertreter wegen Angriffen oder Bedrohungen gegen Medienvertreter kontaktiert und es wurden auch keine solchen Anzeigen erstattet.

5229/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5246/J von Thomas Drozda betreffend „Angriffe auf Journalist*innen bei Demonstrationen“ 

Rechtsextremistische Gruppierungen und Akteure versuchen die Stimmungslage in der Bevölkerung seit Beginn der Pandemie für ihre antidemokratischen Zwecke zu nutzen. Akteure aus dem rechtsextremen Phänomenen-Bereich und ihre Vertreter wohnen dem Demonstrationsgeschehen der Covid-19 Maßnahmengegner seit Beginn der Pandemie bei. Bei Wahrnehmung von gefährlichen Angriffen, Straftaten und Verwaltungsübertretungen wurde konsequent eingeschritten.

Es wurden drei Personen wegen Übertretung des § 9a VersammlungsG angezeigt und drei Messer (zwei Klappmesser und ein Stanley-Messer) sichergestellt.

Es wurden diese drei derartigen Amtshandlungen geführt.

5692/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5735/J von Eva Blimlinger, Olga Voglauer, Markus Koza, David Stögmüller, Lukas Hammer betreffend „sogenannte Anti-Corona-Demonstrationen am Samstag, 06. März 2021 in Wien“

Reichsbürger werden in Österreich den staatsfeindlichen Verbindungen, konkret den Staatsverweigerern, zugeschrieben.

Die an die deutsche Reichskriegsfahne angelehnten schwarz-weiß-roten Flaggen, die auf den Demonstrationen der COVID-19 Maßnahmengegnern auffallen, können als ein Indiz für eine gewisse Sympathie mit dem ideologischen Fundament der Reichsbürgerszene in Deutschland interpretiert werden, lassen jedoch keine seriösen Rückschlüsse über Präsenz und Aufbau dieser Szene in Österreich zu. Zu diesem Themenbereich darf ich auch auf meine Beantwortung der Anfrage 3745/J XXVII. GP der Abgeordneten Schatz verweisen.

5692/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5735/J von Eva Blimlinger, Olga Voglauer, Markus Koza, David Stögmüller, Lukas Hammer betreffend „sogenannte Anti-Corona-Demonstrationen am Samstag, 06. März 2021 in Wien“

Die Durchsetzung der Auflösung einer Versammlung und die damit verbundene Anhaltung einer Menschenmenge muss einsatztaktisch so gewählt werden, dass eine Eskalation im Sinne einer Gefahr für Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit – für die Teilnehmer, die eingesetzten Kräfte und unbeteiligte Personen – vermieden wird.

Sie darf lediglich unter Bedachtnahme des Verhältnismäßigkeitsgebotes erfolgen. Aus taktischen Gründen wurde die Örtlichkeit in Wien 2., Obere Donaustraße zwischen Roßauer Brücke und Augartenbrücke dafür gewählt. Die Route am Rand des zweiten Wiener Gemeindebezirks wurde von der Einsatzleitung aus einsatztaktischen Gründen akzeptiert. Es wurde mehrfach versucht, den Marsch anzuhalten, was erst auf Höhe Obere Donaustraße 49-51 aufgrund vermehrter tätlicher Angriffe von Demonstranten gegenüber Polizistinnen und Polizisten und dem Überwinden polizeilicher Sperrketten gelang.

Im Zuge des Marsches durch den zweiten Wiener Gemeindebezirk im Anschluss an die Versammlung im Prater kam es zu 33 Festnahmen wegen Anfangsverdachts von Straftaten.

  • 24 Festnahmen nach § 109 Abs. 3 Z 3 StGB)
  • 8 Festnahmen nach §§ 15, 84, 269 StGB
  • 1 Festnahme nach § 3g Verbotsgesetz

Es kam auch zu zahlreichen Identitätsfeststellungen und Anzeigen wegen Verwaltungsübertretungen, die in der Gesamtstatistik des Einsatzes aufscheinen und ohne erheblichen Verwaltungsaufwand nicht gesondert für diese Örtlichkeit aufgeschlüsselt werden können.

In der nachstehenden Tabelle ist die Gesamtstatistik der Anzeigen ausgewiesen.

  • 60 Anzeigen nach Strafrecht (§§ 83, 84, 109, 125, 269 StGB, §§ 3g, 3h VerbotsG, § 50 Abs. 1 Z 3 WaffG)
  • 3.084 Anzeigen wegen Verwaltungsübertretungen Mindestabstand bzw. FFP2-Maskenpflicht: § 13 Abs. 4 der 4. COVID-19-SchuMaV)
  • 39 Anzeigen wegen sonstiger Verwaltungsübertretungen (§§ 81, 82 SPG, § 1 Abs. 1 Z 2 WLSG, § 9a VersG)
 

Außer den für die Anzeigeerstattung erforderlichen 3.183 erforderlichen Identitätsfeststellungen kam es im Rahmen des Großen Sicherheits- und Ordnungsdienstes (GSOD) noch zu weiteren 340 Identitätsfeststellungen, sodass die Gesamtzahl 3.523 beträgt.

Es wurde im Zuge einer Festnahme wegen des Verdachts auf § 3g VerbotsG ein Mobiltelefon sichergestellt, mit welchem der Beschuldigte die Tat selbst gefilmt hatte. Die Auswertung dieses Mobiltelefons ist noch im Gange.

Die Landespolizeidirektion Wien führt in Bezug auf Gegenstände, die eindeutig als Davidsterne erkennbar waren und eine missbräuchliche Verwendung naheliegt, gemäß § 110 Abs. 3 StPO Sicherstellungen durch und erstattete Anzeige wegen Anfangsverdachts nach § 3h Verbotsgesetz an die Staatsanwaltschaft.

5692/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5735/J von Eva Blimlinger, Olga Voglauer, Markus Koza, David Stögmüller, Lukas Hammer betreffend „sogenannte Anti-Corona-Demonstrationen am Samstag, 06. März 2021 in Wien“

Ob diese Personen den genannten Gruppierungen zuordenbar sind, ist Gegenstand von Ermittlungen. Es lag der Anfangsverdacht des schweren Hausfriedensbruchs (§ 109 Abs. 3 Z 3 StGB) mit einer Strafdrohung bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe vor, da mit Gewalt das Eindringen mehrerer Personen in ein Gebäude erzwungen wurde. Alle Personen, die sich widerrechtlich Zutritt zum Gebäude verschafft hatten, wurden wegen Betretens auf frischer Tat vorläufig festgenommen.

Es gab im Vorfeld keine Hinweise, dass es zu solchen Ereignissen kommen könnte.

Die Erhebungen ergaben, dass der Wachmann im Zuge der Erstürmung des Innenhofes ohne Fremdeinwirkung stürzte und sich schwer verletzte.

Durch die Ermittlungen konnte der Anfangsverdacht der schweren Körperverletzung entkräftet werden.

Die vermutete Verletzung eines weiteren Wachmannes stellt sich als unrichtig heraus.

 

5692/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5735/J von Eva Blimlinger, Olga Voglauer, Markus Koza, David Stögmüller, Lukas Hammer betreffend „sogenannte Anti-Corona-Demonstrationen am Samstag, 06. März 2021 in Wien“

Nach Prüfung der 34 Versammlungsanzeigen wurden neun Versammlungen wegen Gefährdung des öffentlichen Wohls untersagt.

Corona-Wahnsinn

Verstoß gegen die Strafgesetze (massive Verstöße gegen die COVID- 19-Bestimmungen waren zu erwarten)

Gegen Corona-Diktatur

Verstoß gegen die Strafgesetze (massive Verstöße gegen die COVID- 19-Bestimmungen waren zu erwarten)

Corona und seine Folgen!

Gefährdung des öffentlichen Wohls (Prognose, dass mehrere Tausend Personen teilnehmen werden, von welchen ein Großteil nicht eine FFP2- Maske tragen wird und den Mindestabstand von 2 Metern nicht einhalten wird)

Spaziergang für die Freiheit

Gefährdung des öffentlichen Wohls (Prognose, dass mehrere Tausend Personen teilnehmen werden, von welchen ein Großteil nicht eine FFP2- Maske tragen wird und den Mindestabstand von 2 Metern nicht einhalten wird)

Wirtschaftliche Folgen durch Corona

Gefährdung des öffentlichen Wohls (Prognose, dass mehrere Tausend Personen teilnehmen werden, von welchen ein Großteil nicht eine FFP2- Maske tragen wird und den Mindestabstand von 2 Metern nicht einhalten wird)

Für die Freiheit

Gefährdung des öffentlichen Wohls (Prognose, dass mehrere Tausend Personen teilnehmen werden, von welchen ein Großteil nicht eine FFP2- Maske tragen wird und den Mindestabstand von 2 Metern nicht einhalten wird)

Schluss mit experimentellen Gen-Impfungen und unverhältnismäßigen Maßnahmen

Gefährdung des öffentlichen Wohls (Prognose, dass mehrere Tausend Personen teilnehmen werden, von welchen ein Großteil nicht eine FFP2- Maske tragen wird und den Mindestabstand von 2 Metern nicht einhalten wird)

Gedenken an den Nationalhelden Andreas Hofer, für Freiheit, Recht und Glauben

Gefährdung des öffentlichen Wohls (Prognose, dass mehrere Tausend Personen teilnehmen werden, von welchen ein Großteil nicht eine FFP2- Maske tragen wird und den Mindestabstand von 2 Metern nicht einhalten wird)

2. Wiener – Mobile – Demo  GRUNDRECHT – VERSAMMLUNGSFREIHEIT in Österreich

Gefährdung des öffentlichen Wohls (Prognose, dass mehrere Tausend Personen teilnehmen werden, von welchen ein Großteil nicht eine FFP2- Maske tragen wird und den Mindestabstand von 2 Metern nicht einhalten wird)

Quelle: 5692/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5735/J von Eva Blimlinger, Olga Voglauer, Markus Koza, David Stögmüller, Lukas Hammer betreffend „sogenannte Anti-Corona-Demonstrationen am Samstag, 06. März 2021 in Wien“

 

ad Corona-Demos in Wien am 04. Dezember 2021
Wien, 04.12.2021

8840/AB zur PA 8994/J

Am 4. Dezember 2021 wurden 621 Verwaltungsübertretungen  (davon 604 wegen Übertretungen der 5. COVID-19-Maßnahmenverordnung, 17 wegen sonstiger Verwaltungsübertretungen) und 67 Straftaten (§§ 83, 84, 269 und 270 StGB) zur Anzeige gebracht.

Weiters wurden 51 Identitätsfeststellungen durchgeführt, welche nicht in Zusammenhang mit der Erstattung einer Anzeige wegen einer Verwaltungsübertretung standen.

Entsprechende anfragespezifische Statistiken nach dem Ort und dem Grund der Identitätsfeststellung bzw. der angezeigten Verwaltungsübertretung werden nicht geführt.

Von einer detaillierteren, anfragebezogenen manuellen retrospektiven Auswertung wird angesichts des dafür notwendigen Verwaltungsaufwandes und der damit einhergehenden Ressourcenbindung Abstand genommen. 

8840/AB – Antwort des BMI auf die Parlamentarische Anfrage 8994/J von Georg Bürstmayr betreffend “die Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen am 04.12.2021 in Wien“

Es wurden insgesamt 688 Anzeigen erstattet, davon 67 wegen Straftaten (§§ 83, 84, 269 und 270 StGB) und 621 wegen der bereits in der vorigen Frage dargestellten Verwaltungsübertretungen.

Von einer detaillierteren, anfragebezogenen manuellen retrospektiven Auswertung wird angesichts des dafür notwendigen Verwaltungsaufwandes und der damit einhergehenden Ressourcenbindung Abstand genommen.

8840/AB – Antwort des BMI auf die Parlamentarische Anfrage 8994/J von Georg Bürstmayr betreffend “die Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen am 04.12.2021 in Wien“

Die FPÖ trat am 4. Dezember 2021 nicht als Veranstalter einer Versammlung in Erscheinung. 

8840/AB – Antwort des BMI auf die Parlamentarische Anfrage 8994/J von Georg Bürstmayr betreffend “die Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen am 04.12.2021 in Wien“

Ein derartiger Sachverhalt ist der Landespolizeidirektion Wien nicht bekannt geworden.

8840/AB – Antwort des BMI auf die Parlamentarische Anfrage 8994/J von Georg Bürstmayr betreffend “die Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen am 04.12.2021 in Wien“

 

Der Landespolizeidirektion Wien sind keine weiteren Vorfälle in Bezug auf die genannte Person bekannt.

8840/AB – Antwort des BMI auf die Parlamentarische Anfrage 8994/J von Georg Bürstmayr betreffend “die Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen am 04.12.2021 in Wien“

 

Weitere Antworten auf parlamentarischen Anfragen
Thema: Verletzte und angesteckte Exekutivbedienstete

8840/AB zur PA 8994/J

Verletzte Exekutivbedienstete:

  • Burgenland: 0
  • Kärnten: 1 (mit Fremdeinwirkung), kein Krankenstand
  • Niederösterreich: 8 (mit Fremdeinwirkung), Krankenstand unbekannt
  • Oberösterreich: 0
  • Salzburg: 1 (mit Fremdeinwirkung), Krankenstand
  • Steiermark: 2 (mit Fremdeinwirkung), kein Krankenstand
  • Tirol: 0
  • Vorarlberg: 3 (mit Fremdeinwirkung), 1 Krankenstand
  • Wien: 19 (18 davon mit Fremdeinwirkung), 9 davon mit Krankenstand

Im Bereich der Landespolizeidirektion Kärnten wurde ein Exekutivbediensteter durch Fremdeinwirkung, als unmittelbare Folge eines Angriffs im Zusammenhang mit einer Demonstration, von einem unbekannten Täter leicht verletzt.

Im Bereich der Landespolizeidirektion Salzburg wurde ein Exekutivbediensteter durch Fremdeinwirkung, als unmittelbare Folge eines Angriffs im Zusammenhang mit einer Demonstration, am Handgelenk von einem unbekannten Täter verletzt.

Im Bereich der Landespolizeidirektion Steiermark wurden zwei Exekutivbedienstete durch Fremdeinwirkung, als unmittelbare Folge eines Angriffs im Zusammenhang mit einer Demonstration, leichten Grades verletzt. In einem Fall konnte der Täter, ein
österreichischer Staatsbürger, festgenommen werden.

Im Bereich der Landespolizeidirektionen Niederösterreich und Wien werden keine
entsprechenden Statistiken geführt. Von einer detaillierten anfragebezogenen manuellen
retrospektiven Auswertung wird angesichts des dafür notwendigen Verwaltungsaufwandes und der damit einhergehenden Ressourcenbindung Abstand genommen.

Im Bereich der Landespolizeidirektion Vorarlberg wurden drei Exekutivbedienstete durch Fremdeinwirkung, als unmittelbare Folge eines Angriffs im Zusammenhang mit einer Demonstration, unbestimmten Grades verletzt. Zwei Täter, beide österreichische Staatsbürger, wurden festgenommen.

Ob eine Person Mitglied einer politischen Partei oder deren Jugendorganisationen ist oder war, ist in diesem Zusammenhang nicht Gegenstand und Inhalt polizeilicher Ermittlungen. Der in der Fragestellung verwendete Begriff „bekannte“ sagt auch nichts darüber aus, wem bzw. welchen Personenkreis, wie vielen Personen etc. jemand bekannt sein muss. Auch ist der Begriff „Rechtsextremer“ nicht ausreichend determiniert. Diese Fragen sind daher einer Beantwortung nicht zugänglich.

8840/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 8994/J von Georg Bürstmayr betreffend “die Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen am 04.12.2021 in Wien“

Es sind keine Ansteckungen von Exekutivbediensteten mit dem SARS-CoV-2 Virus bekannt die explizit mit Großdemonstrationen in Zusammenhang stehenden. 

8840/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 8994/J von Georg Bürstmayr betreffend “die Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen am 04.12.2021 in Wien“

Im Bereich der Landespolizeidirektion Niederösterreich erlitten zwei Exekutivbedienstete Verletzungen an Schulter, Knie und Finger, worauf beide auf Grund der Verletzungen einen Krankenstand antraten. Ein Täter, ein österreichischer Staatsbürger, konnte festgenommen werden.

Im Bereich der Landespolizeidirektion Steiermark erlitten vier Exekutivbedienstete Verletzungen an den oberen und unteren Extremitäten sowie im Bereich des Unterleibes, wovon zwei auf Grund der Verletzungen einen Krankenstand antraten. Drei Täter, ein österreichischer Staatsbürger und zwei Drittstaatsangehörige, konnten festgenommen werden.

Im Bereich der Landespolizeidirektion Wien erlitt ein Exekutivbediensteter eine Verletzung an der Schulter und trat einen Krankenstand an. Der Täter, ein Unionsbürger, wurde festgenommen.

In den Landespolizeidirektionen Niederösterreich und Salzburg werden bei je vier Bediensteten Verbindungen hinsichtlich der Ansteckungen mit dem SARS-CoV-2 Virus zu den Kontrollen von Corona-Maßnahmen hergestellt. In den übrigen Bundesländern sind keine mit Kontrollen von Corona-Maßnahmen in Zusammenhang stehenden Ansteckungen von Exekutivbediensteten mit dem SARS-CoV-2 Virus bekannt.

Im Bereich der Landespolizeidirektionen Tirol und Vorarlberg werden keine diesbezüglichen weiterführenden Statistiken geführt.

8840/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 8994/J von Georg Bürstmayr betreffend “die Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen am 04.12.2021 in Wien“

Thema: Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten

5229/AB zur PA 5246/J  12033/AB zu PA 12190/J

 

Den Sicherheitsbehörden wurden nachstehende Vorfälle bekannt:

  • Am 16. Jänner 2021 wurde in Wien im Zuge der Protestkundgebung einem Pressefotografen von einer unbekannten Person ein Faustschlag ins Gesicht versetzt.

 
  • Am 13. Februar 2021 meldete in Wien ein freier Journalist dem Medienkontakt- beamten, dass er von Hooligans verfolgt und bedroht worden sei.
 

Angriffe auf Eigentum von Journalisten im Rahmen von Anti-Corona-Demonstrationen wurden keine angezeigt.

5229/AB – Antwort des BMI an parlamentarische Anfrage 5246/J von Thomas Drozda betreffend „Angriffe auf Journalist*innen bei Demonstrationen“ 

 

Im Bereich der Landespolizeidirektion Wien wurden bis zum 15. Februar 2021 an sechs Tagen jeweils zwei Kontaktbeamte eingesetzt.

Insgesamt kam es bisher zu acht Kontaktaufnahmen mit konkreten Anliegen.

Im gesamten Bundesgebiet werden bei Versammlungen/Demonstrationen anlassbezogen Medienkontaktbeamte eingesetzt.

zum 31.01.2021

Es waren zwei dienstführende Exekutivbedienstete als Medienkontaktbeamte eingesetzt. Diese sind die erste Anlaufstelle für Journalisten und Medienvertreter, insbesondere nach behaupteten Einschränkungen sowie für die Aufnahme von diesbezüglichen Straftaten oder Verwaltungsübertretungen. Eine weitere Aufgabe besteht darin, ein regelmäßiges Lagebild betreffend Stimmung zwischen Versammlungsteilnehmern und Medienvertretern einzuholen. 

Es geht dabei nicht darum, erst bei bereits vorliegenden Bedrohungen zu vermitteln, sondern solche schon präventiv vorbeugen.

5229/AB – Antwort des BMI an parlamentarische Anfrage 5246/J von Thomas Drozda betreffend „Angriffe auf Journalist*innen bei Demonstrationen“ 

Ich verweise auf meine Beantwortung der Frage 17 der parlamentarischen Anfrage 5205/J XXVII. GP des Abgeordneten Stögmüller vom 1. Februar 2021 sowie der Frage 8 der bereits zitierten Anfrage 5246/J XXVII. GP.

Das oberste polizeiliche Ziel bei jeder Versammlung ist der Schutz von Leben und Gesundheit aller Beteiligten. Bei großen Menschenmengen können Angriffe allerdings nie gänzlich ausgeschlossen werden. Wenn von der Polizei ein gefährlicher Angriff oder eine Verwaltungsübertretung wahrgenommen wird, werden unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips zum Schutz der gefährdeten Personen und zur Beendigung des gefährlichen Angriffs bzw. der Verwaltungsübertretung ergriffen.

Nach Angriffen, die von der Exekutive nicht wahrgenommen werden konnten, ist jedoch eine nachträgliche Anzeige durch den Betroffenen zur Einleitung weiterer Maßnahmen erforderlich.

Es wurden Medienkontaktbeamte (MKB) installiert. Diese sind die erste Anlaufstelle für Journalisten nach behaupteten Einschränkungen von Medienvertretern, sowie für die Erstaufnahme von Straftaten oder Verwaltungsübertretungen. Eine weitere Aufgabe besteht darin, ein regelmäßiges Lagebild betreffend die Stimmung zwischen Versammlungsteilnehmern und Medienvertretern einzuholen.

Darüber hinaus bietet die Landespolizeidirektion Wien aus dem bestehenden Schulungskonzept ein Deeskalationstraining an, das bereits von Mitarbeitern eines Mediums in Anspruch genommen worden ist. 

Im Zuge dessen wurde auch auf den Eigenschutz Bezug genommen und ein erfahrener leitender Einsatzbeamter informiert über die Besonderheiten des polizeilichen Einsatzes im Rahmen des Großen Sicherheitspolizeilichen Ordnungsdienstes. Maßnahmen im Zusammenhang mit dem großen sicherheitspolizeilichen Ordnungsdienst werden laufend evaluiert.

5229/AB – Antwort des BMI an parlamentarische Anfrage 5246/J von Thomas Drozda betreffend „Angriffe auf Journalist*innen bei Demonstrationen“ 

Das Grundrecht der Pressefreiheit kann nur im Rahmen der geltenden Rechtsordnung sowie unter Berücksichtigung sämtlicher anderer Grundrechte ausgeübt werden.

Der Verdacht des Vorliegens mehrerer Verwaltungsübertretungen war gegeben:

  • Stören der öffentlichen Ordnung – § 81 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz (Unterschreiten eines ausreichenden Abstandes zu den die Versammlung sichernden Exekutivbediensteten sowie zu deren Teilnehmern).

  • Vorschriftswidriges Verhalten als Fußgänger – § 76 Abs. Straßenverkehrsordnung 1960 (Vorschriftswidrige Benützung des Gleiskörpers als Fußgänger, ohne Teilnehmer an der Versammlung zu sein).

  • Verstoß gegen das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz – § 2 Abs. 1 Anti-Gesichts- verhüllungsgesetz (Vollständige Verdeckung der Gesichtszüge).

12033/AB – Antwort des BMI (Mag. Gerhard Karner) auf parlamentarische Anfrage 12190/J von Eva Blimlinger, Georg Bürstmayer, Olga Voglauer, betreffend „Demonstrationen und Einschränkung der Pressefreiheit am Samstag, 10. September 2022 in Wien“

Der Landespolizeidirektion Wien wurden keine strafbaren Handlungen gegen Journalisten oder deren Mitarbeiter bekannt.

12033/AB – Antwort des BMI (Mag. Gerhard Karner) auf parlamentarische Anfrage 12190/J von Eva Blimlinger, Georg Bürstmayer, Olga Voglauer, betreffend „Demonstrationen und Einschränkung der Pressefreiheit am Samstag, 10. September 2022 in Wien“

Thema: Rechtsextremismus und Wiederbetätigung

5386/AB zur PA 5435/J  12033/AB zu 12190/J  3288/AB zu 3271/J

Die Einschätzung, wonach Rechtsextreme an Demonstrationen gegen die Anti-Corona- Maßnahmen der Bundesregierung teilgenommen haben bzw. teilnehmen erfolgt zum einen auf Grund der Wahrnehmung von Straftaten nach dem Verbotsgesetz oder Verstößen gegen das Abzeichengesetz.

Zum anderen erfolgt die Feststellung rechtsextremen Gedankenguts bei Teilnehmern einer Versammlung im Zuge einer anlassbezogenen Einzelfallbeurteilung auf Grund einschlägiger Vortaten sowie entsprechenden Gesetzesverstößen.

Es werden Beamte der jeweils zuständigen Landesämter Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in Zivil eingesetzt.

Am 16. Jänner 2021 waren 62 Beamte und am 31. Jänner 2021 waren 36 Beamte des Landesamtes Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien eingesetzt.

5386/AB – Antwort des BMI auf parlamentarische Anfrage 5435/J von Christian Hafenecker betreffend „Anzeigen nach dem Verbotsgesetz und Feststellung der Teilnahme angeblicher Rechtsextremer an Demonstrationen gegen die Anti-Corona- Regierungsmaßnahmen”

 

Unabhängig der Zugehörigkeit zu den genannten Gruppierungen wurden im Zuge der Demonstration „Frei und selbstbestimmt“ seitens der Landespolizeidirektion Wien folgende Maßnahmen gesetzt: 

  • Identitätsfeststellung gem. § 35 Sicherheitspolizeigesetz
  • Identitätsfeststellung gem. § 34 Verwaltungsstrafgesetz
  • Festnahmen gem. § 35 Verwaltungsstrafgesetz

Darüber hinaus wurden 16 Verwaltungsübertretungen zur Anzeige gebracht:

  • 7 nach Straßenverkehrsordnung
  • 6 nach Wiener Landes-Sicherheitsgesetz
  • 2 nach Versammlungsgesetz
  • 1 nach Sicherheitspolizeigesetz
12033/AB – Antwort des BMI (Mag. Gerhard Karner) auf parlamentarische Anfrage 12190/J von Eva Blimlinger, Georg Bürstmayer, Olga Voglauer, betreffend „Demonstrationen und Einschränkung der Pressefreiheit am Samstag, 10. September 2022 in Wien“

Das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Wien übermittelte nur im Zusammenhang mit dem Plakat „Impfen macht frei“ einen Bericht gemäß § 100 Abs. 3a StPO an die Staatsanwaltschaft Wien.

Die Staatsanwaltschaft Wien sah in den beiden angeführten Strafsachen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß § 35c StAG ab, weil keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein Verhalten gefunden wurden, dem die Eignung zukommt, irgendwelche Zielsetzungen des Nationalsozialismus zu propagieren und solcherart zu aktualisieren (§ 3g Verbotsgesetz), bzw. dem zu entnehmen wäre, dass die Verwerflichkeit unbestreitbar begangener nationalsozialistischer Verbrechen in Frage gestellt wird (§ 3h Verbotsgesetz).

3288/AB – Antwort des BMJ (Dr. Alma Zadic) auf parlamentarische Anfrage 3271/J von Dr. Johannes Margreiter, betreffend “Verfahrenseinstellungen nach verhetzenden Äußerungen bei Corona-Demonstrationen“

Thema: Corona-Demos vor Schulen

9371/AB zu 9576/J

Die Bildungsdirektion für Oberösterreich hat eine klare Wahrnehmung zu den Gegebenheiten rund um diese Demonstration. Aus Sicht der Bildungsdirektion für Oberösterreich ergibt sich folgendes Bild, das hier wiedergegeben wird:

„Aufgrund des Wendepunktes der Demonstration am 19. Jänner 2022 bei der nahe gelegenen Herz-Jesu-Kirche blieben Demonstrantinnen und Demonstranten vor dem Hort stehen, einige Gruppen an Teilnehmerinnen und Teilnehmern verharrten mindestens zehn Minuten vor dem Hortgebäude.

Sie brüllten nachweislich direkt in Richtung Hortgebäude „Vorhänge auf!“ (Quelle a, Minute 13:35, 13:44) und im Sprechchor „Aufmachen!“ (ab Minute 13:56 bis 14:26). Der Sprecher mit dem Mikrofon, der den Demonstrationszug begleitete und moderierte, war ebenfalls zu hören: „Macht’s die Vorhänge auf!“.

Der erwähnte Sprecher bezog das Hortgebäude in seine Moderation direkt mit ein und richtete somit auch die Aufmerksamkeit vieler Demonstrantinnen und Demonstranten dezidiert auf die in der Anfrage gegenständliche Kinderbetreuungseinrichtung. Er verwies bei seiner Ansprache mit dem Mikrofon über die Maskenpflicht direkt auf die Kinder der genannten Betreuungseinrichtung, (ab 14:26, ebenso Quelle b, ab 14:20) und schrie via Mikrofon, für die Kinder im Hort deutlich hörbar, dass die Vorhänge geschlossen sind, um sie „von der Wahrheit fernzuhalten“ und sie „in die Nadel getrieben werden“ (14:56). Er titulierte nachweislich die erwachsenen Personen dieser Bildungseinrichtung als „von allen Geistern verlassen“ (15:18).

Die Sprechchöre und die Inhalte der Ansprache waren aufgrund der Mikrofonverstärkung deutlich und wortwörtlich im Hortgebäude zu hören und verängstigten die Kinder zusätzlich zur aufgrund des starken Lärms der im Allgemeinen aus ihrer Sicht bedrohlich wahrgenommenen Situation. Mehrere Kinder zeigten sich sehr verängstigt und eingeschüchtert, weinten und mussten von den Pädagoginnen beruhigt werden.

Vereinzelte Teilnehmerinnen und Teilnehmer näherten sich dem Hortgebäude bis zur Eingangstür, u.a. die Erstellerin bzw. der Ersteller des genannten Videos. Diese bzw. dieser filmte direkt in Richtung Eingangsbereich, wo eine andere an der Demonstration teilnehmende Person, die ebenfalls filmte, mit einer Mutter diskutierte.

Eltern und mehrere Hortpädagoginnen vernahmen zudem Rufe vereinzelter Demonstrantinnen und Demonstranten in Richtung Hortgebäude mit dem Inhalt: „Eure Eltern töten euch mit der Impfung!“. Dieser Appell wurde von manchen Kindern im Gebäude ebenfalls gehört.

Zusammenfassend war nach Ansicht der Bildungsdirektion die Demonstration ursächlich für die Verängstigung von Kindern verantwortlich. Dies wird absolut abgelehnt.

Letztendlich wurden die Kinder, deren Eltern bzw. die Betreuungspersonen für die Zwecke und Botschaften der Teilnehmer/innen der Demonstration instrumentalisiert und missbraucht.

9376/AB – Antwort des BMBWF auf die parlamentarische Anfrage 9576/J von Hermann Brückl betreffend “Demonstrationen vor Schulen”

 

 

 
Thema: Umgang mit Corona-Demos

5387/AB zur PA 5463/J

Eine Untersagung von Versammlungen ist nur aus den in § 6 des Versammlungsgesetzes 1953 genannten Gründen möglich, wobei eine Untersagung außerdem nur dann zulässig ist, wenn sie aus einem der in Art. 11 Abs. 2 EMRK genannten Gründe (gegenständlich insbesondere „Schutz der Gesundheit“) zwingend notwendig ist.

Die Sicherheitsbehörde hat gemäß § 6 Abs. 1 Versammlungsgesetz Versammlungen zu untersagen, deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft oder deren Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet.

Dabei hat die Behörde auf Grund konkret feststellbarer, objektiv erfassbarer Umstände zu prognostizieren, ob und weshalb bei Abhaltung der Versammlung das öffentliche Wohl gefährdet werden würde.

Ergibt eine derartige Prognose, die in erster Linie auf Grund einschlägiger Erfahrungen und Erkenntnissen aus vergangenen Versammlungen getroffen werden kann, dass im Zuge einer konkreten Versammlung gegen die Verhaltensvorschriften der COVID-19-Maßnahmenverordnung (Schutzmaske und Abstand) in großem Ausmaß verstoßen werden wird, ist eine Untersagung wegen Gefährdung des öffentlichen Wohles (maßgebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes „Gesundheit anderer“ iSd Art. 11 EMRK) zu prüfen.

Eine Genehmigung von Versammlungen sieht das Versammlungsgesetz nicht vor. Versammlungen sind – in der Art, wie sie angezeigt wurden – entweder zu untersagen oder nicht zu untersagen.

5387/AB – Antwort des BMI auf die parlamentarische Anfrage 5463/J von Christian Ries und weiteren Abgeordneten betreffend „Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit Corona -Demonstrationen“

Verhältnismäßigkeit
Versprechen an Geimpfte
Pandemie der Ungeimpften
Diskriminierung Ungeimpfter
Umgang mit Andersdenkenden
Arzneimittelsicherheit
Begriffe und Definitionen

Quellen und weiterführende Links

  • BMI Sicherheitsberichte (BMI Sicherheitsberichte)
  • Parlamentarische Anfragen zum Thema Demonstrationen (Parlaments-Homepage)
    • 2020: PA 3271/J von Dr. Johannes Margreiter betreffend “Verfahrenseinstellungen nach verhetzenden Äußerungen bei Corona-Demonstrationen” an das BMJ – Antwort: 3288/AB
    • 2020: PA 3639/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen von Verschwörungstheoretikern im September 2020” an das BMI –  Antwort: 3666/AB
    • 2021: PA 5112/J von Blimlinger, Bürstmayr, Stögmüller, Hammer betreffend “Polizeigewalt gegen Demonstrant*innen und Teilnahme rechtsextremer Person an Anti-Corona-Demonstrationen am Samstag 16. Jänner 2021 in Wien” an das BMI – Antwort: 5045/AB
    • 2021: PA 5159/J von Dr. Stephanie Krisper betreffend “Verhalten der Polizei bei Corona-Demonstration in Wien, 16. Jänner” an das BMI – Antwort: 5149/AB
    • 2021: PA 5205/J von Stögmüller, Blimlinger, Hammer, Bürstmayr betreffend “Sogenannte Anti-Corona-Demonstrationen am Sonntag, 31. Jänner 2021 in Wien” an das BMI – Antwort: 5194/AB
    • 2021: PA 5246/J von Thomas Drozda betreffend “Angriffe auf Journalist*innen bei Demonstrationen” an das BMI – Antwort: 5229/AB
    • 2021: PA 5300/J von Henrike Brandstötter betreffend “Angriffe auf Journalist_innen im Zuge der (untersagten) Demonstrationen am 31. Jänner 2021” an das BMI – Antwort: 5292/AB
    • 2021: PA 5435/J von Christian Hafenecker betreffend “Anzeigen nach dem Verbotsgesetz und Feststellung der Teilnahme angeblicher Rechtsextremer an Demonstrationen gegen die Anti-Corona-Regierungsmaßnahmen” an das BMI – Antwort: 5386/AB
    • 2021: PA 5463/J von Christian Ries betreffend “Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit Corona-Demonstrationen” an das BMI – Antwort: 5387/AB 
    • 2021: PA 5735/J von Blimlinger, Voglauer, Koza, Stögmüller, Hammer betreffend “Sogenannte Anti-Corona-Demonstrationen am Samstag, 06. März 2021 in Wien” an das BMI – Antwort: 5692/AB
    • 2021: PA 5921/J von Dr. Stephanie Krisper betreffend “Einsatz von schwerem Polizeigerät bei Demonstrationen” an das BMI – Antwort: 5943/AB
    • 2022: PA 8918/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen zwischen 17. und 30. November 2021” an das BMI – Antwort: 8782/AB
    • 2022: PA 8994/J von Georg Bürstmayr betreffend “Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen am 4.12.2021 in Wien” an das BMI – Antwort: 8840/AB
    • 2022: PA 9517/J von Ing. Reinhold Einwallner betreffend “Radikalisierung von Covid-Maßnahmengegner*innen auf Demonstrationen” an das BMI – Antwort: 9314/AB
    • 2022: PA 9576/J von Hermann Brückl betreffend “Demonstrationen vor Schulen” an das BMBWF – Antwort: 9371/AB
    • 2022: PA 10155/J von Dr. Stephanie Krisper betreffend “Demonstrationen von Corona-Maßnahmen-GegnerInnen (CMG): Gefährdungsprognose und Vollzug aufseiten der Exekutive” an das BMI – Antwort: 9911/AB
    • 2022: PA 10158/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen zwischen 1. und 28. Februar 2022” an das BMI – Antwort: 9914/AB
    • 2022: PA 10159/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen zwischen 1. und 31. Jänner 2022” an das BMI – Antwort: 9915/AB 
    • 2022: PA 10160/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen zwischen 1. und 31. Dezember 2021” an das BMI – Antwort: 9916/AB
    • 2022: PA 12190/J von Blimlinger, Bürstmayr, Voglauer betreffend “Demonstrationen und Einschränkungen der Pressefreiheit am Samstag, 10. September 2022 in Wien” an das BMI – Antwort: 12033/AB
    • 2023: PA 14543/J von Sabine Schatz betreffend “Demonstrationen in Wien unter rechtsextremer Beteiligung im Jahr 2023” an das BMI – Antwort: 14058/AB
    • 2023: PA 14799/J von Dr. Stephanie Krisper betreffend “Wo war die 3D-Strategie beim Polizeieinsatz bei den Demonstrationen am 27.-29.3.2023 in Wien?” an das BMI – Antwort: 14300/AB
    • 2023 PA 14798/J von Dr. Stephanie Krisper betreffend “Ermittlungen wegen unverhältnismäßigen Polizeiverhaltens bei den Demonstrationen von 27.-30.3.2023” an das BMJ – Antwort: 14314/AB
 


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