Sorgfaltspflicht des Staates: Minimierung impfassoziierter Todesfälle

Dem Staat kommt insbesondere im Zusammenhang mit einer Impfpflicht eine besondere Sorgfaltspflicht zu. Nur wenn hinreichende staatliche Kontroll- und Überwachungssysteme zur Minimierung impfassoziierter Nebenwirkungen bestehen, stellen vereinzelte impfassoziierte Todesfälle keinen Eingriff in das Recht auf Leben gemäß Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention dar.


Bislang wurden dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen laut Bericht 263 Todesfälle im zeitlicher Nähe zu einer Covid-19-Impfung gemeldet, nur bei zwei wurde ein eindeutiger Zusammenhang mit der Impfung erkannt. Eine erstaunlich niedrige Anzahl, angesichts der vielen Verdachtsfälle, wie auch die Leiterin des
Bundesamts gegenüber Ö1 eingesteht, das Bundesamt könne allerdings nur Informationen auswerten, die es erhält.

In nur wenigen Fällen wird überhaupt eine Obduktion veranlasst, bei rund 200 der gemeldeten Todesfälle sei
deshalb bis heute nicht klar, inwieweit die Impfung zum Tod beitrug. Auch die Ursachen für den Tod eines 12-
Jährigen einen Tag nach der Impfung sind noch nicht geklärt.

Gestern berichtete die Welt und TKP von deutlich höheren Zahlen, die durch eine Auswertung von
Abrechnungsdaten einer deutschen Krankenkasse ans Licht gekommen sind. Die Hochrechnungen zeichnen ein
beängstigendes Bild. Der Vorstand Andreas Schöfbeck der BKK-ProVita schickte einen entsprechend
warnenden Brief an das deutsche Paul-Ehrlich-Institut.

Die Grünen gegen Impfpflicht & 2G fordern eine umfassende und transparente Aufarbeitung aller Todesfälle in
zeitlicher Nähe zur Impfung und eine Ausweitung der Möglichkeit von Obduktionen. Zudem fordern sie ein
Aussetzen der Impfkampagnen für Kinder und Jugendliche – zumindest so lange, bis beim 12-jährigen Buben aus Tirol die Impfung als Todesursache mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.

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