Heute hat Gesundheitsminister Rauch die Aussetzung der Impfpflicht bekannt gegeben. Der neue Kurs im
Pandemiemanagement ist zu begrüßen. Die Gräben in der Gesellschaft sind tief. Kann der neue Minister sie wieder zuschütten?
Die heutige Ankündigung der Aussetzung der Impfpflicht kam nicht überraschend. Schon seit Wochen wurde in Politiker- und Journalistenkreisen gemunkelt, dass das umstrittene Gesetz möglichst bald wieder rückgängig gemacht werden sollte. “Wir begrüßen die Aussetzung der Impfpflicht, niemand muss jetzt mehr Angst vor Strafen haben! Unsere Arbeit wird aber weitergehen, bis die Impfpflicht und der grüne Pass endgültig abgeschafft sind”, äußerte sich Jutta Spitzmüller von GGI zu den jüngsten Entwicklungen.
Die Wirkungslosigkeit war evident. Die Impfrate ging seit Einführung der Impfpflicht sogar zurück – eine klare Absage der Bevölkerung an unverhältnismäßige Eingriffe in die Grundrechte.
Die Impfung hat an Wirkung verloren
Die Umorientierung im Pandemiemanagement war unausweichlich. Zu groß wurde das Unverständnis in der Bevölkerung. Omikron verursacht fast nur leichte Verläufe, vergleichbar mit einem grippalen Infekt. Die Intensivstationen werden kaum belastet. Währenddessen steigt die Anzahl der mehrfach geimpften Infizierten und Erkrankten. Die stetig abnehmende Schutzwirkung der Impfung vor Infektion und Übertragung ist kaum mehr zu leugnen.
Verfassungsrechtliche Zweifel
Die Verfassungskonformität der Impfpflicht wurde bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses von zahlreichen Verfassungsjurist:innen in Zweifel gezogen. Die Ausgestaltung der Strafbestimmungen, die weitreichenden Ermächtigungen für den Bundesminister und die lediglich bedingte Zulassung der Impfstoffe waren nur einige der Kritikpunkte. Die mangelnde Wirksamkeit der Impfung, sowie der Widerstand in der Bevölkerung haben nun – mangels Tauglichkeit der Maßnahme – die Verfassungswidrigkeit besiegelt.
Doch reicht nun das Aussetzen oder muss das Gesetz zur Gänze zurückgenommen werden? „Vorratsgesetzgebung“ ist äußerst kritisch zu sehen und steht im Widerspruch mit zahlreichen Rechtsgrundsätzen, wie beispielsweise Rechtssicherheit, Gewaltenteilung, aber auch dem Recht auf ein faires Verfahren. Denn „Rechtssicherheit verträgt sich nicht mit schwebenden Strafbestimmungen“ so Madeleine Petrovic, „ganz besonders in politisch mehrfach schwer kalkulierbaren Zeiten!“ Die ersten Verfassungsbeschwerden sind beim VfGH schon anhängig. Stellt sich die Frage, wer nun das Gesetz endgültig kippt – das Parlament oder der Verfassungsgerichtshof.
Ende für 2G in Wien?
Offen bleibt, wie der neue Minister nun sein Vorhaben, die Gräben in der Gesellschaft zuzuschütten, umsetzen wird. Im ZIB2 Interview gestern sprach er sich für einheitlichere Regelungen in Österreich aus. Das könnte nun auch das – längst überfällige – Aus für 2G in Wien bedeuten. Es wäre jedenfalls ein wichtiger Schritt in Richtung Versöhnung der Gesellschaft. Insbesondere die verordneten Diskriminierungen ganzer Bevölkerungsgruppen haben großen gesellschaftlichen Schaden angerichtet und sind epidemiologisch weder nachvollziehbar noch gerechtfertigt.
Ein weiterer, wichtiger Schritt ist nun die Aufarbeitung der Maßnahmen. Eine offene Fehler- und Gesprächskultur wäre wünschenswert. Ein transparenter Umgang mit den Kollateralschäden und wirksame Gegenmaßnahmen werden von der Gesellschaft erwartet. „Wir hoffen nun auf ein Vorgehen, das die rechtsstaatlichen Prinzipien und die Schranken der Grundrechte künftig wieder beachtet. Willkürliche Grundrechtseinschränkungen müssen der Vergangenheit angehören“, so Madeleine Petrovic.