Ein Gesetz, wie es nicht sein sollte

Die vor kurzem erfolgte Änderung des Epidemiegesetzes bewegte GGI-Aktivist:innen, den Bundesrat um die Verweigerung seiner Zustimmung zu bitten. Diese Gesetzesänderung ist symptomatisch für eine Reihe von Änderungen der letzten Zeit, die noch vor wenigen Jahren unvorstellbar waren.

Hier die von Madeleine Petrovic und Elisabeth Thaler verfasste Bitte, die an den Bundesrat gesendet wurde – nur ergänzt um Überschriften:

Sehr geehrter Herr Bundesrat und sehr geehrte Frau Bundesrätin, 
da am 30.11. die Änderung des Epidemiegesetzes in den Bundesrat kommt, schreibe ich Ihnen und ersuche Sie, dieser Änderung nicht zuzustimmen.

Dies hat folgende Gründe:
Zur Novelle des Epidemiegesetzes:

Vollkommen zertrümmerter Datenschutz bei Gesundheitsdaten

Gesundheitsdaten sollten nach der DSGVO und den nationalen Datenschutz-Normen zu den besonders streng geschützten Daten gehören (so wie Daten betreffend die sexuelle Orientierung oder die Religionszugehörigkeit). 
Kann es sein, dass die Bundesregierung spezielle Verpflichtungen gegenüber den Herstellern der Covid-Impfstoffe eingegangen ist, denn sonst wäre es kaum erklärbar, dass der Datenschutz in diesem Bereich vollkommen zertrümmert wird? Nach der Preisgabe aller Arzneidaten mit dem Klarnamen der Betroffenen durch § 80 AMG soll offenbar jetzt die spezifische Erfassung des “Corona-Impf-Gehorsams” erfolgen – und zwar wiederum ohne irgendeine Erwähnung der dramatischen Zunahme der gemeldeten schweren Impfschäden, ohne Beweislastumkehr bei der Haftung und ohne offizielle Preisgabe der Inhalte der großteils geschwärzten EU-Verträge bzw. Chats der Kommissionspräsidentin.

Persönliche Aufforderung zur Impfung – trotz Kontraindikation

Besonders verantwortungslos erscheint folgende Passage:

  • § 4g Abs. 2 lautet:
    „(2) Zum Zweck der Versendung von Erinnerungsschreiben zur Vervollständigung der Grundimmunisierung oder an Auffrischungsimpfungen gegen COVID-19 hat die ELGA GmbH als Auftragsverarbeiterin (Art. 4 Z 8 DSGVO) des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministers … auf Basis der jeweils gültigen Impfempfehlungen des Nationalen Impfgremiums aus den im zentralen Impfregister gespeicherten COVID-19-bezogenen Angaben (§ 24c Abs. 2 Z 2 GTelG 2012) jene Personen zu ermitteln, für die die Vervollständigung der Grundimmunisierung oder eine Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 empfohlen wird, und zwar unabhängig davon, ob eine Impfung zum Zeitpunkt der Erinnerung aufgrund einer aktuellen Genesung oder einer Kontraindikation nicht empfohlen wird.

Corona-Impfungen werden demnach mit persönlichem Brief auch Personen empfohlen, bei denen eine möglicher Weise lebensbedrohliche Kontraindikation vorliegt. Da Empfehlungen eines Ministers bei vielen Menschen ein besonders hohes Vertrauen genießen, kann ein derartiges Schreiben u.U. fatale Folgen haben. Aber die Haftungsfrage scheint wiederum nachrangig zu sein.

Eine gewichtige Gesetzesänderung wird an seriöser Prüfung vorbeigeschummelt

Dass eine derart gewichtige Novelle in Form eines Initiativantrags von Abgeordneten, also ohne Wirkungsfolgen-Abschätzung verabschiedet werden soll, stellt meiner Ansicht nach einen Tiefpunkt jeder demokratisch fundierten Legistik dar.
 
Es bestehen erhebliche Zweifel, dass dieses Gesetz überhaupt DSGVO-konform ist, weshalb es meines Erachtens von vorneherein EU-Rechts-widrig wäre.

Der einzige Grund, warum es jetzt zu dieser Gesetzesänderung kommen soll, ist doch, weil die Vorgangsweise der Impfeinladungen von der Datenschutzbehörde als rechtswidrig erkannt wurde.

Diese Art der Impfwerbung reduziert das Vertrauen in alle Impfungen

Der massive Druck, sich gegen Covid impfen zu lassen, hat zu einem massiven Misstrauen gegenüber Impfungen geführt. Es lassen sich immer mehr Menschen überhaupt nicht mehr impfen. Ist das das Ziel?

In der Hoffnung, dass Sie nach bestem Wissen und Gewissen mit Verantwortung den Menschen unseres Landes gegenüber entscheiden werden, verbleibe ich
 
Mit freundlichen Grüßen

4 Gedanken zu „Ein Gesetz, wie es nicht sein sollte

  1. Vielen Dank für das Engagement! Eure Aufmerksamkeit zeigt auf, was im Stillen an Demokratie und Grundrechten abgebaut wird. Das muss kommuniziert und dann verhindert werden.

  2. Ich finde diesen Blogbeitrag inhaltlich sehr wertvoll, weil er sachlich und fundiert verfasst wurde – auch wenn man annehmen muss, dass auch die meisten Bundesräte nicht frei entscheiden können – aber warten wir ab, ob es dort ausreichend viele Menschen gibt, die ihre Verantwortung ggü der Bevölkerung verspüren….Jedenfalls vielen Dank an die Verfasser und die Aktivitäten!

  3. erstens Danke vielmals für diese klare Sicht auf die Gesetzeslage und zweitens eine Frage, was liegt außerhalb der Schnittmenge mit der MFG, sodass es mir wie zwei parallele Formierungen erscheint, die gemeinsam doch stärker wäre.
    Danke im Voraus, wenn ich dazu eine Antwort bekomme.
    Ulrike Waldmann

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