Überraschendes Vorgehen der Richterin im Prozess Sigrid Maurer gegen den Grünen Basisverein „GGI“. Ohne jegliche Beweisaufnahme und ohne Parteien-Einvernahme wurde das Verfahren geschlossen. Mit einer Entscheidung ist in den nächsten Monaten zu rechnen, eine Wiedereröffnung des Verfahrens ist jedoch möglich.
Heute war der erste und vielleicht auch schon letzte Verhandlungstag in der Rechtssache Sigrid Maurer gegen den Grünen Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit (GGI). Im Kern ging es darum, ob die Nutzung des berüchtigten Mittelfinger-Fotos im Rahmen der freien Werknutzung zulässig bzw. von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Verhandelt wurde am Handelsgericht in Wien von 10:45 – 11:15 Uhr vormittags. Die anfänglichen Vergleichsversuche scheiterten.
Kein Pouvoir für echte Vergleichsgespräche
Der Grüne Verein schlug vor, die Sache außergerichtlich zu besprechen und derweilen das Verfahren ruhen zu lassen. Daran hatte Maria Windhager, als Vertreterin von Sigrid Maurer, kein Interesse und von Maurer kein Pouvoir. Maurer selbst erschien nicht vor Gericht. Dafür war Madeleine Petrovic als Vertreterin der GGI anwesend.
Richterin verzichtet auf Einvernahmen
Die Richterin eröffnete das Verfahren und schloss überraschenderweise ohne Einvernahme der Parteien oder Zeugen, vorbehaltlich der Möglichkeit das Beweisverfahren zu eröffnen, sollten sich im Zuge der Urteilserstellung Sachfragen ergeben. Diese Entscheidung verwundert insofern, da es für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Verwendung des Fotos essenziell ist, in welchem Kontext dieses verwendet wurde. Die Standpunkte der Parteien sind hier diametral unterschiedlich, wenn es um die Bewertung dieser Frage geht. Relevant ist hier nicht, mit welcher Intention das Foto von Maurer gepostet wurde, sondern wie es bei der Zielgruppe (Twitter-User) aufgenommen wurde. Insofern kann die Richterin zur Beantwortung der Frage auch die Kommentare unter dem Originaltweet heranziehen.
(K)eine politische Angelegenheit?
Windhager argumentierte, es ginge nicht um die Unterdrückung der Meinungsfreiheit, sondern nur darum, die Verwendung des Fotos zu unterbinden. Es handle sich nicht um eine politische Angelegenheit. Dem widerspricht der Anwalt der GGI, Dieter Rautnig. Zum einen ist die Verwendung eines veröffentlichten Fotos im Rahmen der Regeln der freien Werknutzung immer zulässig, daher ist ein vollständiges Unterbinden der Nutzung nicht möglich. Zum anderen gibt das Grüne Dialogbüro selbst an, dass Maurer nur in politisch relevantem Kontext klagen würde und Rautnig zitiert diesbezüglich aus einer E-Mail des Dialogbüros „Es wird leider öfters von politischen Gegner:innen aus dem Zusammenhang gerissen und für Angriffe gegen Sigrid Maurer verwendet. Dagegen wird immer geklagt, wenn eine gewisse politische Relevanz besteht.“
Unversöhnliche Klubobfrau
Zur Sprache kamen auch die verleumderischen E-Mails, welche das Grüne Dialogbüro seit einiger Zeit verschickt. Dort heißt es „Leider verbreitet ein Verein von Covidleugner:innen hier irreführende Behauptungen in den Medien über ein zivilrechtliches Verfahren, das schon seit längerer Zeit läuft.(…) Der Verein bezeichnet sich selbst als „grün“, hat jedoch mit den Grünen als politischer Partei nichts zu tun.“ Diese falschen Tatsachenbehauptungen gießen leider weiter Öl ins Feuer und verdeutlichen, dass Sigrid Maurer an keiner Versöhnung interessiert ist. Madeleine Petrovic äußert sich dazu enttäuscht: „Aus Rücksicht auf das Grüne Projekt und die Reputation der Leute in der GGI und meine Reputation habe ich die ungeheuerlichen Meldungen des Grünen Dialogbüros bisher nicht rechtlich bekämpft. Angesichts der Verweigerung einer internen Aussprache mit Klubobfrau Maurer – die Anwältin hatte kein Pouvoir dazu – wird wohl leider kein anderer Weg bleiben …“.
Der Grüne Basisverein erwartet nun gespannt das weitere Vorgehen im Prozess. „Dass es tatsächlich keine Parteieneinvernahme geben wird, ist unwahrscheinlich. Damit wäre eine Berufung praktisch vorprogrammiert – egal von welcher Seite,“ so Madeleine Petrovic.