ID Austria – Alternativen

Die ehemals als zusätzliches Service für Bürger gedachte ID Austria wurde seit ihrer Einführung entgegen aller politischen Versprechen in vielen Situationen verpflichtend. Sei es für beim Bund angestellte Lehrpersonen oder in vielen Situationen, die wir Anfang 2024 dokumentiert hatten: ID Austria – Versprechen und Realität .

In manchen Situationen gibt es nun Alternativen, die Anfang 2024 nicht bekannt waren oder von den zuständigen Stellen verschwiegen wurden, und von denen wir Kenntnis erhielten – zum Teil durch Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

Alternative: Beenden der ID Austria

Die Teilnahme an der ID Austria kann jederzeit beendet werden.

Wer sie nicht wirklich braucht oder wer sich der Pflichten, denen mit der Registrierung zugestimmt wurde, nicht bewusst ist oder diese Pflichten nicht sicher erfüllen kann, sollte ernsthaft in Erwägung ziehen, sich abzumelden. So ist etwa zu befürchten, dass der Inhaber, die Inhaberin der ID Austria, bei Schäden aufgrund von Rechtshandlungen oder Zahlungen haftet, die von Kriminellen ausgelöst wurden, wenn sie ein unsachgemäß oder nicht gewartetes Smartphone dafür nützten. Bei nicht-IT-affinen Personen, also dem Großteil aller Betroffenen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ihr Smartphone irgendwann nicht mehr richtig gewartet ist.

Das E-Government-Gesetz (E-GovG) sagt über Beginn und Ende der Teilnahme bzw. der Registrierung:

§ 4a, Abs 1: „Die Registrierung der Funktion E-ID ist für Staatsbürger … vorzunehmen, sofern der Betroffene dieser nicht ausdrücklich widerspricht.“.

§ 4a, Abs 5: „Die Behörden … haben die Aussetzung oder den Widerruf des E-ID zu veranlassen, wenn ihnen bekannt wird, dass … die Gefahr missbräuchlicher Verwendung droht, der E-ID-Inhaber dies verlangt …“.

Alternative: Qualifizierte elektronische Signatur

Oftmals wird in Wahrheit nur eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt. Die ID Austria ist eine Variante für eine solche Signatur. Es gibt aber andere Möglichkeiten für Personen, denen das Gesamtrisiko der ID Austria, das weit über die Möglichkeit der Signatur hinaus geht, zu hoch ist.

Zum Beispiel bietet A-Trust neben der ID Austria auch ein eigenes Produkt für “qualifizierte elektronische Signatur” an: https://www.a-trust.at/de/produkte/Qualifizierte_Signaturservices/xIDENTITY/

Alternativen bei früher als alternativlos dargestellten Situationen

Anfang 2024 erhielten wir von vielen Personen Hinweise auf Situationen, wo ihnen damals vermittelt wurde, dass sie ohne ID Austria eine Benachteiligung akzeptieren müssten, bis hin zur existenzgefährdeten Benachteiligung, die wir hier zusammenfassten: ID Austria – Versprechen und Realität. Wir stellen nach dem Informmationsfreiheitsgesetz Anfragen, um dem nachzugehen. In manchen Fällen erhielten wir Hinweise auf Alternativen:

KSW – Beantragung des Spendengütesiegels für Vereine

Laut Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen am 5.2.2026, wobei uns die Kammer nicht aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes antworten hätte müssen, es aber gerne tat:

Die Beantragung und Verlängerung ist nur mehr im Wege der elektronischen Antragstellung möglich.

Eine verpflichtende Identifizierung mittels ID Austria gegenüber der KSW (Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen) ist derzeit in keinem Bereich vorgesehen.

Im Zuge der elektronischen Beantragung des Spendengütesiegels ist die Abgabe einer qualifizierten elektronischen Signatur erforderlich. Zitat: “Die Verwendung der ID Austria ist daher naheliegend, uE aber nicht zwingend.”

AMA – Mehrfachantrag (MFA)

Laut AMA am 18.2.2026:

Für das Absenden des Mehrfachantrags ist seit dem MFA 2023 ein Login mit ID Austria erforderlich. Bei einem Login mittels PIN-Code können Antragsdaten erfasst, jedoch nicht abgesendet werden.

Gleichzeitig sieht § 32 Abs. 4 GSP-AV ausdrücklich einen begründeten Ausnahmefall vor, in dem Antragsteller bei Inanspruchnahme der Unterstützung durch die Landwirtschaftskammer anstelle der elektronischen Signatur eine eigenhändig unterzeichnete Verpflichtungserklärung hochladen können. Damit besteht eine gesetzlich vorgesehene Ausnahmemöglichkeit für Personen, die die elektronische Signatur nicht selbst nutzen können oder wollen. Darüber hinaus stehen Antragstellern Unterstützungsangebote (durch die Landwirtschaftskammern) zur Verfügung.

Zur Frage, ob 2024 Personen zur ID Austria gedrängt wurden: “Eine generelle Anweisung an Bezirksbauernkammern außerhalb dieser gesetzlichen Regelung, händisch unterzeichnete Anträge „nur in Ausnahmefällen“ anzunehmen, bestand und besteht nicht.”

NÖ Landesgesundheitsagentur (LGA) – Zugang zum monatlichen Bezugszettel

Der ORF berichtete am 05.02.2024 über die alternativlose ID Austria in diesem Bereich, von der nur aus “Kulanz” und “in Ausnahmefällen” abgesehen wird.

Laut LGA am 13.2.2026:

“Gemäß den NÖ Dienstrechten gab es vor Einführung der digitalen Identität ID Austria und der entsprechenden elektronischen Zugriffswege auf Bezugsnachweise keine speziellen Regelungen zum elektronischen Zugang. Nach Rücksprache mit den Lohnverrechnungen hat die Möglichkeit bestanden, die Dokumente in Papierform zu erhalten.”

Auf die Frage “Wurde der Zugang zu den monatlichen Bezugszetteln inzwischen wieder ohne Kulanz, also selbstverständlich, jeder Kollegin und jedem Kollegen gestattet?” wurde mit “ja” geantwortet.

Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) – Kaufen von Staats-Anleihen („Bundesschatz“)

Der ORF berichtete am 22.04.2024 über die alternativlose ID Austria in diesem Bereich.

Laut OeBFA am 13.2.2026:

Privatanlegern, die keine ID Austria hatten, wurde der Kauf von Bundesschatzscheinen nicht verwehrt, weil der Kauf von Bundesschatzscheinen durch Ausfüllen eines Kontoeröffnungsantrages (postalische Kontoeröffnung) möglich ist.