Presseaussendung der GGI-Initiative am 15.02.2024
Österreich war Testweltmeister und rühmte sich dafür nicht selten. Hierzulande wurden exorbitant viele PCR-Testungen vorgenommen. Gesunde, symptomlose Menschen wurden häufig getestet. Normalerweise testet man nur bei entsprechender Indikation. Vernachlässigt wurde dabei die Problematik der falsch positiven Tests. Diese “Kollateralschäden” der unberechtigten Isolation wurden einfach in Kauf genommen. Jedoch wurde nie thematisiert, um welch enorme Größenordnungen es sich hierbei handelte.
Drei Größen sind für die folgenden Ausführungen relevant. Die Spezifität, die Sensitivität und die Prävalenz. Im Detail sind die notwendigen Berechnungsmethoden komplizierter (hier zu finden), aber zum Zweck des besseren Verständnisses wird auf eine Vereinfachung zurückgegriffen, um die Größenordnungen zu verdeutlichen.
Freiheitsentzug ohne Maß
Die Spezifität, gibt den Prozentsatz an, zu dem nicht infizierte Personen als gesund erkannt werden. Ein Test mit beispielsweise einer Spezifität von 95 % liefert bei 5 von 100 Gesunden ein falsch-positives Ergebnis.[1] Beim Covid-19 PCR-Test geht man von einer durchschnittlichen Spezifität von 97,31 % aus. Das bedeutet, dass bei 100.000 durchgeführten Tests 2.690 falsch positive Testergebnisse zu erwarten sind.[2] In Österreich wurden bis zum 11.09.2022 insgesamt 101.246.769 PCR-Tests auf das Coronavirus durchgeführt.[3] Das würde bedeuten, dass rund 2,7 Millionen Tests falsch positiv waren. Natürlich ist hier zu beachten, dass im Falle eines positiven Testergebnisses und der Verhängung der Isolationspflicht oft nochmals aus Interesse nachgetestet wurde. Auch die Freitestversuche fallen hier ins Gewicht. Geht man also sehr großzügig davon aus, dass lediglich etwa ein Fünftel der falsch positiven Testungen zur Verhängung einer Isolationspflicht führten, ergibt sich daraus, dass in 540.000 Fällen Personen, die völlig gesund waren, daher unrechtmäßig isoliert wurden.
Das ist insofern besonders bedenklich, da eine Isolation nach dem Epidemiegesetz als Freiheitsentzug gemäß Art. 5 EMRK (Recht auf Freiheit & Sicherheit) bzw. PerFrSchG gilt, wie der Verfassungsgerichtshof kürzlich klarstellte und daher ähnlich wie eine Haft zu werten ist. Man stelle sich vor, in Österreich würde in über 500.000 Fällen eine Haft von 14, 10 oder 5 Tagen unrechtmäßig verhängt werden. Es wäre wohl der größte Justizskandal in der Geschichte der 2. Republik.
Mehrheitlich falsch-positiv?
Die Sensitivität von Tests gibt an, wie viele Menschen, die tatsächlich infiziert sind, auch ein positives Testergebnis erhalten. Geht man von einer hohen Sensitivität aus, im Bereich von 95 %, bedeutet das, dass von 1.000 tatsächlich infizierten Personen 950 richtig erkannt werden und 50 ein falsch negatives Ergebnis aufweisen.
Wichtig ist auch die Prävalenz, also der Prozentsatz der tatsächlich infizierten Personen, die getestet werden. Je niedriger das Infektionsgeschehen in der Bevölkerung, desto höher die falsch positiven Ergebnisse im Vergleich.
Bei einer Prävalenz von 3 % und 100.000 getesteten Personen, bedeutet dies, dass 3.000 Menschen tatsächlich infiziert sind, davon werden 2.850 als korrekt positiv erkannt, 150 erhalten einen falsch negativen Test. Sie sind also infiziert, die Infektion wird jedoch nicht erkannt. Demgegenüber stehen bei 100.000 getesteten Personen 2.610 falsch positive Testergebnisse. Im Ergebnis werden also 2.850 Personen zu Recht isoliert, 2.610 Personen zu Unrecht. Je niedriger die Prävalenz ist, also das tatsächliche Infektionsgeschehen in der getesteten Gruppe, desto höher ist im Verhältnis die Anzahl der falsch positiven Testungen.
Die massenhaften Tests führten in der Woche mit den meisten Positiven in Österreich dazu, dass ein falsch-positives Ergebnis bis zu 5.000 Mal so wahrscheinlich war als ein falsch-negatives.[4]
Viel Angst, viel Geld, viel Schaden
Dass auf Basis solcher, grob verzerrter Daten keine vernünftige Maßnahmenpolitik gemacht werden kann, liegt auf der Hand. Auch die exorbitanten Kollateralschäden (unrechtmäßige Isolierung) sprengen jeden Rahmen der Verhältnismäßigkeit. Die unnötigen Isolierungen führten zu erheblichen Kosten (Ersatzzahlungen an Betriebe), wirtschaftlichen Schäden und zu psychischen Belastungen der Betroffenen. Zudem beliefen sich die Kosten für Tests auf über 5 Milliarden Euro.
Abschließend ist zu sagen, dass die Entscheidung, flächendeckende Tests durchzuführen, unabhängig von Symptomen, weit mehr Schaden als Nutzen angerichtet hat. Besonders der leichtfertige Umgang mit dem Grundrecht auf Freiheit ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu rechtfertigen.
[1] https://www.aerzteblatt.de/archiv/214370/PCR-Tests-auf-SARS-CoV-2-Ergebnisse-richtig-interpretieren
[2] http://avvocatiliberi.legal/wp-content/uploads/2023/01/1.1.2023-Prof.-Kammerer-Gutachten-RT-PCR-230101-final.pdf
[3] https://coronavirus.datenfakten.at/
[4] Oliver Lerch, 3 Jahre Corona-Schlagzeilen, 2023, Seite 53