Anlässlich der veröffentlichten RKI-Protokolle fand am 07. Mai 2024 in Wien die restlos ausverkaufte Veranstaltung zur Aufarbeitung und Analyse der Corona-Maßnahmen statt. Vor Ort waren namhafte Fachexpertinnen und -experten aus unterschiedlichen Bereichen. Zum Auftakt hielt Prof. Stefan Homburg eine Keynote mit dem Titel „Eine Analyse der freigeklagten RKI-Protokolle“. Am 30.05.2024 veröffentlichte Homburg das Video auf YouTube. Weniger als 24 Stunden später wurde es bereits gesperrt.
YouTube verweigerte Veröffentlichung
Wer schwärzt, hat etwas zu verbergen, so der Untertitel der Veranstaltung. Dies trifft nicht nur auf das RKI zu, sondern auch auf Online-Plattformen wie YouTube.
Bereits zu Beginn kam es zu Problemen: Mit-Veranstalter Idealism Prevails konnte das Video von Prof. Stefan Homburgs Vortrag zu den RKI-Files nicht freischalten bzw. listen.YouTube verweigerte vorerst die Veröffentlichung mit der Begründung, es würde sich um einen problematischen Inhalt handeln. Erst nach mehreren Versuchen und Änderungen gelang die Freischaltung.
Der Vortrag ist hier (aktuell noch) in voller Länge auf YouTube abrufbar: https://www.youtube.com/watch?v=dpUVBjs62zY
Keynote auf Homburgs Kanal gelöscht
Auch Prof. Stefan Homburg veröffentlichte das Video auf seinem Kanal. Binnen 24 Stunden wurde es von YouTube gelöscht. Der Grund: Der Inhalt würde gegen die YouTube „Richtlinien zur medizinischen Fehlinformation verstoßen“.
Diese schreiben nämlich vor, dass nur Informationen verbreitet werden dürfen, die nicht im „Widerspruch zu den Informationen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder lokaler Gesundheitsbehörden“ stehen.
Screenshot der Begründung von YouTube an Stefan Homburg
Kurz gesagt: Die WHO und Gesundheitsbehörden geben vor, was als medizinische Wahrheit gilt. Alles andere wird auf YouTube gnadenlos zensiert. Das alleine ist im Sinne der Grundrechte schon mehr als bedenklich – besonders aber, wenn man bedenkt, wie oft sich diese Behörden in den letzten Jahren geirrt hatten, oder sogar bewusst Fehlinformationen verbreiteten – was nicht zuletzt die RKI-Files selbst beweisen.
Auffällig in diesem Zusammenhang ist jedenfalls, dass YouTube Anstoß an den gezeigten RKI-Files nimmt. Dabei handelt es sich hier gerade um die Informationen des RKIs, also einer lokalen Gesundheitsbehörde.
Stefan Homburg selbst hat bereits rechtliche Schritte eingeleitet. Auf X (vormals Twitter) schreibt er: “Mit der Wiederherstellung der Gesamtrede habe ich @Steinhoefel [Anm.: Joachim Steinhöfel] beauftragt.”
Staaten beim Schutz der Meinungsfreiheit säumig
Problematisch ist hier das Vorgehen von YouTube, das sich als Hüter über Inhalte aufspielt, die gesetzlich zweifelsohne erlaubt sind.
Meinungs- und Informationsfreiheit sind verfassungsrechtlich geschützt. Zwar ist YouTube als privater Dienstleister nicht an die Grundrechte gebunden – sehr wohl sind aber die Staaten in der Pflicht, hier Regelungen zu erlassen, die die willkürliche Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit durch Plattformen unterbinden. Dies ist nicht nur ein rechtliches „Soll“, sondern ein „Muss“.
Neue Regelungen schränken Informationsfreiheit ein
Die Staaten – und auch die EU – kommen hier ihren Verpflichtungen nicht nach. Im Gegenteil wird durch den Digital Services Act auf EU-Ebene die Unterdrückung der Meinungs- und Informationsfreiheit sogar noch gefördert. In die gleiche Richtung gehen auch die – vorerst gescheiterten – neuen Vertragswerke der WHO. Auch hier ist ein sogenanntes “Infodemic Management” vorgesehen, welches die Meinungs- und Informationsfreiheit weiter einschränken soll.
“Mit diesen Rechtsakten wird die Informationsfreiheit in einer Art und Weise beschnitten, welche die grundrechtliche Zulässigkeit längst überschreiten. Diese Entwicklungen gefährden die Demokratie, die freie Meinungsbildung und nicht zuletzt den Rechtsstaat”, äußert sich Madeleine Petrovic zu den Entwicklungen. “Anstatt die Grundrechte zu schützen, werden sie sukzessive von den Verantwortlichen demontiert.”
“Wir fordern die Verantwortlichen auf, Regelungen zum Schutz der Meinungsfreiheit auf Social-Media-Plattformen sicherzustellen”, so Petrovic. “Das ist nicht nur ein Wunsch von uns, sondern eine staatliche Verpflichtung, der endlich Folge geleistet werden muss, wenn man sich weiterhin als Rechtsstaat bezeichnen will.”