Wichtige Entwicklungen rund um die WHO

Aufgrund der hohen Wichtigkeit möchten wir in diesem heutigen Sonder-Beitrag erneut zur Weltgesundheitsorganisation (WHO) und zwei aktuellen und sehr relevanten Rechtsdokumenten berichten, die derzeit in zwei WHO Verhandlungsgremien parallel verhandelt werden.

Dies sind:

  • Die weitreichende Überarbeitung der Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 (IGV2005)
  • Der Entwurf eines neuen Pandemievertrags (“WHO-Übereinkommen, Abkommen oder ein anderes internationales Instrument” (WHO CA+))

Im Mai 2023 fand die 76. Sitzung der Weltgesundheitsversammlung (World Health Assembly (WHA)) wie alljährlich in Genf statt. Die Entwürfe beider Dokumente wurden in der Sitzung behandelt. Eine Berichterstattung in Tageszeitungen oder anderen öffentlichen Medien zu den Ergebnissen der Gespräche zu den Vertragsentwürfen ist nicht zu finden. Die Entwürfe selbst, Zeitschienen, nächste Schritte etc. sind jedoch auf der WHO Homepage unter https://www.who.int nachzulesen.

Zu den IGV2005

Verhandelt werden über 300 Änderungen in 33 von 66 Artikeln und in 5 der 9 Anhänge. Zusätzlich gibt es 6 neue Artikel und 2 neue Anhänge! Die Änderungen sind sehr weitreichend und besorgniserregend, reichen sie doch von „massiver Kompetenzerweiterung für den WHO-Chef, WHO-Empfehlungen sollen zukünftig noch verbindlicher werden, Grundrechte werden noch weniger geschützt sein, Informationskontrolle wird ausgebaut bis hin zur Verfolgung von „Falschmeldungen“ – wobei nicht definiert ist, was darunter zu verstehen ist. Unabhängige Korrekturmechanismen oder Kontrollinstanzen sind im Entwurf nicht vorgesehen! Die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der angeordneten Maßnahmen sind vom WHO Generaldirektor nicht nachzuweisen.

Hinzu kommt das neue Konzept für einen „einheitlichen Gesundheitsansatz“ (»One-Health Concept«), der der WHO zusätzliche und umfassende Kompetenzen einräumen soll für sämtliche Bereiche, die irgendwie mit Gesundheit zu tun haben! Dies inkludiert Auswirkungen aus Klimawandel, Artenvielfalt, Tier-zu-Tier Übertragungen, Tier-zu-Mensch Übertragungen etc.

Trotz dieser enormen Tragweite braucht der Beschluss der geänderten IGV laut WHO-Verfassung nur eine einfache Mehrheit im WHA (= 50 %). Die Inkraftsetzung erfolgt innerhalb von 12 Monaten ab Verabschiedung der geänderten IGV im Mai 2024, und damit bis zum 1. Juni 2025.
Ein Land kann die Änderungen innerhalb von 10 Monaten („right to opt-out“) zurückweisen. Welche Konsequenzen eine Zurückweisung hätte, ist vollkommen unklar.

Zum Pandemievertrag

Dies ist ein komplett neuer Vertrag zwischen den WHO-Mitgliedsstaaten. Die Inhalte sind umfassend ähnlich zu den IGV, jedoch ohne einen Mechanismus zur Ausrufung eines globalen Gesundheitsnotstandes.

Ganze Listen von Kompetenzen sind enthalten, die der WHO und ihrem Generaldirektor erteilt werden sollen. Inkludiert sind eine dauerhafte Überwachung, internationale Zusammenarbeit und Notfallübungen – alles mit der Begründung es gehe um tatsächliche oder potentielle Erreger.
Gravierend ist die vorgeschlagene Streichung in Artikel 3 (Prinzipien) „unter Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten der Personen. Stattdessen sollen die Vorschriften „Gleichheit“ (»Equity«), „Inklusion“ und „Kohärenz“ (Stimmigkeit) vorsehen. Das Konzept der Gleichheit umfasst beispielsweise den gleichen Zugang zu Gesundheitseinrichtungen, zu denselben Medikamenten oder Impfstoffen sowie zu denselben Tests durch alle Mitgliedstaaten. Reichere Länder werden durch Anordnung der WHO verpflichtet werden können, für ärmere Länder zu produzieren und gleiche Versorgung sicherzustellen.
Diese Streichungen sind abzulehnen, da der Schutz der Menschenrechte der Gleichheit als regulierendes Prinzip untergeordnet werden würde. Eine Konsequenz daraus wäre, dass Menschen sich nicht mehr auf das Selbstbestimmungsrecht bei medizinischen Eingriffen berufen könnten!

Weitere Regelungen betreffen die massive WHO Kompetenzerweiterung durch den oben erwähnten „einheitlichen Gesundheitsansatz“, Informationskontrolle, Zensur, die verpflichtende Berichterstattung für jedes Land oder auch die Beschleunigung von behördlichen Zulassungsverfahren! Die Risiken und Gefahren von raschen Produktentwicklungen, fehlenden und mangelhaften (!) präklinischen und klinischen Prüfungen sowie beschleunigten Zulassungen sind uns aus der Corona-Pandemie hinlänglich bekannt!

Der Beschluss des Pandemievertrags bedarf einer 2/3-Mehrheit, und der Vertrag ist ab Verabschiedung im WHA im Mai 2024 innerhalb von 18 Monaten bis November 2025 zu ratifizieren. Zu beachten ist die jeweils innerstaatliche Verfassung. Der Vertrag wird in Kraft treten, sobald er in mindestens 30 Staaten ratifiziert ist.

Resümee

Die überarbeiteten IGV sowie die umfassenden Regelungen im neuen Pandemievertrag stehen in krassem Widerspruch zu demokratischen Verfassungen, wo es darum geht so wenig wie möglich in die Rechte der Bürger und Bürgerinnen, oder in die Kompetenzen von Staaten, Wirtschaft und Privaten einzugreifen. Heute entscheiden und priorisieren Staaten selbst auf Basis ihrer Souveränität.

Werden hingegen die Verträge in Kraft gesetzt und ruft der WHO Generaldirektor zukünftig einen globalen Gesundheitsnotstand (»PHEIC«) aus, dann werden die Staaten keine Möglichkeit haben, diese Bedrohung oder angeordnete Maßnahmen aufzuheben. Das Parlament und auch kein Gericht werden die Rechtmäßigkeit eines PHEIC überprüfen können, zu keinem Zeitpunkt!

Nächste Schritte

Beide Verträge sollen jedenfalls bis Mai 2024 und der 77. Weltgesundheitsversammlung fertig verhandelt sein! Österreich verhandelt nicht selbst und hat demnach kein Verhandlungsmandat. Hingegen verhandelt die EU für alle EU – Mitgliedsstaaten, mit dem Ziel mit einer Stimme zu sprechen! Wer konkret die verhandelnden Personen für die EU sind, ist uns nicht unbekannt.

Wir möchten mit unseren wiederholten Berichterstattungen zu den globalen WHO Machtbestreben informieren und Bewusstsein schaffen. Informationen, Vertragsentwürfe und Ergebnisse aus den interstaatlichen Verhandlungsteams sind im Internet auf der WHO Homepage bzw. im angegebenen Link oben nachzulesen.

Die Menschen in Österreich und das Parlament sind dringlich zu informieren und ein offener Diskurs hat HEUTE stattzufinden. Denn, nachträgliche Vertragsänderungen in den fix-fertig und international ausverhandelten IGV oder dem Pandemievertrag sind vollkommen unmöglich und undenkbar!

Weitere Informationen finden Sie unter

Philipp Kruse: “WHO-Pandemievertrag: Auf Kollisionskurs …

25.06.2023 — … von Stephan Rietiker Redner: – Philipp KruseRechtsanwalt, LL.

www.worldhealthalliance.net

WORLD HEALTH ALLIANCE – WHE ALL ist ein Projekt des Völkerverständigungs- & Zivilschutzvereins DIE EICHE | ZVR 1762140783

Siehe auch

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