Presseaussendung der GGI-Initiative am 02.05.2023
Der Begriff PCR-Test ist im allgemeinen Wortschatz angekommen. Er wurde zum Goldstandard für den Nachweis der Infektion bzw. die Übertragung von Sars-Cov-2 erklärt. Ein positives Ergebnis hatte Quarantäne und Absonderung zur Folge. Für diesen Einsatzzweck waren die Tests aber nie gedacht, denn sie sind nicht in der Lage, Erbsubstanz von vermehrungsfähigen Erregern zu unterscheiden. Darüber hinaus besteht eine unangemessen hohe Wahrscheinlichkeit für falsch-positive Ergebnisse. Wir fordern die Prüfung von Haftungsansprüchen gegenüber Test-Unternehmern und Politikern. PCR-Tests müssen künftig in differentialdiagnostische Verfahren eingebettet werden. Massentestungen von gesunden, symptomlosen Personen dürfen nicht mehr stattfinden.
Kein sicherer Infektionsnachweis
Kaum ein Begriff aus der Molekularbiologie hat sich dermaßen ins kollektive Gedächtnis eingebrannt wie die Abkürzung PCR: polymerase chain reaction, zu deutsch: Polymerasekettenreaktion. Nahezu alle Menschen hatten ab 2020 mit dem PCR-Test zu tun, Kritik an der Angemessenheit der Massenanwendung war selten zu hören bzw. wurde unterdrückt.
Der CT- Wert (kurz für cycle threshold bzw. Zyklusgrenzwert) gibt an, wie viele Vervielfältigungs-Zyklen notwendig sind, damit ein Detektor im Fall einer quantitativen PCR ein Signal gibt. Je niedriger dieser liegt, desto weniger Vervielfachungen waren bis zum ersten Signal nötig, desto mehr Erbsubstanz (DNA oder RNA) war von Anfang an da.
Die Vorgabe, auch symptomlose Menschen PCR zu testen und daraufhin gegebenenfalls zu isolieren, hatte kaum Einfluss auf die Ausbreitung von Sars-Cov-2. Denn ein positives Testergebnis allein liefert keinen zweifelsfreien Nachweis einer Infektion und gibt auch keinen Aufschluss darüber, ob jemand tatsächlich infektiös ist. [1]
Nachweis mit Viruskultur
Die Anwesenheit von Erbsubstanz ist kein Nachweis für einen vermehrungsfähigen Erreger, es kann sich nämlich auch um bereits “abgetötete” Viruspartikel handeln. Dies hat vor längerer Zeit bereits der Biochemiker und Erfinder des PCR-Verfahrens Kary Mullis betont, der den PCR-Test 1987 patentieren ließ. Zum Nachweis eines vermehrungsfähigen Virus müsste man eine Kultur im Labor anlegen. Tatsächlich ist mittlerweile umfangreich nachgewiesen worden, dass die Kulturfähigkeit des Virus im Prinzip nur dann gegeben ist, wenn Krankheitssymptome vorhanden sind, diese vor nicht mehr als zehn Tagen begonnen haben und ein entsprechend niedriger CT-Wert vorhanden ist. Der niedrige CT-Wert an sich ist also nur ein Faktor von mehreren. [1], [2]
Die PCR-Tests sind darauf ausgelegt, nur bestimmte Abschnitte der Virus-RNA zu erkennen, und nicht die gesamte Virus-RNA. So kann es nicht nur passieren, dass ein vorhandener Erreger übersehen wird, sondern auch, dass andere Erbsubstanz für den Erreger gehalten wird. Auf diese Art wird ein sog. falsch-positives Signal erzeugt. Das ist eines der Grundprobleme des sog. Corman-Drosten-Protokolls (auch genannt Charité-Protokoll), also des u. a. von Christian Drosten entwickelten Testprotokolls. Obwohl es darauf abgestellt ist, auf drei Abschnitte der Erbsubstanz zu prüfen, spricht es auch auf Erbsubstanz anderer Organismen an. Das hatte zur Folge, dass auch nicht-Covid-19-infizierte Menschen unrechtmäßig in Quarantäne geschickt wurden. Das überhastet entwickelte und freigegebene Test-Protokoll ist auch aus anderen Gründen stark kritisiert worden. [3]
Aufklärung, Haftung, Steuergeld zurück
Zusammenfassend kann man festhalten, dass der PCR-Test nicht geeignet war, die Ausbreitung von Sars-Cov-2 spezifisch und zeitaktuell zu verfolgen. Für Screening-Tests und die Testung von symptomlosen Personen ist die PCR nicht geeignet. Die Aufwendung von öffentlichen Mitteln in diesem Ausmaß war daher nie gerechtfertigt. Obwohl Österreich Spitzenreiter bei der Anzahl der Pro-Kopf-Tests ist, kamen wir nicht besser durch die Pandemie als andere.
Die GGI-Initiative (Grüner Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit) fordert daher
- eine lückenlose Aufklärung der Entscheidungsketten, die zum aufwändigen Testregime führten,
- die Prüfung von Haftungsansprüchen gegenüber Unternehmern sowie politischen Entscheidungsträgern sowie
- dass PCR-Tests künftig nur zur infektiologischen Differentialdiagnostik eingesetzt werden; jedenfalls aber Quarantäne und Isolation aufgrund lediglich eines solchen Tests ohne zusätzliche klinische Abklärung nicht mehr verhängt werden dürfen.
Quellenangaben
[1] Jefferson T & al. Viral cultures for COVID-19 infectious potential assessment – a systematic review. Clinical Infectious Diseases 3:ciaa1764, 2023. online: https://doi.org/10.1093/cid/ciaa1764
[2] Kämmerer U & al. RT-PCR Test Targeting the Conserved 5’-UTR of SARS-CoV-2 Overcomes Shortcomings of the First WHO-Recommended RT-PCR Test. International Journal of Vaccine Theory, Practice, and Research, 3(1), 818–846, 2023. online: https://doi.org/10.56098/ijvtpr.v3i1.71
[3] Borger P & al. External peer review of the RTPCR test to detect SARS-CoV-2 reveals 10 major scientific flaws at the molecular and methodological level: consequences for false positive results. 2020. online: https://web.archive.org/web/20220122062141/https:/cormandrostenreview.com/report
Ein Gedanke zu „PM: #23 Der PCR-Test – Goldstandard der Verwirrung“
PASST.
GANZ mein WISSENSSTAND!!
Liebe swingende GRÜßE
Hannes Zwingl 👍 😊 http://www.singtaxi.at