PM: EU-Kommission will Kennzeichnungspflicht für Gentechnik weitgehend abschaffen

Presseaussendung der GGI-Initiative am 10.08.2023

Der jüngste Vorstoß der EU-Kommission für neue Regeln bezüglich GVO (gentechnisch veränderte Organismen) sorgt für Kopfschütteln. Demnach soll künftig die Kennzeichnung entfallen, wenn ein neuer Organismus auch auf natürliche Weise oder durch Zucht entstehen hätte können. Die Vorschrift zur entsprechenden Feststellung und die Beschreibung der Änderungsmöglichkeiten bergen Potenzial für Missbrauch. Die Möglichkeiten zur Einsicht sind undeutlich geregelt, und Unklarheiten bezüglich Patenten werden ignoriert. Ein Nutzen für Konsument:innen ist im Vorschlag nicht zu erkennen. Daher lehnen wir ihn ab und fordern, dass GVO weiterhin als solche gekennzeichnet werden, sobald Gentechnik zur Anwendung kommt.

Anpassung der bestehenden Gentechnik-Verordnung

Am Mittwoch, dem 5.7.2023, hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der bestehenden Kennzeichnungsregeln für genetisch veränderte Organismen (GVO) vorgelegt. Der Vorschlag zielt auf die Unterteilung von GVO in verschiedene Kategorien ab. Künftig soll zwischen herkömmlichen transgenen Pflanzen sowie neuen cisgenen Pflanzen unterschieden werden.

Transgen (trans = jenseits der Artgrenze) bedeutet eine Änderung im Erbgut, die in der Natur nach derzeitigem Wissensstand nicht vorkommen kann – z. B. durch künstlichen Einbau eines artfremden Gens in das Erbgut einer Pflanze. Cisgen (cis = diesseits der Artgrenze) dagegen bedeutet eine Art “Abkürzung”; anders als bei transgenen Pflanzen stammen Gene und weitere Elemente des eingeführten Genkonstrukts – etwa Promotoren oder Terminatoren – ausschließlich aus dem Genpool der jeweiligen Pflanzenart (breeders’ gene pool).

Aktuell gelten cisgene Pflanzen in der EU rechtlich als „gentechnisch verändert“ und unterliegen den gleichen Regularien wie gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Nun heißt es jedoch, diese Änderungen seien mit fortgeschrittenen Zuchttechniken auch auf natürlichem Weg erreichbar. Laut Kommission beruht der Änderungswunsch auf Fortschritten in der Molekularbiologie und Genetik seit 2001 (new genomic techniques, NGT), welche deutlich präzisere Änderungen im Erbgut von Organismen ermöglichen würden. Die Kommission nimmt hier noch eine Unterteilung in zwei Kategorien vor.

  • Kategorie 1 sind jene NGT-Organismen, bei denen theoretisch nicht mehr zwischen gentechnischer und natürlicher bzw. zuchtbedingter Änderung des Erbgutes unterschieden werden kann.
  • Kategorie 2 sind die Organismen, bei denen zwar NGT zur Anwendung kommen, aber die genannte Unterscheidung noch möglich ist.

Unklare Abgrenzung neuer Techniken

Zu Kategorie 1 gilt es noch ein Detail zu beachten. Laut Vorschlag umfassen die NGT zum einen zielgerichtete Mutagenese, also punktuelle Änderungen, wie sie zufällig vorkommen können, ohne dass das Erbgut erweitert wird. Zum anderen aber auch Intragenese, also eine Erweiterung, die zwar mit Zucht erreichbar wäre, wobei aber die einzubauende Sequenz verändert werden darf. Ob diese vorangehende Änderung eines Gens auch aus dem Genpool hervorgehen muss, geht aus dem Vorschlag nicht hervor. Intragenese wird lediglich so beschrieben: Intragenesis is a subset of cisgenesis resulting in the insertion in the genome of a rearranged copy of genetic material composed of two or more DNA sequences already present in the breeders’ gene pool.

Konkret sollen gem. Annex I des Vorschlags folgende genetischen Änderungen bis zu 20 Mal (!) erlaubt sein und der resultierende GVO dann immer noch als “äquivalent” zu einer konventionellen Pflanze gelten:

  • Austausch oder Einfügung von bis zu 20 Nukleotiden (kleinster Baustein von DNA) an einer Sequenz
  • Entfernung einer beliebigen Zahl an Nukleotiden aus einer Sequenz
  • Umkehrung einer beliebig langen Sequenz
  • Einbau von bzw. Austausch bestehender Gene mit Sequenzen aus dem Genpool; hier darf kein bestehendes Gen beeinträchtigt werden
  • Beliebige weitere Änderungen von beliebiger Länge, vorausgesetzt, dass das Ergebnis im Genpool vorkommt; hier ist zu beachten, dass Modifikationen einer Sequenz im Genpool gemäß der ersten beiden Punkte bereits erlaubt ist, also dem Anschein nach ein ganz beträchtliches Manipulationspotential vorliegt

Die Feststellung, ob tatsächlich ein cisgener bzw. NGT-Organismus vorliegt, soll auf Antrag erfolgen. Die entsprechende Prüfung liegt gem. Art. 6 & 7 beim Antragsteller. Dieser hat mittels Studien oder gleichwertigen Nachweisen die Feststellung zu zeigen. Wir wissen speziell aus der Debatte rund um Masken und Covid-Impfung, dass Studien bzw. deren Methodik so manipulativ gestaltet sein können, dass ein gewünschtes Ergebnis aufscheint, welches in der Regel vor dem Hintergrund finanzieller Interessen nicht kritisch betrachtet wird. Das bezieht sich insbesondere auf die Kategorie 1.

Problem bei Einsicht und Patenten

Das Ergebnis nach einem allfällig positiven Bescheid soll öffentlich zugänglich sein, u. a. per Datenbank oder Saatgutkennzeichnung. Damit soll gewährleistet werden, dass die Anwendung von Gentechnik nicht völlig unter dem Radar verschwindet. Um jedoch einer konkreten Kennzeichnung eines Produkts als GVO zu entgehen, gibt es erstaunlich großen Spielraum, den die Kommission anscheinend nicht abzusichern gedenkt. Wie einfach oder kompliziert sich die Einsichtnahme für Konsumentenschutzorganisationen gestalten wird, kann derzeit freilich noch nicht gesagt werden.

Die Problematik allfälliger Patente von GVO wird im Vorschlag kurz aufgegriffen, aber ansonsten ignoriert. GVO sind jedoch in der EU prinzipiell patentfähig. Wir erachten dies als ungelöste Frage bezüglich des vorliegenden Vorschlags, auch hier steht die Kategorie 1 im Vordergrund.

Gentechnische Veränderung muss erkennbar bleiben

Wir fassen die drei aus unserer Sicht wesentlichen Probleme zusammen:

  • Die Unterscheidung, was als unweigerlich genetisch verändert (transgen) oder durch Zucht erreichbar (cisgen bzw. NGT der Kategorie 1) gilt, scheint willkürlich und fadenscheinig; dahingehendes Missbrauchspotential ist deutlich vorhanden.
  • Möglichkeiten zur Erkennung von NGT-Saaten oder daraus hergestellten Produkten soll es zwar geben, diese sind aber bislang nur oberflächlich beschrieben.
  • Die Frage, wie NGT-Organismen, besonders jene der Kategorie 1, patentrechtlich zu behandeln sind, wird gänzlich ignoriert.

Unbeantwortet bleiben auch jegliche Fragen für den landwirtschaftlichen Anbau, wie die Risikobewertung für Mensch und Umwelt, oder auch die Kontaminierung von gentechnikfreien Kulturen in der Umgebung von NGT-Saaten und wie deren weitere Verbreitung verhindert werden soll. Folglich erkennen wir in dem Vorschlag der EU-Kommission weder Sinn noch Nutzen für die Konsument:innen. Es entstehen eine Reihe Probleme und Unklarheiten, nur um die bisherige Regelung zur Kennzeichnung umgehen zu können. Moderne Gentechnik ist immer noch Gentechnik und wir sehen keinen Grund für nomenklatorische Spielereien.

Daher fordern wir als GGI (Grüner Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit): Für Verbraucher:innen muss eindeutig ersichtlich bleiben, ob ein Lebensmittel GVO enthält oder nicht – unabhängig vom genauen Verfahren. Den vorliegenden Vorschlag lehnen wir aus den zahlreichen oben dargelegten Gründen ab! EU-Bürger:innen haben bis 5. Oktober 2023 die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur geplanten Gentechnik-Verordnung abzugeben. Die Stellungnahme ist über diesen Link möglich: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13119-Legislation-for-plants-produced-by-certain-new-genomic-techniques_de

Quellen & Nachlese

European Commission. Commission proposal on plants obtained by certain new genomic techniques. Directorate-General for Health and Food Safety, 2023. online: https://food.ec.europa.eu/plants/genetically-modified-organisms/new-techniques-biotechnology_en

European Commission. Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on plants obtained by certain new genomic techniques and their food and feed, and amending Regulation (EU) 2017/625. Directorate-General for Health and Food Safety, 2023. online: https://food.ec.europa.eu/system/files/2023-07/gmo_biotech_ngt_proposal.pdf & https://food.ec.europa.eu/system/files/2023-07/gmo_biotech_ngt_proposal_annex.pdf (Annex)

Haerlin B. New Genetic Engineering – Small Cause, Big Effect. ARC2020, 2023. online: https://www.arc2020.eu/new-genetic-engineering-small-cause-big-effect

30 Gedanken zu „PM: EU-Kommission will Kennzeichnungspflicht für Gentechnik weitgehend abschaffen

  1. Leider wurde im Zuge der “neuen Impfung” die Gentechnik salonfähig gemacht, obwohl die früheren “Grünen” seit jeher davor gewarnt haben. Nun wurden sie ( die “Grünen”) offenbar völlig “umgedreht” . Die EU gemeinsam mit der WHO ist zur Lobby- Institution verkommen. Ob es noch Hilfe gibt ?

  2. Jeglicher Eingriff in die Natur von Mensch und unserer Pflanzen durch Gentechnik ist zu verbieten.
    Gegen die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht für Gentechnische Veränderungen!

    1. Der Lebensraum Erde ist von Natur aus im Gleichgewicht. Die Vergangenheit zeigt, dass überall, wo der Mensch eingreift, das Gleichgewicht dermaßen gestört wird, dass Missstände entstehen. ich bin gegen die Genmanipulation und für eine Kennzeichnungspflicht. So kann jeder selbst entscheiden, Ob er ein Teil dieses Experiments sein will. Keiner von uns weiß, wie dieses Experiment sich auf die zukünftigen Generationen auswirkt.

    1. Der Lebensraum Erde ist von Natur aus im Gleichgewicht. Die Vergangenheit zeigt, dass überall, wo der Mensch eingreift, das Gleichgewicht dermaßen gestört wird, dass Missstände entstehen. ich bin gegen die Genmanipulation und für eine Kennzeichnungspflicht. So kann jeder selbst entscheiden, Ob er ein Teil dieses Experiments sein will. Keiner von uns weiß, wie dieses Experiment sich auf die zukünftigen Generationen auswirkt.

  3. Sehr geehrte Damen und Herren
    Schon als man die Genspritze begonnen hat zu verabreichen, habe ich davor gewarnt, dass dies nur ein Türöffner für die gentechnisch veränderten Stopfmittel(denn diese Pflanzen sind keine Lebensmittel mehr) sein wird. Denn wer kann schon gegen Gentechnik argumentieren, wenn er selbst gentechnisch manipuliert ist. Leider habe ich Reht behalten. Leider. Die Gruppe der Biologischen Bauern und deren Kunden, also die Menschen (Homo sapiens) müssen einen Weg finden, unabhängig von den Gentechnisch Veränderten (Homo vacinatus) Ihre Produkte zu verkaufen und zu schützen. Vom Homo vacinatus werden wir keine Hilfe erwarten können. Denen ist das alles Ihr Körpereigen geworden und viele werden nicht mehr dagegen ankämpfen können oder wollen . Wir werden wohl oder übel eine Kennzeichnung für Gentechnisch unverändert einführen müssen und Märkte eröffnen, in denen nur dergleiche Produkte angeboten werden dürfen. Es ist traurig, aber die Profitgier hat sich einen Weg gefunden die Masse hinter sich zu bringen: Angst um die Gesundheit. Total irre das Ganze. Wenn mir das einer vor 4 Jahren gesagt hätte, dann hätte ich noch gesagt, die Menschheit ist nicht so dumm. Leider wird es sehr schwer sein, das Rad noch herum zu reißen. Bitte geben Sie nicht auf und bleiben Sie friedlich. Ich wünsche viel Kraft und Ideen, die zur Umsetzung einer gesunden Lebensweise notwendig sind. Einfach wird es nicht. Es wird viel und harte Artbeit auch und vor allem auch manuell und analog. Die Gesellschaftsstruktur, die Demokratie, ist leider etwas ramponiert, um es milde aus zu drücken, und bedarf einer Restaurierung. Einer detaillierten Begutachtung, einer Reinigung, einer Festigung dessen was noch brauchbar ist, eines Ersetzen der faul geworden Teile, eines erneuten Zusammenbaus mit langlebigen Teilen und zum Schluss eine Oberflächliche Politur. Heute wird leider nur am oberflächlichsten Glanz gearbeitet und die Struktur bricht aus einander und das ist bereits unübersehbar. Schade drum. Ist ein schönes Konstrukt und wert wieder errichtet zu werden, schöner, als es bisher war. Viel Erfolg

  4. Jeglicher genverändernder Eingriff in die Natur muß strengstens verhindert werden !! Denn sie wissen nicht, was sie tun! „Wissenschaft“ ist immer nur der derzeitige Stand des Irrtums.

  5. Meine Vorfahren waren Bauern. Schon als Kind habe ich den natürlichen Anbau von Lebensmitteln bewundert und setze dies in meinem Garten auch heute noch um. Menschen die dies verhindern wollen gehören hinter Gitter. Der Teufel mag sie holen.

  6. Die Vernichtung der Natur, ob durch Genveränderung, Spritzmittel, Wettermanipulation oder sonstige Methoden muss endgültig aufhören

  7. Im Interesse der Menschheit und besonders unserer Kinder “NEIN” zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln und unbedingte “Kennzeichnungspflicht”.

  8. Gentechnik ein nogo! Die Natur allein darf sich entwickeln wie gewohnt, den die C-Krise hat uns gezeigt,was daraus erwachsen kann wenn der Mensch eingreift ….. sowetwas führt zu Elend und Trauer.

    1. Die Gentechnik muß unbedingt verhindert werden. Die Menschen, die sich für Gentechnik einsetzen gehören eingesperrt. Christine

  9. Bin gegen jede Genmanipulation, Weder bei Pflanzen, bei Tieren oder Menschen. Keiner soll sich anmaßen Gott spielen zu dürfen.

  10. Ich verlange weiterhin, dass alle Produkte auf dem Markt, welche mit Gentechnik produziert wurden auch dementsprechend ordentlich beschriftet werden.

  11. Ich bin allen die sich gegen diese verheerenden Genvorhaben zur Wehr setzten, zu tiefst DANKBAR -!
    DANKE DANKE DANKE -.FRIEDENFRIEDENFRIEDEN

  12. Jeglicher Eingriff in die Natur von Menschen, Tieren und Pflanzen durch Gentechnik ist unbedingt zu verbieten.
    Ich wehre mich gegen die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht für Gentechnische Veränderungen!

  13. Die Kennzeichnungspflicht muss bleiben, damit jeder selbst entscheiden kann, ob er die genmanipulierten Lebensmittel zu sich nehmen möchte.

  14. Natürliche Lebensmittel sind für unseren Körper wertvoll. Jeder muss selbst entscheiden können. Die Kennzeichnungspfl7cht muss bleiben.

  15. Kennzeichnung MUSS sein…! Jede/r muss wissen, WOFÜR er/sie sich entscheiden will… Alles anderes fordert Untransparenz, Betrug und Lüge.

  16. Die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht von gentechnisch manipulierten Pflanzen bzw Lebensmitteln muss unter allen Umständen verhindert werden! Es verstößt gegen die Grundrechte aller Menschen, wenn wir die Bewahrung der Unversehrtheit unseres Körpers nicht mehr frei und unabhängig, aufrechterhalten können, wenn wir durch die Hintertür entmündigt werden und uns die Entscheidungsfreiheiten über die Aufrechterhaltung unserer Gesundheit entzogen werden sollen! Das ist Machtmissbrauch durch gewählte Vertreter der Völker und es ist wirklich unfassbar kriminell! Das müssen wir alle im Namen der Menschheit und der Erde verhindern!!! Bleibt in der Liebe, steht zusammen und lasst Euch nicch entmutigen – niemals!!!

  17. es liegt in unserer Verantwortung für das Leben und die Zukunft unserer Kinder, daß wir die Zerstörung des natürlichen Lebens durch unkontrollierbare Manipulation des Gene in Nahrungsmitteln verhindern.

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