Wien – Madeleine Petrovic, als Vertreterin des Grünen Vereins für Grundrechte und Informationsfreiheit (GGI), wird
am Montag, 15. April 2024 um 10:45 Uhr
vor dem Handelsgericht Wien, Saal 2104 (21. Stock)
erscheinen, um im Verfahren um Sigrid Maurers Mittelfinger-Foto Stellung zu beziehen. Im Zentrum des Verfahrens steht die Verteidigung der Meinungsfreiheit. Betroffen ist darüber hinaus auch die Nutzung von Bildern in der digitalen Welt generell.
Die Verhandlung dreht sich um das bekannte Mittelfinger-Foto. Dieses hatte Sigrid Maurer selbst nach ihrem Rauswurf aus dem Parlament auf X (vormals Twitter) veröffentlicht. Personen des öffentlichen Lebens müssen sich weitgehende Kritik an ihrer Person – auch unter Verwendung von Fotos – gefallen lassen. Der Grüne Basisverein um die ehemalige Parteichefin Madeleine Petrovic hat dieses Foto als Reaktion auf einen Kommentar von Maurer genutzt. Die GGI ist der Ansicht, dass die Nutzung rechtmäßig war, da sie im Einklang mit der ständigen EuGH- und OGH-Rechtsprechung erfolgte. “Ich kann noch immer nicht ganz glauben, dass so eine Sache wirklich vor Gericht landet.” so Petrovic, “Unserer Ansicht nach geht es hier nicht um die Verwendung des Fotos – sondern darum, parteiinterne Kritik zu unterbinden.”
Besonders brisant: Die GGI ist überzeugt, dass es sich hierbei um eine reine Einschüchterungsklage (sog. SLAPP-Klage = Strategic Lawsuits against Public Participation) handelt. Solche Klagen sind unzulässig. Für die Einstufung als SLAPP-Klage spricht die mutwillige und selektive Klagsführung. Maurer hat den Grünen Basisverein nicht vorab kontaktiert oder abgemahnt. Sie klagt auch nicht alle Nutzer des Fotos, sondern in der Regel nur ihr politisch Unliebsame. “Damit ist der Zweck der Klage nicht die Verhinderung der Nutzung, sondern das Einschüchtern politisch relevanter Kritikerinnen und Kritiker – und das stellt einen Rechtsmissbrauch dar.” meint Petrovic.
Fraglich ist derzeit, ob Twitter dem Verfahren auf Seiten des grünen Basisvereins beitreten wird, denn Maurer greift die Geschäftsbedingungen (AGB) von X (vormals Twitter) an und behauptet, dass die Sublizenzvereinbarungen darin in Österreich nicht anwendbar wären. Das würde jedoch Teile des Geschäftsmodells von X (Twitter) in Österreich infrage stellen.
Der Grüne Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit ist fest entschlossen, sein Recht auf Meinungsfreiheit zu verteidigen und die SLAPP-Klage abzuwehren. Diese Verhandlung könnte auch weitreichende Auswirkungen auf die generelle Weiterverbreitung von Inhalten in den sozialen Medien in Österreich haben und ist daher nicht nur politisch von großer Bedeutung, sondern auch für alle Nutzerinnen und Nutzer sozialer Medien.
Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl ersuchen wir um Rückmeldung, falls die Teilnahme am Prozess geplant ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Richterin keine namentliche Erwähnung und keine Fotos von ihrer Person wünscht. Wir bitten darum, diese Wünsche jedenfalls zu respektieren.
OTS: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240405_OTS0008/gruen-interner-streit-verhandlungstermin-um-mittelfingerfoto
Siehe auch
Blog-Beitrag vom 13.1.2024: Grüne Klubobfrau Maurer klagt eigene Parteibasis