Die Parlamentarische Bürgerinitiative „Ablehnung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO“ der Initiative “NEIN zu den IGV der WHO” ist eingereicht und bereits dem Parlamentarischen Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zugewiesen (nächste Sitzung am 9. April 2026). Das Herzstück der Parlamentarischen Bürgerinitiative ist eine umfassende Fachlich-rechtliche Stellungnahme, in der die kritischen Punkte zur WHO und den geänderten IGV im Detail dargelegt sind. Autoren der Stellungnahme sind GGI Kollegin Dr. Monika Henninger-Erber (langjährige Pharma / Biotech-Managerin mit internationaler Vertragserfahrung) und eine österreichische Juristin.
Die geänderten IGV sollen globale öffentliche Gesundheitsnotstände regeln. Sie sind jedoch keine einfachen Vorschriften, sondern ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag, der in Österreich die Abstimmung im Parlament erfordert. Im Falle einer ausgerufenen Pandemie bzw. einer pandemischen Notlage sind die Auswirkungen der geänderten IGV auf Österreich als WHO-Mitgliedsstaat äußerst problematisch und schlichtweg inakzeptabel!
Österreich hat die geänderten IGV – und auch den Pandemievertrag (noch nicht final und damit noch nicht gültig) – nicht selbst verhandelt. Das Verhandlungsmandat für alle EU-Mitgliedstaaten hatte die EU-Kommission. Per Ratsbeschluss in 2024 «lädt die EU-Kommission die Mitgliedstaaten [nun] dazu ein, die Änderungen der IGV im Interesse der Union vorbehaltlos anzunehmen».
Tausende Österreicher sprechen sich jedoch für eine selbstbestimmte Gesundheit und gegen die Annahme der IGV aus!
Über 1.000 Experten und sachkundige Personen aus u.a. den Fachdisziplinen Recht, Gesundheit, Pharma, Wissenschaft & Forschung, dem Sicherheitsbereich, Kunst & Kultur sowie Journalismus & Medien unterstützten die Richtigkeit und Relevanz der Stellungnahme durch ihre Unterschrift; und
etwa 4.000 (!) Wahlberechtigte aus ganz Österreich unterzeichneten die Parlamentarische Bürgerinitiative (Erfordernis waren 500 original Unterschriften).
(1) zur WHO
Realität ist, dass die WHO bald 80 Jahren seit der Gründung gravierende Strukturdefizite hat, eine hoch ungesunde Finanzierung aufweist, und nicht unbeeinflusst agiert. Ein Beispiel: über 70 % des WHO-Budgets sind freiwillige zweckgebundene Gelder einflussreicher Staaten und Drittakteure (Stiftungen, Pharma- / IT-Firmen, Organisationen, …), wo der Geldgeber entscheidet, welche WHO-Projekte oder Tätigkeiten mit „seinem“ Geld unterstützt oder initiiert werden. Die Spendenverträge sind nicht öffentlich.
Klar ist auch: ohne einschneidende Ereignisse wie z.B. grundlegende strukturelle WHO-Reformen, Kürzung bzw. Stopp von Finanzierung, WHO-Austritt, oder ein NEIN zu den IGV und zum künftigen Pandemievertrag – keine Veränderung.
Gesundheitsfragen können umfassend und wissenschaftlich komplex sein, gerade in Krisenzeiten. Umso wichtiger ist das Bekenntnis unter der Ottawa-Charta der WHO von 1986 in der es heißt: „Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen.“
(2) zu den IGV
Die IGV lassen sich nicht ‚so pauschal und reduziert‘ subsumieren, wie es Verantwortliche aus dem Gesundheitsministerium darstellen: „Empfehlungen der WHO seien ohnehin nur unverbindlich, und damit gäbe es keine Beeinflussung der Souveränität Österreichs“.
Richtig ist: die IGV enthalten zahlreiche verpflichtende Vertragsklauseln, die bei Annahme der geänderten IGV realpolitisch umzusetzen sind! Diese Verpflichtungen bedrohen nicht nur die faktische Souveränität Österreichs in Bezug auf mehrere nationale Kompetenzen (z.B. Gesundheitsbelange, budgetäre Autorität, demokratische Grundprinzipien, Entscheidungshoheit des Parlaments), sondern gefährden auch die liberale demokratische Grundordnung, sowie die in unserer Verfassung verbrieften Grund- und Freiheitsrechte und Menschenrechte, die gerade in Zeiten von Pandemien oder sonstigen schweren Krisen uneingeschränkt zu achten sind.
Ein NEIN zu den IGV? Nicht möglich? Doch – indem die Parlamentarier sich mit der Sache befassen (IGV, Pandemievertrag), mutig Verantwortung übernehmen und sachkundige – auch kritische – Experten hören, statt sich auf eine internationale Organisation und einen Vertrag zu berufen, weil es einfach bequem(er) ist.
🛎 JETZT als Bürger / Bürgerin AKTIV WERDEN – die Parlamentarische Bürgerinitiative (Nummer 31/BI) ist auf der Parlaments Website zur erneuten online-Unterstützung bzw. Stellungnahme verfügbar! 🛎
Erneut und für alle möglich, auch, wenn bereits eine Originalunterschrift abgegeben wurde. Bis wann? Solange, wie die Bürgerinitiative im Parlamentarischen Verfahren und damit auf der Parlaments Website ist!
👉 Infos, wie es geht – siehe verlinkte Anleitung
– entweder die eingereichte Bürgerinitiative 31/BI unterstützen
– oder selbst eine eigene Stellungnahme auf der Parlaments Website abgeben,
– oder die Stellungnahme einer anderen Person / Gruppe unterstützen.
Herzlichen Dank,
GGI – Grüner Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit
(Mit)Initiator der Initiative “NEIN zu den IGV der WHO“
