Die WHO und ihre Aktivitäten sind seit jeher zentrale GGI-Themen. Wir haben aktuelle Informationen zu wichtigen Entwicklungen zusammengefasst.
1. Parlamentarische Bürgerinitiative „Ablehnung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO“
Die Initiative “NEIN zu den IGV der WHO” gründete sich im Herbst 2025 aus sechs Gruppen: der GGI, Verein Die Eiche, MFG Österreich, demokratie.at, Plattform Respekt, wissenschaftliche Initiative Gesundheit für Österreich. Weitere 18 unabhängige Gruppen unterstützen diese gemeinsame Initiative.
Unsere gemeinsame Parlamentarische Bürgerinitiative (BI) “Ablehnung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der WHO” erzielte ein Rekordergebnis: 4.005 händisch gesammelte Unterstützungserklärungen wurde zu Jahresbeginn 2026 beim 1. Nationalratspräsidenten eingereicht. Kürzlich am 9. April 2026 erfolgte die erstmalige (und nicht öffentliche) Behandlung im Parlamentarischen Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen.
👉 Die konkreten Beschlüsse des Ausschusses:
- Antrag auf Einholung einer Stellungnahme vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – angenommen
- Antrag auf Einholung einer Stellungnahme vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten – angenommen
- Antrag auf Einholung einer Stellungnahme von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) – angenommen
Die nächste Ausschuss-Sitzung wird im Oktober 2026 stattfinden. Da diese Sitzung öffentlich sein wird, wird auch BI-Erstunterzeichnerin, GGI-Kollegin Dr. Monika Henninger-Erber, teilnehmen können.
2. Kritische Änderungen IGV 2024 – IGV-Ablehnung bis hin zu WHO-Austritt
Die geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO aus 2024 (IGV) enthalten eine Reihe an kritischen und nicht akzeptablen Änderungen. Einige Beispiele:
– Neue Definition und Regelung zu „Pandemie-Notlage“: diese betrifft nicht nur ‚tatsächliche Pandemien mit einer weiten Verbreitung einer Krankheit‘, sondern umfasst erstmals auch bereits das ‚potenziell hohe Risiko‘für die Ausrufung einer weltweiten Gesundheitsnotlage! Derartige Notlagen könnten vom WHO-Generaldirektor auch ausgerufen werden, wenn die Kapazitäten der Gesundheitssysteme in einzelnen Staaten überfordert werden, oder auch wegen erheblicher sozialer und/oder wirtschaftlicher Störungen.
Die vorgesehenen Expertengremien – deren Mitglieder der WHO-Generaldirektor selbst auswählt – haben rein beratende Funktion (Art. 48-50, Art. 53 IGV). Die Entscheidung zur Ausrufung einer Pandemie oder Gesundheitsnotlage obliegt alleinig dem WHO-Generaldirektor. Er und auch die WHO-Mitarbeiter genießen für Handlungen im Rahmen ihrer Funktion strafrechtliche Immunität. Basierend auf den „Vorrechten und Immunitäten für Sonderorganisationen“ besteht absoluter Immunitätsschutz.
– Verpflichtung der WHO-Mitgliedsstaaten zur „deutlichen Ausweitung und permanenten Vorhaltung von Kernkapazitäten“auf nationaler, regionaler und neu auch auf lokaler Ebene (z.B. Testlabore, Überwachungskapazitäten, Lagerbestände (inkl. deren Vernichtung bei Ablauf der Medikamente), permanente Zugang zu Gesundheitsdiensten, etc.). All dies bedeutet auch zusätzliche Kosten für das bereits mehr als ausgeschöpfte österreichische Gesundheitsbudget.
– Neue vertragliche Verpflichtungen zu „Risikokommunikation inklusive Regelungen zum Umgang mit Fehl- und Desinformation laut zukünftiger WHO-Vorgaben“.Die Mitgliedstaaten sollen demnach die von der WHO vorgegebene Berichterstattung verbreiten und zudem Vorkehrungen für eine Bekämpfung von Desinformation treffen. Dies birgt die Gefahr von Zensur und verstößt eklatant gegen die im österreichischen Verfassungsrecht verbrieften Grundrechte der Meinungsfreiheit, sowie der Presse- und Medienfreiheit und der Freiheit der Wissenschaft.
Zu all diesen und weiteren kritischen Punkten verweisen wir auf die umfassende Stellungnahme, der über 1.000 österreichische Expertinnen und Experten bzw. WHO-sachkundige Personen per Unterschrift zugestimmt haben.
- Von IGV-Ablehnung bis hin zu WHO-Austritt
Laut derzeitigen öffentlichen Informationen wurden die geänderten IGV 2024 von bis zu einem Dutzend WHO-Mitgliedsstaaten abgelehnt: z.B. von den USA, Argentinien, Brasilien, Italien und Israel. Einige weitere Länder – darunter die Niederlande, Philippinen, Kanada, Tschechien, Slowakei und auch Österreich – begründeten ihre Ablehnung damit, dass sie den Abschluss innerstaatlicher Verfahren abwarten müssten. Wann die geänderten IGV von 2024 im österreichischen Parlament behandelt und abgestimmt werden, ist laut Rückantwort vom Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten zum kürzlichen GGI-Auskunftsbegehren offen.
Die USA und Argentinien sind zu Beginn 2025 aus der WHO ausgetreten. Der Austritt wird per Jänner bzw. Februar 2027 rechtlich wirksam. Mit dem Austritt der USA verliert die WHO ihren größten Geldgeber!
3. Nächste WHO-Weltgesundheitsversammlung – entscheidende Themen
In wenigen Wochen, vom 23. bis 28. Mai 2026, wird die 79. Weltgesundheitsversammlung (WHA) der WHO wie alljährlich in Genf stattfinden. Wichtige Schwerpunkte werden u.a. dielaufenden Verhandlungen zum umstrittenen “PABS-Annex” des Pandemieabkommen (siehe Punkt 4 unten), die Umsetzung der kritischen IGV 2024, wachsende Bedeutung des Klimawandels, globale Strategien und Finanzierung betr. antimikrobieller Resistenzen, und das Thema digitale Gesundheit sein.
Weiters, nach zwei Perioden (10 Jahren) wird die Amtszeit des derzeitigen WHO-Generaldirektors Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus mit Mitte 2027 enden. In Kürze wird der offizielle Aufruf zur Einreichung von Kandidaten für den nächsten WHO-Generaldirektor erwartet!
Die Meilensteine hierzu:
- Im Sommer 2026: Veröffentlichung der offiziellen Kandidatenliste
- Mai 2027: Wahl des neuen WHO-Generaldirektors durch die WHA. Vorab hierzu nominiert das WHO-Exekutivboard bis zu drei Kandidaten, die der WHA zur Wahl vorgelegt werden.
- August 2027: Amtsantritt des neuen WHO-Generaldirektors
4. WHO-Pandemievertrag: “PABS”-Regelungen nach wie vor strittig
Der WHO-Pandemievertrag wurde im Mai 2025 durch die Weltgesundheitsversammlung (WHA) in Genf verabschiedet. Er ist jedoch noch nicht final verhandelt. Sehr wesentliche Vertragsvereinbarungen zum “Pathogen Access and Benefit Sharing” – “PABS-Annex” – fehlen noch. Diese zentralen Regelungen betreffend den „Zugangs- und Vorteilsausgleich beim Austausch von Krankheitserregern“ sind nach weit über einem Jahr Verhandlungen zwischen den Ländern immer noch strittig!
Das PABS‑System soll zwei Dinge gleichrangig sichern:
(1) Offene und schnelle Weitergabe von Erregern und Sequenzdaten mit Pandemiepotenzial
(2) Verbindliche, faire Nutzen-Teilung (v. a. Zugang zu Impfstoffen, Therapeutika, Diagnostika, Labor- & Produktionstechnologien) für die Länder, die diese Erreger melden und Proben bereitstellen.
Genau an dieser „Gleichrangigkeit“ entzündet sich der Kernkonflikt: Wie stark, wie verbindlich und wie konkret wird das Benefit‑Sharing vereinbart? Und wer trägt welche Lasten (Kosten)? Viele ärmere Länder (ca. 100 Staaten) verlangen verbindliche Zusagen: z. B. garantierte Kontingente an Impfstoffen/Medikamenten, Preisnachlässe, Produktionsanlagen und Technologietransfer als Gegenleistung für ihre schnelle Pathogen‑Meldung.
Hocheinkommensländer bevorzugen flexible, freiwillige Modelle (z. B. freiwillige Vereinbarungen mit Herstellern, Spenden, Lizenzprogramme) und sind nicht bereit pharmazeutische Innovationen (Hochtechnologien, Produktions‑Know‑how etc.) weiterzugeben. Hinzukommt, wer finanziert die erforderlichen high-tech Produktionsanlagen, Labors, Lagerkapazitäten, Datensysteme und Überwachungskapazitäten für pathogene Erreger in den ärmeren Ländern?
Nicht übersehen werden sollte, dass
- einerseits durch den “gewünschten” schnellen, offenen und breiten Austausch und Zugang zu pathogenen Erregerdaten (dies könnten natürliche oder auch künstlich im Labor geschaffene Erreger sein, bis hin zu Biowaffen),
- und andererseits durch die zukünftig verfügbaren Labors und Hochtechnologien eine Vielzahl an Ländern befähigt sein wird Pathogene zu entwickeln und auch herzustellen. Ob das wünschenswert ist?
Ohne PABS‑Annex kann der Pandemievertrag zwar formal bei der in wenigen Wochen beginnenden 79. WHA in Genf angenommen, aber nicht zur Unterschrift in den WHO-Mitgliedsstaaten geöffnet werden. Der Annex ist faktisch der „Zündschlüssel“ des gesamten Abkommens.
