Presseaussendung der GGI-Initiative am 27.07.2023
“faktiv” – das Faktencheck-Portal der Zeitschrift Profil – liefert ein besonders repräsentatives Fallbeispiel für Propaganda. Die Autorin Gudula Walterskirchen wird in einem Beitrag ohne ernsthafte Begründung diffamiert, und die Zeitschrift Die Ganze Woche, in der ihre Kommentare veröffentlicht wurden, gleich mit. An zugrundeliegenden Propaganda-Methoden kommen Dämonisierung, diverse Kampfbegriffe und Framing zum Einsatz. Um Leserinnen und Leser für diese sowie weitere Methoden gezielter Meinungslenkung zu sensibilisieren, starten wir eine neue Serie.
Fallbeispiel faktiv vs. Walterskirchen
In der letzten Aussendung vom Dienstag haben wir einen Überblick über die Methoden von Propaganda gegeben. [1] Anhand dieser Methoden analysieren wir den nachfolgenden Beitrag der sogenannten “Faktenchecker”des Portals faktiv der Zeitschrift Profil. Konkret werden im Beitrag drei Aussagen der Historikerin und Publizistin Gudula Walterskirchen aus der Wochenzeitung Die ganze Woche thematisiert. [2]
Überschrift legt Propaganda offen
Die Überschrift des faktiv-Beitrags lautet Propaganda für Pensionisten: Wie “Die ganze Woche” desinformiert. Allein darin werden schon drei Methoden angewandt; namentlich Dämonisierung, Framing und Vorschieben einer Gruppe.
- Dämonisierung meint die Unterstellung einer böswilligen Aktion (Desinformation). Dabei fällt auf, dass nicht einmal der Versuch einer Erklärung unternommen wird, worin das Motiv eigentlich liegen soll. Interessant könnte in diesem Zusammenhang sein, dass Die Ganze Woche laut Eigentümer Noah Falk seit 2020 keine Presseförderung mehr beantragt hat. [3] In der Tat scheint die Zeitung in den Jahren 2020 bis inkl. 2022 bei keinem Posten an Presseförderung laut RTR auf. [4] Es handelt sich bei der Ganzen Woche daher – im Gegensatz zu Profil – um ein vom Staat unabhängiges Medium.
- Framing bezieht sich auf Walterskirchen direkt; man merkt schnell, dass es den Autoren ausschließlich um diese eine Person geht, aber Die Ganze Woche insgesamt umrahmt wird.
- Zuletzt fällt auf, dass die Autoren selbst den Vorwurf der Propaganda erheben, weil die vermeintlich gutgläubige ältere Leserschaft auf die unterstellte Desinformation hereinfiele. Diese Senioren schieben sie als Opfergruppe vor, die es vor Walterskirchen zu schützen gilt. Wie in der vorigen Aussendung beschrieben, sind es die Vorantreiber radikaler Änderungen selbst, die ihren Gegnern Radikalität unterstellen. Analog handelt es sich bei den Autoren um die tatsächlichen Vorantreiber radikaler und anlassloser Falschinformation und Diffamierung, während die Aussagen von Walterskirchen – wie nachfolgend gezeigt wird – gut begründbar sind.
Der Beitrag selbst strotzt nur so vor Kampfbegriffen: Impfgegner, Maßnahmenskeptiker, Corona-Leugner-Kreise. Damit wird die Dämonisierung aus dem Titel fortgesetzt; wie für Faktenchecker üblich, ohne irgendeinen Anlass oder Nachweis für solche Unterstellungen zu liefern.
Thema Krisensicherheitsgesetz
(Kolumne Walterskirchen: https://www.walterskirchen.cc/kolumne/schuld-und-entschuldigen-yelkk-cs4xn-ggtm2) Die Faktenchecker meinen, sie hätten den Beitrag von Walterskirchen widerlegt, indem sie der Kritik am Ministerialentwurf beschwichtigende Aussagen gerade vom betroffenen Innenministerium entgegenhalten. Nebenbei gehört es zum Standardvorgehen von Faktencheckern, die Unschuldsbekundung eines Verdächtigen als unfehlbaren Beweis für dessen Unschuld zu werten.
Zudem erwähnen sie das (auf geduldigem Papier festgelegte) Einvernehmen zwischen Hauptausschuss des Nationalrates und Regierung. Allein darin liegt ein Fallstrick, wie die Anwälte für Aufklärung in ihrer Stellungnahme ausführen:
Dass gemäß § 3 Abs. 2 B-KSG bei Gefahr in Verzug das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates binnen vier Tagen nach Erlassung herzustellen ist, mag vielleicht in einzelnen Ausnahmefällen diskutiert werden können. Nicht jedoch, wieso für den Fall, dass besagtes Einvernehmen nicht binnen vier Tagen hergestellt wird, keine Rechtsfolge etwa im Sinne eines automatischen Außerkrafttretens des Krisenfalles ex lege vorgesehen wird. Dies scheint eine potentiell gefährliche Lücke im Entwurf zu sein, die keinesfalls bestehen sollte.[5]
Weitere Kritikpunkte sind, dass der bislang bestehende Rechtsrahmen für den Umgang mit Krisen genügt, weiters, dass der Begriff der Krise weitgehend unklar und anfällig für willkürliche Ausrufung bleibt, sowie dass die Verantwortung für Handlungen zwischen Politik und Expertengremien hin- und hergeschoben werden kann. Die insgesamt achtseitige Kritik der Anwälte für Aufklärung enthält noch eine Reihe weiterer bedenklicher Aspekte.
Thema WHO-Vertragsanpassungen
(Kolumne Walterskirchen: https://www.walterskirchen.cc/kolumne/schuld-und-entschuldigen-yelkk-cs4xn-ggtm2-k7www-wx5b9-cwdzr-gdrx5-tf836) Im Fall WHO verhält es sich ähnlich. Die Aussagen von Walterskirchen werden ohne ernsthafte Begründung als falsch bezeichnet. Zur angeblichen Widerlegung wird Gesundheitsminister Rauch zitiert. Der Minister gilt aber weder als Experte, und noch weniger als unbefangen. Bekundungen der Unbedenklichkeit gibt er reflexartig ab, bezüglich einer kürzlichen Veranstaltung mit angeblich betroffenen Organisationen darf man nicht einmal erfahren, welche diese Organisationen sind. [6]
Den deutschen Anwälten für Aufklärung, denen deutlich mehr juristische Fachkenntnis zuzutrauen ist, ist folgende Anmerkung in einem Gastbeitrag zu entnehmen:
Die „Faktenchecker“ informieren falsch, indem sie bestreiten und damit verschweigen, dass die nationalen Gesetze im Pandemiefall jeweils außer Kraft gesetzt werden. [7]
Auch der Schweizer Anwalt P. Kruse stellt fest, dass Menschenrechte in Pandemien nicht mehr geschützt werden. [8]
Zudem behaupten die faktiv-Autoren, der Nationalrat müsse einen allfälligen Vertrag jedenfalls ratifizieren. Wo genau in der WHO-Verfassung nationalen Parlamenten dies zugestanden wird, erwähnen sie nicht. Zwar gibt es eine eher theoretische Möglichkeit zum Ausstieg auch nach Inkrafttreten der Neuerungen, aber das hat nichts mit Parlamenten zu tun. Die Autoren informieren hier ohne jegliche Belege, die genannten Bestimmungen sind in den WHO-Regelungen jedenfalls nicht auffindbar.
Methodik des Faktenchecks
Auffallend ist, dass kein Verweis zu den Originalartikeln (es sind insgesamt drei verschiedene) angeführt ist. Es ist weder eine Verlinkung zu finden, noch sind die betreffenden Hefte im Handel erhältlich. Den Leser:innen ist es also vollkommen unmöglich, sich ein eigenes Bild zu machen.
Einzelne Zitate werden aus dem Zusammenhang gerissen. Der Kontext wird nicht – oder nicht überprüfbar – dargestellt. Das allein ist schon unseriös, wird jedoch durch zahlreiche Auslassungen der Redaktion “(…)” noch erheblich verschärft. Wer Texte von Walterskirchen kennt, kommt um den Verdacht nicht herum, dass die Zitate von den vermeintlichen Faktencheckern doch grob irreführend dargestellt wurden.
Walterskirchens Artikel sind Kolumnen, keine wissenschaftlichen Beiträge. In solchen journalistischen Formaten ist es nicht üblich, Quellen explizit anzuführen. [9] Ganz anders ist die Praxis für Faktenchecker, die vorgeblich falsche Behauptungen widerlegen und daher in der Quellenpflicht stehen. Quellen fehlen jedoch im Artikel vollkommen, obwohl sich einiges doch leicht durch Primärquellen belegen lassen müsste – vorausgesetzt, die Faktenchecker würden sich an die Tatsachen halten.
Zusammenfassung & Ausblick
Im Sinne der Propaganda-Methoden handelt es sich in allen Fällen um Dämonisierung. Wie oben gezeigt, werden die Aussagen von Walterskirchen mit fadenscheiniger oder gar nicht vorhandener Begründung als falsch oder unbelegt etikettiert. Walterskirchen soll zumindest als unzuverlässig, wenn nicht direkt als Lügnerin abgestempelt werden. Tatsächlich trifft das Gegenteil zu. Die Aussagen sind entweder gut begründet bzw. belegbar oder von den Faktencheckern wohl absichtlich ungenau bzw. aus dem Zusammenhang gerissen wiedergegeben.
Gegen solche “Faktenchecker” und sonstige falsche Experten müssen wir uns als Gesellschaft stärker zur Wehr setzen. Um den geneigten Leser:innen das diesbezügliche Rüstzeug zu geben, beginnen wir planmäßig kommenden September mit einer neuen Serie namens Propaganda durchschauen – Selbstverteidigung für den Geist. Darin beleuchten wir in kurzen Aussendungen Begriff und Methodik der Propaganda, auf welchem Nährboden sie gut gedeiht und wie man sich dagegen wehren kann. Anhand von Beispielen zeigen wir verschiedene Methoden der Meinungslenkung immer wieder exemplarisch auf.
Quellenangaben
[1] Grüner Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit. PM: #46 Propaganda durchschauen – Teil 1. 2023. online: https://ggi-initiative.at/…/pm-46-propaganda…/
[2] Leibetseder L, Winter J. Propaganda für Pensionisten: Wie „Die ganze Woche“ desinformiert. Profil Redaktion GmbH, 2023. online: https://www.profil.at/…/propaganda-fuer…/402489503
[3] red. “Verrückt”: Warum Noah Falk für “Die ganze Woche” keine Presseförderung mehr will. STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H., 2020. online: https://www.derstandard.at/…/verrueckt-warum-noah-falk…
[4] Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH). Presseförderung – Ergebnisse. 2020 – 2023. online: https://www.rtr.at/…/pres…/ergebnisse/startseite.de.html
[5] Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung. STELLUNGNAHME zum Ministerialentwurf „Bundes-Krisensicherheitsgesetz – B-KSG“. 2023. online: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/SNME/236673
[6] Rauch J. Der internationale #Pandemievertrag […]. Twitter, 2023. online: https://twitter.com/johannes_rauch/status/1678754001771286533
[7] Anwälte für Aufklärung e.V. WHO. 2023. online: https://afaev.eu/who
[8] Mayer P. Kommentar RA Philipp Kruse zu WHO Pandemievertrag: Totalitäre Dystopie ohne Grundrechte – im Namen der Gesundheit. TKP, 2023. online: https://tkp.at/…/kommentar-ra-philipp-kruse-zu-who…
[9] Homepage von Gudula Walterskirchen mit den gesammelten Kolumnen: https://www.walterskirchen.cc/kolumne