PM: #73 Unsichtbare Impfschäden – Ignoranz, Haftungsfragen und Menschen als Kostenfaktor

Presseaussendung der GGI-Initiative am 16.11.2023

Ab 2020 wurden Menschen auf den Gefährderstatus herabgestuft, um diese unter Druck und Zwang zu hastig zugelassenen Injektionen zu bewegen. Ein hohes Ausmaß an gesundheitlichen Schäden war von den Verantwortlichen eingepreist. Hersteller und Vertreiber bekamen weitgehende Haftungsfreistellung, Dokumentation von Schäden erfolgte selten bis gar nicht, was mit volkswirtschaftlichen Kostenerwägungen zu tun hat. Entsprechende Renten, insbesondere im noch jungen Alter, kommen den Staat teuer zu stehen. Folglich werden ursächliche Zusammenhänge vertuscht und folgend bestritten, allenfalls Ersatzdiagnosen gestellt und Betroffene als psychisch krank codiert. Die von den Injektionen Geschädigten brauchen die Solidarität aller, um zumindest die Finanzierung ihrer notwendigen Behandlungen sicherzustellen.

Gastbeitrag vom Bundesverband PostVac i. G. Deutschland (Plattform zur Durchsetzung von Ansprüchen für Betroffene von Impfschäden)

Kulisse aus Angst und Druck

Anfang 2020, als noch niemand an eine Impfung dachte, geschweige denn an Corona selbst, begannen die Impfstoffhersteller Moderna und Pfizer bereits mit Studien und nur wenige Monate später mit der Massenproduktion ihrer mRNA Produkte. Und schon hier wurde ganz bewusst ein falsches Bild in den Köpfen der Menschen verankert, denn es handelte sich nicht um klassische mRNA, sondern um eine mRNA, die durch Modifikation wesentlich stabiler und dadurch gefährlicher wurde. Mit einer beispiellosen Geschwindigkeit wurden nicht nur gesunde Menschen zu potenziellen Gefährdern erklärt, sondern auch Impfstoffe mit einer neuen Technologie auf den Markt gebracht und den Menschen mit jeder erdenklichen Form von Druck und schwarzer Propaganda verabreicht. Die Sicherheit der Patienten spielte dabei eine vollkommen untergeordnete Rolle. Angesichts des wirtschaftlichen Drucks einer Gesellschaft im Lockdown und einer sich drastisch verschlechternden Wirtschaftslage gab die Politik grünes Licht für diese Maßnahmen. Ein Ausverkauf der Rechte auf körperliche Unversehrtheit, Reproduktion und auf Leben.

Das System der Impfschäden

Dabei war den Verantwortlichen bewusst, wie sie schon immer mit Impfschäden umgegangen sind und in Zukunft umgehen werden: Man wird sie ignorieren, totschweigen und die Betroffenen durch einen Spießrutenlauf zerstören. Menschen, die schwer krank sind und diesen demütigenden Weg durch eine weitgehend ignorante Gesellschaft alleine gehen müssen oder einfach aufgeben, verlieren zusätzlich ihr soziales Umfeld, Freunde und oft auch die Familie und Partner. Der Staat erwartet diesen Verlauf bei den Geschädigten. Es ist ein gut eingespieltes System. Und das nicht erst seit Corona. Dabei sind es die wirtschaftlichen Interessen des Staates, die einen solchen Umgang mit den Menschen vermeintlich legitimieren.

Impfschäden nicht dokumentieren – Strategie von Staat und Pharmakonzernen

Impfärzte in den speziell dafür eingerichteten Impfzentren sind in Haftungsfragen weitgehend durch den Staat geschützt, während der Patient die volle Beweislast für Aufklärungs- und Anwendungsfehler trägt. Der Patient muss nicht nur die mangelhafte Aufklärung nachweisen, sondern auch die Ignoranz seiner angegebenen gesundheitlichen Probleme nach der ersten Impfung, denn die Zweite stand bereits an und musste durchgesetzt werden. Probleme nach jeweiligen Impfmaßnahmen von Patienten wurden nicht dokumentiert und existieren somit nicht. Krankenhäuser wurden nicht dahingehend geschult, dass sie verpflichtet sind, jeden eingelieferten oder selbst in der Notaufnahme erschienenen Patienten im Rahmen der SUSAR-Überwachung (Regularium zur Erfassung von Impfnebenwirkungen in Zusammenhang mit einer Hospitalisierung) auf seine Impfgeschichte zu überprüfen und diese zu melden, weil impf-induzierte Hospitalisierungen der Marktzulassung entgegenstünden und Krankenhäuser ja ein Teil des Sicherheitsnetzes sein sollten. Impfen soll präventiv sein, Gesundheit erhalten und weder Hospitalisierungen noch Todesfälle verursachen. Daher war es aus staatlicher Bewertung strategisch auch sinnvoll, auf die Erhebung des Impfstatus auf Totenscheinen zu verzichten, da dies Obduktionen obligatorisch gemacht hätte. Obduktionen kosten Geld – Geld des Staates. Geld für ohnehin Tote, die einem Impffortschritt im Wege stehen könnten.

Impfschaden als Kostenfaktor unerwünscht

Wie tickt also dieser angeblich fürsorgliche Staat? Er hat eine sehr einfache Wahl: Wenn er Impfschäden anerkennt, tritt automatisch eine Premiumversorgung im Rahmen einer sogenannten Opferentschädigung ein. Das bedeutet nicht nur eine Grundrente, sondern auch den Ersatz der Einkommensverluste sowie der Behandlungs- und Therapiekosten, die weit über das hinausgehen, was von einer gesetzlichen Krankenkasse finanziert werden kann. Das sind enorme Kostenlawinen. Selbst wenn man in Österreich nur von 5.000 Geschädigten ausginge, die dauerhaft erwerbsunfähig sind, müsste man mit Folgekosten von 9 Milliarden Euro rechnen. Noch dazu sind hauptsächlich junge Menschen (mehrheitlich Frauen) von Impfschäden betroffen. Wenn deren Leben durch eine gute medizinische Versorgung und finanzielle Mittel, um sich teure Nahrungsergänzungsmittel und Therapien leisten zu können, verlängert wird, leben sie nicht nur besser sondern auch länger, was wiederum die Kosten langfristig explodieren lässt. Der Staat entschädigt nur das, was unvermeidbar und unabwendbar ist und er grenzt es ein, wo es nur geht. Impfschäden erfüllen diese Kriterien, da sie in über 90 Prozent der Fälle dazu führen, dass die Betroffenen nie wieder ins Berufsleben zurückkehren können und daher nie wieder Sozialversicherungsbeiträge durch Arbeitsleistung einbezahlen werden – sie bleiben ein Kostenfaktor.

Kosten senken durch Ignoranz

Deshalb ist es einfach für den Staat, diese Problematik zu ignorieren, denn die zwangsläufige Konsequenz der Ignoranz ist das Verstecken der Impfschäden in den Sozialkassen. Eine Invalidenrente oder in Deutschland die Erwerbsminderungsrente sind für die jungen Betroffenen eine monatliche Alimentation am Rande des Existenzminimums. Indem der Staat diese Personen mit Ignoranz konfrontiert, begrenzt er automatisch die Ausgaben für ihren Lebensunterhalt und spart sich dadurch eine Premiumversorgung in diesem Bereich. Arztbesuche sind kostenmäßig pauschalisiert und über die Krankenkassen im Rahmen des Leistungskatalogs begrenzt und bei Weitem nicht ausreichend! Behandlungen wie Blutwäschen fallen mit diesem Krankheitshintergrund nicht in den Leistungsumfang. Alle diese Folgekosten existieren nicht, solange sie einfach ignoriert werden, denn die kranken Menschen müssen die sogenannte Kausalität nachweisen. Jeder kämpft für sich allein, jeder ist ein Einzelfall, und genau hier haben wir den Staat und die Behörden als Gegner – eine Einheit, finanziert durch Steuergelder. “Beweisen Sie bitte erst einmal, dass es von der Impfung kommt. Dann werden wir helfen!”, so die markigen Sprüche.

Kausale Beweise gefordert – obwohl selbst die Wissenschaft sehr wenig weiß

Aber wie kann man das beweisen, bei einer so dünnen wissenschaftlichen Grundlage oder fehlender Forschung? Entscheidet nicht auch der Staat, was gefördert wird beim Forschen? Oder was die Ausbildungsinhalte von Medizinern sind? Wie kann man es unter diesen Vorzeichen beweisen? So gut wie gar nicht, denn von der Impfung, über den sog. Primärschaden bis hin zu dauerhaften Schäden sind die Patienten auf eine äußerst sorgfältige ärztliche Dokumentation angewiesen. Der Regelfall wird jedoch nicht akribisch dokumentiert, notwendige Blutuntersuchungen und Diagnostik werden von der Krankenkasse nicht bezahlt und somit scheitert die Beweisführung mit Unterstützung der Ärzte, die größtenteils geimpft haben und daher wenig motiviert sind, Licht ins Dunkel zu bringen.

Ersatzdiagnosen, wenn das Verständnis fehlt

Stattdessen werden die Betroffenen gerne als psychisch krank abgestempelt. Burn-out, Depressionen, Anpassungsstörungen und somatoforme Störungen sind die bunten Notizen, mit denen die Patienten codiert werden. Oft ohne dass sie überhaupt davon wissen, denn wer überprüft schon ständig die Dokumentation seines Arztes, dem man vertraut? Und wer mit 30 oder 40 Jahren noch keine medizinische Vorgeschichte hat, ist ohnehin einer der wenigen Glücklichen, wo der Gutachter keinen Angriffspunkt findet. Zum Verhängnis für den Geschädigten wird es dann, wenn die bisherige Krankenakte nicht korrigiert werden kann. Diese Codierungen sind auch abgerechnet, wie soll der Arzt diese Fehler erklären? Die Impfung muss aber überwiegend wahrscheinlich kausal verantwortlich sein, um einen Impfschaden anerkannt zu bekommen. Falschcodierungen, die oft Jahre zurückliegen werden somit ein Problem.

Für ein menschenfreundlicheres System

Der Staat ist also der allerletzte, der an einer Aufklärung und Bereinigung von Impfschäden interessiert ist und der Großteil der Ärzte ebensowenig. Selbst staatlich organisierte Patientenvertretungen torpedieren oft die Anliegen der Opfer nach Aufklärung und Patientensicherheit und simulieren nur Besorgnis und Engagement. Die Impfgeschädigten selbst organisieren sich in Selbsthilfegruppen und bekommen dafür mitunter eine Förderung des Staates, die aber zweckgebunden ist und nicht dazu dienen darf, ihre Rechte bei diesem Staat einzuklagen. Zudem brauchen die Opfer ihre ganze Kraft für ihre Heilung, die es in den allermeisten Fällen leider nicht geben wird. Sie haben weder Energie noch Ressourcen für den Kampf um adäquate Entschädigungen. Aber sie brauchen die bestmögliche medizinische Diagnostik und Versorgung sowie eine selbstverständliche Kostenübernahme für Medikamente und Therapien. Wir fordern daher eine gute Vertretung für Impfgeschädigte sowie die Solidarität aller, die bis jetzt ohne Impfschaden geblieben sind!

Weiterführende Informationen

Bundesverband PostVac iG, www.postvac.coach kontakt@postvac.coach

Ruhrländer F, Eckert E. Nebenwirkungen der Covid-Impfungen. Post-Vac-Syndrom Deutschland  e V, 2023. online: https://postvac.org

Buxbaum G, Friedrich A. Post-Vac-Syndrom Austria – Selbsthilfegruppe für Impfschäden und Nebenwirkungen der Covid 19-Impfung. Verein ChronischKrank, 2023. online: https://chronischkrank.at/unsere-selbsthilfegruppen/post-vac-syndrom-austria

Schultheiss F, Schittengruber B. Post-Vac-Syndrom bzw. Long-Covid, ausgelöst durch die Impfung. Florian Schultheiss Public Relations, 2023. online: https://www.long-covid.at/impfkomplikation-long-covid-nach-impfung.html

Siehe auch

Weitere Pressemitteilungen:

3 Gedanken zu „PM: #73 Unsichtbare Impfschäden – Ignoranz, Haftungsfragen und Menschen als Kostenfaktor

  1. Abwehr von Ansprüchen Geschädigter gegenüber von Staatsverbrechen aller Art

    Man beachte den Hintergrund, im Rahmen dessen die Betroffenen versuchen, tatsächliche Unterstützung – wenn überhaupt möglich – sich selbst zu Erkämpfen mit „Hilfe“ ihrer Selbstnothilfe sogenannte „Öffentlichkeit“ zu generieren. In diesem Szenario liefern sich selbst alle Betroffenen in erster Konsequenz dem bereits veröffentlichten Hetzszenario fatalerweise gleichzeitig aus, sowie müssen extremst grundzermürbendste Demütigungen auf ihren harten Weg zusätzlich einstecken.
    Extrem-Masochisten sowie gleichzeitig psychopathische Extrem-Sadisten kommen dabei voll auf ihre Rechnung!
    D. h., in der Situation, wo Betroffene aller Art eigentlich Ruhe und Sicherheit – einen sicheren Ort (sic!!!) – benötigen würden, um erst einmal ihre Wunden zu lecken, werden sie erst so richtig durch die systemischen als auch faktischen Tatsachen von Aufmerksamkeitserregung gnadenlosest gefordert und sind daher auch in ständiger Gefahr auf ihre eigenen soziopsychologischen Achillesfersen gnadenlosest selbst hineinzufallen!!!

    Exakt genau auf diesem Wege werden Jene – auch besonders im Rahmen von Staatlichen Sozialstrukturen aller Art geschuldet – letztlich völlig sich selbst ihrem Schicksal überlassen, während die nachweislichsten Verursacher erst einmal alles Aussitzen, sowie verschiedene Rechtsvertreter aller Art faktisch eine Art Glücksspiel betreiben müssen (sic!!!), bei welchem die Ressourcen von Betroffenen zusätzlich belastet werden bis ggf. zur völligen Existenzvernichtung…
    Wer es sich (noch) leisten kann wird dabei langsam ausgeblutet, bzw. blutet sich selbst aus, mit dessen eigener Mithilfe. Und solche, welche es sich nicht leisten können, sind auf windige Charity-, Crowdfunding-, sowie ausgelagerte NGO’s als auch NGO-ähnliche Vereinskonstruktionen („Weisser Ring“, Rechtsvertretungsvereine im Rahmen div. akademisch unterstützter staatlich- als auch halbstaatlicher Vereinskonstrukte mit Querverbindungen etc…) m. u. selbstausgeliefert und/auch wenn sie gerade noch mit beschämendsten Almosen aller Art sich „teilentschädigt“ wähnen dürfen aber letztlich dabei langsam fallengelassen werden.
    Das erweist sich schlicht als systemimmanenter Selektionsmechanismus pragmatischen Daseinsmanagements verschränkter Profitinteressen aller Art in kruden Zermürbungsfeldern und fühlt sich dabei völlig „normal“ an.

    Daher kann es professioneller als auch bestgemeinte Beteuerungen aller Art, sowie sprachlich virtuose als auch gutgemeinte Solidaritätsbekundungen zu benevolentesten Gunsten von Unterstützung aller Art geben, von Wem auch immer – Es verschärft grundsätzlich die Situation zu Lasten der Masse von Betroffenen und gleichzeitig vertieft es jede Form von Abhängigkeit tendenziell – Dieses Grundproblem gestaltet sich systemimmanent wuchernd im Menschen selbst und ist gleichzeitig staatlicher Verwaltungswirklichkeit inklusive jeder Art von Rechtsvertretung schlicht wesentlich.

    Jetzt nun Klartext zur groben Darstellung der Struktur tatsächlich Sozialräumlicher Verortetheit von Betroffenen, Rechtsvertretern und Berichterstattern aller Art in krudest euphemisiertesten Schindschändräumen staatlich organisierten Brachialunrechts, sowie daraus sich selbstverstetigten Zermürbungswirklichkeiten im Alltag des Subalternen, welcher mit Stöcken, Krücken und Rollatoren vor den Toren der Obrigkeit seine Hufe fürderhin abscharrt bis zur völligen Empörungserschöpfung – Im gleißendsten Lichte von Ignoranz sowie tretminenverseuchtesten Sümpfen historisch fundamentalkriminellst Staatlich Organisiertesten Täterschutzes.
    Genau diese Abwehr des Staates von sämtlichen Ansprüchen seitens des Untertanen hat – besonders in Österreich – bekanntlich als auch mehr als hinreichend nachgewiesen, seit Jahrhunderten System und erweist sich als virtuosest geübte militärisch staatliche Extremdisziplin nach wie vor höchst wirkmächtig.

    (1) Staatliche Hintergründe der Versorgungsgesetzgebung – Daran hat sich bis Heute nicht nur nichts geändert, sondern hinterlistigst verschärft

    (A) Verwaltungsgerichtsreform 2014 in diesem Umfeld grob angedeutet:
    Der Instanzenzug des Verwaltungsgerichts besteht aus drei Instanzen, wobei in den ersten beiden ohne Pflicht zur rechtsanwaltlichen Vertretung in der Sachlage argumentiert werden kann. In der dritten Instanz des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) besteht Anwaltspflicht, jedoch wird in der „Sache“ nicht mehr entschieden, sondern nur in formalrechtlicher Hinsicht, was die Möglichkeit des Erfolges für den Antragsteller zusätzlich erschwert sowie die Gerichtsbarkeit verfahrensökonomisch entlastet.
    In den ersten beiden Instanzen wird von amtlicher Seite ein Gutachter einbezogen (seit der Reform hat man auch die Tarife von Gutachtern gekürzt, sodaß nicht nur die Qualität der Gutachter leidet, sondern auch nur hauptsächlich solche Personen gutachten, welche „verfahrensökonomischen“ Begutachtungen aller Art förderlich sich erweisen – Die von der Reform dequalifizierte Richterschaft dankt!), welcher zumeist gegen den Antragsteller entscheidet – Dieses führt m. u. zu im empörenden Ton gehaltenen öffentlichen Vorträgen mancher Rechtsvertreter auch im Rahmen von sogenannter Litigation-PR, welche sich nebst Zusatzeinkunftsquelle für Juristen, sowie in den meisten Fällen als Nährboden für Konflikte aller Art selektiver Rechtsfindung eignet – Eine besonders widerliche, jedoch höchstwirksame Art von „Opferselektion“, welche selbst von anderen Opfern akzeptiert wird im Rahmen tradiert bestialischer Opferhierarchiepflege wie aus der Überlebendenszene im Rahmen des Holocaust sowie nachfolgend politischer „Lösungspragmatik“ des vergangenen Jahrhunderts reichlichst dokumentiert…
    (B) Das Wesentliche der Struktur Österreichischer Versorgungsgesetzgebung, besteht grob aus drei Gesetzen:
    Verbrechensopfergesetz (VOG), Heeresversorgungsgesetz (HVG) und Impfschadengesetz, welche genau nach den selben Zermürbungsmustern funktionieren.
    Das wesentliche aller Versorgungsgesetze besteht in der „naturgemäßen“ sowie rechtlich definierten Perfidie darin, daß nur solange eine wie immer geartete Versorgung stattfinden kann, solange es überhaupt irgendwelche Resssoucen gibt – dann ist für alle Antragsteller Zappe.
    Noch perverser wird es, daß selbst sämtliche Sozialgesetze einschließlich des ASVG als Versorgungsgesetze definiert sind – Sprich Versorgung ist hier zu Lande ein Gnadenakt der Hoheit.
    Die Krone an gewaltsamster Perfidität in diesen Zusammenhängen ist zusätzlich die Tatsache – wie kann es denn nicht anders sein -, daß die Beamtenschaft, besonders die Höchste (sic!!!) der Definition von „Leistungsgesetzgebung“ unterliegt, da die grundsätzliche Struktur des Beamtenrechts aus der militärischen Geschichte verstanden werden darf.
    Der Beamte ist sozusagen alleine auf Grund seiner Definition her immer als „Leistender“ definiert, deshalb gibt es für ihn z. B. keine Pension, sondern die Bezeichnung „Ruhestand“ von selbigen er jederzeit in den „Dienst“ sozusagen „erweckt“ werden kann – Der Beamte ist als Leistender definiert, egal ob dieser tatsächlich etwas leistet oder nicht. Das hat zur Folge, daß der Staat seine Bedienstete letztlich als kadavergehorsamste Knechte zum Selbsterhalt benötigt, völlig dieser „Zweckmäßigkeit“ reinster Herrschaft dienlichst.

    (2) Rechtsschutzgebarung generell von Rechtsanwälten, Gutachtern, sowie Rechtsprechung im Rahmen von Versorgungsgesetzen, sowie tatsächlich wirkende Funktion von Verwaltungsgesetzgebung aller Art in diesen Bereichen – Der Gemeine um Antrag Bettelnde bzw. als sich bereits qualifiziert Antragstellender, gefangen im „Nirwana von Verwaltungsgesetzen“ (Zitat, BM Alois Stöger; Parlamentskorrespondenz Nr. 136 vom 15.02.2017).
    (A) Die Erste Instanz zur Antragstellung, das Sozialministerium Service (SMS) entpuppt sich als Honigfalle in zermürbendste Selbstbeschädigungsszenerien nach wie vor, sowie die an Willkür gemahnende Erstreckungstechnik von Verfahren seitens der Behörde sei dabei bloß am Rande erwähnt…

    Details in aller seriöser Nachweislichkeit gibt’s nicht nur auf meinen Internetseiten nachzulesen…

    Das hier sei bloß ein Teaser dessen, was mittels Österreichisch Staatlicher Sozialgesetzgebung inklusive damit verschränktester Exekutivinteressenslage alles möglich war und ist.
    (16.10.2023)

  2. Das Recht

    Das Recht erweist sich im Rahmen tatsächlich wirksamer Gewalt schon immer als bloß bedeutungslos sprachliches Konstrukt, welches beliebigster Gewaltgebarung selbst des wankenden Hegemons grundsätzlich unterworfen war und ist.
    Nicht nur die fromme Advokatie lukriert damit seit Längstem…
    Das Recht muß man sich leisten können – Daran ändern selbst benevolenteste Rechtshilfekonstruktionen, als auch ausufernste Charity-Euergesien nicht das Allergeringste.
    Die Generalillusion des rechtsuchend Rechtunterworfenen in Gestalt des Rechts als Schutz des Schwachen vor dem Starken erweist wie erwies sich immer schon als pure Euphemie, nicht bloß zur scheelen Selbstberuhigung des Abhängigen, des schleimig schielend um sein Gnadenrecht Bettelnden – Sämtliche Ausnahmen bestätigten immer schon als auch bestätigen sämtliche Regeln.
    Die konsequente Rechtsuche erweist sich in Labyrinthen Tretminenverseuchtester Herrschaftsgehege als lockendstes Kreuzwegsangebot krudester Verzückungen in den unheiligsten Wahnsinn des Rechtsuchenden Subjekts – Nichts weiter als pure Herrschaftstechnik.
    Das Recht notiert wie gesprochen, ist die fundamental sprachliche Herrschaftsmethode des tatsächlich wirkend Gewaltigen in sämtlichen Zivilisationssystemen Herrschaftlich organisierter Hierarchien.
    (07.08.2023)

    Sinngemäß nach Bertolt Brecht

    Die Ursache jedes Verbrechens hat immer zumindest einen Namen und eine Adresse.
    Hast Du die Gewalt, Gesetze zu erstellen und jene durchzusetzen, bestimmst Du, was ein Verbrechen ist.
    Es gibt Verbrechen, die ihre Feststellung durch Gesetzte nicht benötigen.
    Wenn der gute Bürgersmensch Gesetze befolgt, die sein und anderer Leben bedrohen, offenbart sich das Verbrechen im Augenblick.
    Dazu ist kein Gesetz nötig.

    Der korrekte Bürgersmensch hat gelernt, genau in diesem Augenblick wegzusehen, nicht aufzuhören und zu schweigen.
    Der Rest ist durch einfache Logik bestimmt und lange kann es dauern bis der Tod eintritt.
    Die Frage drängt sich auf: Zu wessen Gunsten?

    Gesetze können, gewitzt gesetzt, jede Art von Verbrechen legitimieren.
    Das ist der Normalfall, nicht nur hier zu Lande. Nichts weiter, als eine Art des Krieges.
    Der Krieg dient immer jenen, die nicht an der Schlacht teilnehmen.
    Aber besonders dient der Krieg immer jenen,
    welchen letztere bedingen, die nicht an der Schlacht teilnehmen.
    Die Pflege und Darstellung des Leidens dient immer der Vertuschung allen Unrechts.
    Das Ende allen Leidens ist die Stille nach der Schlacht,
    eine Art von Schönheit,
    wie ein Ort des Friedens
    für Gewinner – und Verlierer,
    sofern bei letzteren bereits der Tod eintrat…
    (21.03.2012)

    Fazit:

    Nicht bloß gelegentlich ignoriert der Gospode jedes Recht, so es ihm gemutet.

    Das Recht ist die biegsame Hausordnung des Gospoden und ist dessen Willkür unterworfen, solange das Gesinde nicht den Laden übernommen hat – So wohl als auch nicht folglich selbst dem selben prinzipiellen Fehler in des‘ Verlockung unterliegt, erlangt‘ Gewaltsamkeit verstetigend zu überdehnen…
    (14.08.2023)

    Literatur:

    Gerhard Köbler,
    Juristisches Wörterbuch für Studium und Ausbildung (15., 16., 18. Aufl.) – Vahlen Verlag

    Katharina Pistor, Der Code des Kapitals
    Wie das Recht Reichtum und Ungleichheit schafft
    Suhrkamp 2021

    Uwe Wesel, Geschichte des Rechts – 5.Auflage. 2022 Verlag: C.H. Beck

  3. Der Staat

    Der Staat, ein fortschreitend gekapertes Gewaltdispositiv überstaatlicher Herrschaftsinteressen, dessen Gewaltentrennung sich längst schon als pure Illusion erwies, schiebt nebst dem Recht Vasallenbeidienst in Kontroll- und Repressionsfunktionen – Auch im Westen nichts Neues.

    Trennung der Staatsgewalten – Eine selbstverstetigende Illusion

    Das inhärente Gewaltgebarungsproblem rechtlicher Exegese durch Gerichte, liegt grundsätzlich auch in der übermäßigen Verrechtlichung ausufernder Legatur durch die Gesetzgebung selbst, welche bloß eine offensichtliche als auch strukturimmanente Gewalteskalation nebst der Gerichtsbarkeit darstellt.

    Alles was verrechtlicht wird, dem wohnt gleichzeitig seine Verunrechtlichung inne, da die Durchsetzung des Rechts zunächst vermittelter letztlich physischer Gewalt unterworfen ist. – Siehe Römisches Recht!

    Der Staat ist grundsätzlich eine Gewaltsame Veranstaltung – Das stellt sich in dessen mehr oder weniger verwirklichten Monopolisierungstendenzen von physischer als auch struktureller Gewalt in Form wirksamer Exekutivgewalt auf unterster Ebene klar dar.
    Selbst wenn Polizeigewalt mehr oder weniger ausgelagert ist, was letztlich zur instabilität staatlicher Macht in letzter Konsequenz führen muß.
    Durch die Geschichte ziehen sich zahllos wenigstens hinreichende Belege dessen…

    Die fundamentale Selbsterhaltungsmaßname des Staates ist die Unterbrechung von Gewalt –
    inklusiv sämtlicher Kollateralkatastrophen auf allen Ebenen.

    Der Staat ist, durch dessen Rechtsstruktur substanziell ersichtlich, Herrschaftlicher Gesetzmäßigkeit selbstunterworfen (Siehe erstes Semester Rechtswissenschaft!).
    Die Exekutive als zweite Gewalt, tritt umso offensichtlicher als auch repressiver in Erscheinung, umso unübersichtlicher deren strukturelle Gewaltgebarung aus dem Gleichgewicht gerät.

    Der Staat „begreift“ sich quasi als Lebewesen, welches sich selbst zu schützen geneigt ist, umso mehr „er“ bzw. es sich bedroht „fühlt“. Dies deshalb, weil die Menschen welche in diesem Sozialraumgefüge verortet, naturgemäß ihr eigenes Leben in erster Linie schützen wollen, ja müssen und es mit mehr oder weniger Eleganz auch tun – Der Schutz des eigenen Lebens der Funktionssubjekte des Staates wird inhärent auf Strukturerhaltung des Staates selbst projiziert.
    Da der „Staat“ kein Lebewesen ist als auch nicht sein kann, weil er bloß ein Gewaltkonvolut ist, in welchem sich unterschiedliche Kräfte auch von sich außerhalb sozialraumbezogener Gewalt- als Interessensräume dynamisch strukturieren.

    Der Staat war immer schon eine sehr fragile Veranstaltung rücksichtslosester Durchsetzung von Interessen aller Art gemäß tatsächlicher Gewaltkonstellationen, welche nach allen Regeln der Künste selbstdarstellerischer Extremstcamouflage reinster Herrschaft sich erzeitigt und ist selbst seiner eigenen Herrschaftlichen Verhaftetheit von Ausdehnungstendenzen aller Art unendlich selbstunterworfen – Nicht mehr und nicht weniger.

    Schon allein dieses Monster „Staat“ in dessen gegenwärtig fundamentalster Selbstzersetzungstendenz, begleitet durch fortschreitende Fundamentalkaperung von außerstaatlichen Gewaltmonopolen durch die Mehrheit seiner eigenen mittlerweile völlig durchgeknallten FunktionsträgerInInnen, einer halbwegs erfolgreichen Unterbrechung ausuferndster Gewaltakte von Abhängigkeitseskalationen aller Art zu verwirklichen, gemahnt an klare Aufgabenstellungen.

    Es reicht!

    (21.- 22.08.2023, 21.11.2023)

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